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KoelnDoc

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GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von KoelnDoc

  1. @pgrimm: Vielen Dank für die Nachricht!

    Die von Ihnen genannte Möglichkeit (DVD + Einschreiben + Rückschein) nutze ich bisher und sie ergibt meines Erachtens bei mäßigem Aufwand, eine ausreichende Sicherheit. Aber was bedeutet schon "meines Erachtens" in einem (wenn auch nur sehr unwahrscheinlichen) Prozess? Der Richter wird vermutlich nur fragen, ob man ein zertifiziertes Verfahren zur revisionssicheren Datensicherung angewendet hat oder nicht oder ob es ein Gutachten über die Rechtssicherheit des Verfahrens gibt. Da beides verneint werden muss, hat man vermutlich schlechte Karten.

    Es gibt im Übrigen das gleiche Verfahren (DVD + Einschreiben) noch mit der Möglichkeit, die Daten per zusätzlicher Hash-File-Berechnung eindeutig zu kennzeichnen bzw. jede Veränderung auffällig werden zu lassen. Ob das allerdings einen in der EDV unkundigen, schlecht gefrühstückt habenden Richter überzeugt??

    Letztlich ist das Ganze auch eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft - wie hoch ist das Risiko, dass man in seinem Berufsleben solch einen Nachweis benötigt? Dagegen stehen die oft nicht unerheblichen Kosten einer revisionssicheren Software.

    Die Entscheidungsfindung dauert an ...

     

  2. Liebe Gemeinde der Wissenden,

    welche Methode, welches Programm oder welchen Dienst nutzen Sie, um Patientendaten, interne und externe Dokumente sowie ggf. E-Mails und Faxe gesetzeskonform revisionssicher zu archivieren? Mit welchen Kosten rechnen Sie?

    Vielen Dank für Ihre Nachrichten - Beste Grüße

  3. @Keine-Ahnung: mich irritiert Ihr "Ton" ein wenig - ich finde das Angebot von Herrn Deuser interessant. Es ist nicht der einzige Generator im Netz und auch nicht der einzige kostenfreie, aber hilfreich sind diese Vorschläge schon. Und was Abmahnungen von Winkeladvokaten angeht, erinnere ich nur an die Abmahnwelle bzgl. fehlender oder unzureichender Impressen. Unsere "Vertreter" liefern mal wieder vor allen Dingen heiße Luft ....

     

  4. Vielen Dank, Kollege Mildeberger, für die ausführliche Klarstellung - das ist sehr hilfreich.

    Die Tatsache, dass man solche essenziellen Fakten erst einmal lange diskutieren und recherchieren muss, spricht entweder für die mindere Qualität der Verordnungsgeber oder folgt der üblichen Methode: den Raum zwischen den Zeilen so breit lassen, dass allgemeine Verunsicherung die sichere Folge ist. Dafür gibt es -zig Beispiele in der Vergangenheit.

    Beste Grüße aus Köln

  5. vor 7 Minuten schrieb alexanderwilms:

    Laut Website der KBV ist die Verwendung des bundeseinheitlichen Plans verpflichtend: "Falls die Verordnungssoftware zunächst noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthielt, konnten Ärzte übergangsweise bis 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Seit 1. April 2017 muss jedoch der bundeseinheitliche Plan verwendet werden."

    Ausnahmen seien danach nur noch möglich, wenn der bundeseinheitliche Plan spezielle Anforderungen nicht abdeckt, z.B. wie Insulinpläne oder Patienten unter Behandlung mit Blutverdünnern. Nach meinem Verständnis kann der Patient sich daher nicht wünschen, wie das Format seines Plans aussehen soll, sondern allenfalls, ob er einen Plan erhalten möchte oder nicht - er hat einen Anspruch darauf, wenn er mehr als drei Arzneimittel nimmt. Nach Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der Versichertenkarte wird dies genauso gelten - der Patient kann nur entscheiden, ob die Arzneimittel auf die Karte geschrieben werden sollen.

     

    Zitat KVNO 11/2016: " In Nordrhein dürften zwischen 1,5 und 2 Millionen Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Doch Praxen müssen ihn nur dann erstellen, wenn ein Patient es wünscht. Auf die Details zu Form und Inhalt des Plans hatte sich die Selbstverwaltung bereits im Frühjahr rahmenvertraglich vereinbart (wir berichteten)." (Zitat Ende)

    Es gilt weiter: wenn der Patient keinen bundeseinheitlichen Medikationsplan haben will, dann bekommt er auch keinen - wollen Sie dem Pat. einen aufzwingen? Der Pat. kann, freier Bürger, der er ist, auch einen Medikationsplan handgeschrieben in seiner Muttersprache auf Raufasertapete erhalten, wenn er gern so einen hätte. Der Pat. hat Anspruch! auf einen BMP, den er aber nicht geltend machen muss. Der Patient ist Chef im Ring, nicht die KV oder Ärztekammer. Nur ein gegenteiliger Verordnungstext würde mich vom Gegenteil überzeugen - den habe ich aber noch nicht gefunden.

  6. Am 18.1.2017 um 09:10 schrieb murmeltierx:

    Auf jeden Fall 50 + 100! Das eine ist ja nur der Besuch an sich und das andere ist dann die Leichenschau. Und die Entfernungskilometer nicht vergessen :-)!

    Dies wäre zwar logisch, aber gerade dies muss hellhörig werden lassen. Mit Logik haben ärztliche Abrechnungsysteme in der Regel ganz und gar nichts zu zun.

    1. Fall >  der Patient ist/war kassenärztlich versichert: da Sie ja erst den Tod feststellen werden gilt der Patient bis zu dieser Feststellung als Kassenpatient und somit ist die kassenärztliche Besuchsziffer, ggf. "mit Unterbrechung der Sprechstunde" zu berechnen. Haben Sie durch Ihre Untersuchung den Tod festgestellt ist der Pat. nicht mehr versichert und die übrigen Leistungen sind nach GOÄ zu liquidieren. Ein Hausbesuch fällt also in diesem Beispiel per se raus aus der Kalkulation.

    2. Fall > beim Privatversicherten ist offizielle Lesart, dass die 50 nicht berechnet werden kann, da die inkludierte Beratung ja nicht stattfinden konnte und somit die gesamte Ansetzung der 50 Abrechnungsbetrug wäre - diese Argumentation ist m.E. völliger Schwachsinn, da niemand darüber diskutieren würde, wenn Sie bei einem demenmten Patienten oder einem Wachkomapatienten eine 50 abrechnen - diese Patienten können Sie ebensowenig beraten.

    Ich nutze die Analogziffer A50, einen "Besuch abzüglich einer Beratungsleistung". Muss ich eine Fremdanamnese einholen, berechne ich zudem die Ziffer 4. Aufgrund der in der Regel auftretenden schwierigen Untersuchungsbedingungen werden die Ziffern zudem auf 3,5-fachen Satz gesteigert. Nebenbei: in unserem System ist es beinahe obligat, die Todesursache als "unbekannt" zu dokumentieren, selbst wenn Sie den Patienten gut kennen. Die Diskussion über diese Thema führt hier aber zu weit.

    Und nun nochmal ganz spitzfindig und trotzdem logischer als die übliche Vorgehensweise: im Grunde ist die erste Untersuchung der betreffenden Person immer noch eine Untersuchung eines de jure "lebenden" Patienten (siehe Fall 1 beim Kassenpatienten), da ja noch niemand den Tod festgestellt hat. Demzufolge wäre m.E. sogar die Erstuntersuchung der Person mit z.B. 7, 800 etc. zu berechnen. Erst durch diese Untersuchungen können Sie ja den Tod der Person attestieren und erst mit diesem Wissen ist überhaupt eine Leichen(!)schau möglich. Somit ist die Untersuchung des de jure Lebenden von der Leichenschau am Toten (die ja eine verpflichtende "hoheitliche" Aufgabe ist) eigentlich zu trennen - soweit bin ich allerdings in den Abrechnungen bisher nicht gegangen.

  7. Bitte nicht missverstehen! Wir haben bereits (!) Medikationspläne, komplett mit allen Medikamenten, die wir verordnet haben, für die wir gerade stehen, die wir in UAW, WW und KI in- und auswendig kennen, für jeden Patienten - nur nicht "bundeseinheitlich". Der neue Plan würde letztlich nur dazu führen, dass sich schlussendlich wirklich niemand mehr über UAW, WW, KI etc. Gedanken machen muss, ausser wir "Fachärzte für Alles" (Internisten und Allgemeinmediziner) - nein! so nicht!

  8. Am 23.1.2017 um 16:26 schrieb Dr. W. Mildenberger:

    ...

    Zitat

    Also: wenn's einfacher ist, der Rezeptvollmacht zu folgen, ist das ok und sicher strafrechtlich nicht verfolgbar (es fehlt ja die Vorteilsnahme), aber wer das nicht will, kann sich sicher auch nicht zwingen lassen...

    Ich fürchte, da haben Sie UnrechtHerr Kollege. Sie dürfen noch nicht einmal ein Rezept in die Apotheke im Hause bringen, weil es für den Patienten praktischer ist, wenn ich richtig informiert bin.Und natürlich liegt hier eine prinzipielle Vorteilsnahme vor, die primär die Apotheke betrifft, aber sekundär auch Sie betreffen könnte, wenn sich die Apotheke "erkenntlich" zeigte.

    Was lernen wir mal wieder daraus? Logisches Denken und gesunder Menschenverstand helfen im GKV-System niemals weiter.

     

  9. Am 27.1.2017 um 13:07 schrieb Polarlys:

    Hallo zusammen!

    Mich würde interessieren, wie Ihr die sachgerechte Aktenvernichtung so durchführt. Bei der Umstellung auf eine papierlose Praxis und auch im laufenden Betrieb fallen ja allerhand eingescannte Akten/Faxe/Arztbriefe etc. an. Die Möglichkeit eines Aktenvernichters (der für medizinische Daten und Röntgenbilder mindestens P-4 sein sollte) erscheint erstmal die kostengünstigste Variante der Aktenvernichtung. Allerdings macht das Ding viel Krach und das ganze Papier will ja auch entsorgt werden. Dann ist er oft heißgelaufen, muss pausieren, kurz: er nervt oft.

    Die andere Möglichkeit erscheint die Entsorgung der Akten über einen Dienstleister. Es werden da Kisten angeboten (ich habe einen Anbieter gefunden, dessen Kisten das Volumen von etwa 3 Aktenordern schlucken und deren Entsorgung 22 Euro kostet), die in der Praxis verschlossen abgeholt und (hoffentlich) sachgerecht und datensicher entsorgt werden. Diese Methode finde ich sehr interessant. Hat jemand schon mit einem Anbieter gute Erfahrungen gemacht? Wenn ja, mit welchem?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Wir sammeln Altakten und fahren sie ca. 1 x alle 2 Jahre zu einem ortsansässigen Unternehmen. Rein in den Großschredder und fertig. Das Unternehmen hat einen Vertrag mit dern KVNO, so dass für ausreichende Sicherheit gesorgt sein sollte.

  10. Sie befinden sich in dieser typisch hausärztlichen loose-loose-Situation, die vielen auf kurz oder lang das Genick bzw. die Gesundheit bricht. Das ist kein Scherz und keine Lappalie. Genau gesagt werden Sie in dieser Situation niemandem wirklich gerecht: für die Patienten, die sie wirklich brauchen können Sie nicht genug Zeit erübrigen, Ihre Angestellten gehen auf dem Zahnfleisch, Ihre Familie sehen Sie wenn Sie gerade mal keinen Notdienst haben noch am Wochenende, Sie sind Abladetstation für alles Leid, das die Patienten im Desaster des heutigen "Gesundheits"wesens" erleiden und für allen Ärger, der sich bei den Patienten ohne Ihr persönliches Dazutun aufstaut.

    Hier helfen nur (!!!) eine deutliche Abgrenzung und klare Kante: Sie sind für sich, Ihre Familie, Angestellten und ernsthaft kranke Patienten verantwortlich. Dieser Verantwortung können Sie sich nur stellen, wenn Sie selbst gesund bleiben. SIE bestimmen, wo Ihre persönliche Belastungsgrenze liegt und definieren die klar und deutlich. In Ihrer Lage würde ich meine Praxis vermutlich umstrukturieren. Täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr freie Sprechstunden, nachmittags nur und ausschließlich Privatsprechstunde und/oder beinhart nur (!) Terminsprechstunde, notwendige (!) Besuche etc.. AU-Verlangen, Schnüpfchen und common-back-pain sind KEINE Notfälle und jeder sollte das bisschen Eigentherapie beherrschen um bis zum nächsten Tag mit der Vormittagssprechstunde gut über die Runden zu kommen (ansonsten geht doch auch alles per Google-Recherche). 18:00 Uhr Tür zu und nach Hause und etwas für die Life-Seite der Work-Life-Balance tun.

    So bleiben Sie gesund, authentisch, zufrieden und glücklich und können für Ihre Lieben und Ihre wirklich bedürftigen Patienten da sein. Im Hamsterrad verlieren alle!

  11. Lieber Kollege,

    genau genommen haben Sie durch Einlesen der GKV-Karte einen Behandlungsvertrag für 1 Quartal geschlossen, den Sie ggf. sogar während des Quartals wieder lösen könne - die Hürden sind hier aber hoch. Zur Aufnahme eines Patienten kann Sie niemand zwingen. Sie entscheiden über die Auslastung Ihrer Praxis zu jedem Zeitpunkt. Wenn Ihre Kapazität erschöpft ist, Sie Krankenstand bei den MFAs haben oder schlicht und einfach aus welchen Gründen auch immer kürzer treten müssen, dann hat Ihnen überhaupt niemand reinzureden, solange Sie 20 Stunden Patientenversorgung pro Woche aufrechterhalten und damit Ihren Versorgungsauftrag erfüllen.

    Noch eins: den Begriff "Termin" gibt es in der GKV-Versorgung prinzipiell nicht. Sie bieten Sprechstunden an. Feste Termine sind eine geübte Serviceleistung aber Anspruch hat darauf niemand.

    Sie sind der Chef, niemand sonst.

    Gruß aus Köln

    P.S. Im echten Notfall gelten natürlich besondere Regeln - hier sind wir alle 24/7 in der Pflicht und folgen der auch. Echte Notfälle erlebe ich allerdings pro Monat vllt 1 Mal.

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