Jump to content

jheinrich

Inaktives Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

 Inhaltstyp 

Profile

Blog

Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

Forum

QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von jheinrich

  1. vor 18 Stunden schrieb Dr. W. Mildenberger:

    Grundsätzlich ist man als Arzt verpflichtet, in einem Notfall alles Notwendige und Mögliche zu unternehmen, um den Erhalt von Leben und Gesundheit zu gewährleisen. Aber eben nur im Notfall.

    In einer elektiven Situation kann der Arzt sich den Patienten genauso heraussuchen wie der Pat. sich den Arzt heraussuchen kann. "Freie Arzwahl" gilt in beiden Richtungen! Als Arzt muss man genau so wenig Gründe angeben, wie der Pat. ja auch nicht sagen, wieso er zu einem Arzt nicht (mehr) gehen will. Aber die Angabe, "zu weit weg für evtl. nötige Hausbesuche" sollte eigentlich jeden befrieden und kein böses Blut verursachen. Ebenso sollte auch ein "Kapazitätsgrenze erreicht, keine neuen Pat. mehr!" für Anfragende nachvollziehbar sein. Aber wie gesagt, Gründe sind eigentlich nicht nötig, aber höflich.

    Pat. erst gar nicht zu nehmen halte ich jedenfalls für ethischer als im Bedarfsfall dann nicht zu kommen "weil zu weit weg".

     

    Vor der oben angesprochenen "Zwischenlösung" in saisonalen Zeiten kann ich nur dringend abraten. Wer einen Behandlungsvertrag eingeht, muss ihn auch vollständig erfüllen! Die Gerichte nehmen keine Rücksicht auf "ich konnte nicht genau untersuchen, weil das Wartezimmer voll war" oder "konnte nicht besuchen, weil ... und musste mich daher auf die Angaben des Pflegedienstes verlassen". Wer einen Pat. behandelt, muss ihn richtig behandeln, sonst steht er für Fehler gerade. Eine Triage ist in der ambulanten Versorgung nicht vorgesehen und wird auch nicht strafmildernd akzeptiert.

    Danke für ihre Antwort, aber ist es nichtn diskiminierent, wenn die angestellte sagt, wir nehmen nur aus diesem Gebiet an. Wir wären mobil, wohnen 2 km von der Praxis und es war eine Neueröffnung und was ist mit "dem neuen Eid" den ein jeder Arzt unterschreibt. Die Praxis befindet sich im Kllnow Tor, Rostock und da sind Alles Plattenbauten, so sind auch die Patienten, also nix Privat
    Grüsse J. Heinrich

  2. vor 1 Stunde schrieb Dr. W. Mildenberger:

    Grundsätzlich ist man als Arzt verpflichtet, in einem Notfall alles Notwendige und Mögliche zu unternehmen, um den Erhalt von Leben und Gesundheit zu gewährleisen. Aber eben nur im Notfall.

    In einer elektiven Situation kann der Arzt sich den Patienten genauso heraussuchen wie der Pat. sich den Arzt heraussuchen kann. "Freie Arzwahl" gilt in beiden Richtungen! Als Arzt muss man genau so wenig Gründe angeben, wie der Pat. ja auch nicht sagen, wieso er zu einem Arzt nicht (mehr) gehen will. Aber die Angabe, "zu weit weg für evtl. nötige Hausbesuche" sollte eigentlich jeden befrieden und kein böses Blut verursachen. Ebenso sollte auch ein "Kapazitätsgrenze erreicht, keine neuen Pat. mehr!" für Anfragende nachvollziehbar sein. Aber wie gesagt, Gründe sind eigentlich nicht nötig, aber höflich.

    Pat. erst gar nicht zu nehmen halte ich jedenfalls für ethischer als im Bedarfsfall dann nicht zu kommen "weil zu weit weg".

     

    Vor der oben angesprochenen "Zwischenlösung" in saisonalen Zeiten kann ich nur dringend abraten. Wer einen Behandlungsvertrag eingeht, muss ihn auch vollständig erfüllen! Die Gerichte nehmen keine Rücksicht auf "ich konnte nicht genau untersuchen, weil das Wartezimmer voll war" oder "konnte nicht besuchen, weil ... und musste mich daher auf die Angaben des Pflegedienstes verlassen". Wer einen Pat. behandelt, muss ihn richtig behandeln, sonst steht er für Fehler gerade. Eine Triage ist in der ambulanten Versorgung nicht vorgesehen und wird auch nicht strafmildernd akzeptiert.

    Danke für die Auskunft, vielleicht erfahren wir noch mehr
    Mfg j. Heinrich

×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung