Ein Gastbeitrag von Katja Saalfrank Seit dem 17. April2014 sind die neuen Änderungen der Qualitätsmanagementrichtlinien des G-BAs (Gemeinsamer Bundesausschuss) für Arztpraxen in Kraft getreten. Die Hauptänderungen betreffen die Themen Risiko- und Fehlermanagement und die Patientensicherheit aus dem Paragraphen 4 - Instrumente des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements der Richtlinie. Die Begründungen hierfür liegen in den Neuerungen des Patientenrechtegesetzes, das bereits am 26. Februar