Gast brose Geschrieben 25 Februar 2015 Share Geschrieben 25 Februar 2015 Guten Tag, ich habe bei der KV Hannover einen ND manuell abgerechnet von ende dez. 14 und die neuen ziffern angesetzt. Die Dame von der Abrechnung meint nun, sie könne nur die alten Ziffern abrechnen, die Änderung gilt doch aber rückwirkend. Was raten sie mir... Vielen Dank für die Antwort M. Brose Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 25 Februar 2015 Experte Share Geschrieben 25 Februar 2015 Hallo, die Änderungen gelten tatsächlich rückwirkend. Allerdings müssen die verschiedenen KVen die Änderungen der Leistungsziffern auch in ihre Computersysteme einspielen. Aus diesem Grunde entscheidet jede KV für sich, ab welchem Datum nach den neuen Notdienstziffern abgerechnet werden kann. Leider müssen Sie also für Dezember 2014 noch nach den alten Ziffern abrechnen, wenn die KV Hannover die neuen Leistungsziffern hierfür noch nicht bereitgestellt hat. Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
torsten Geschrieben 2 März 2015 Share Geschrieben 2 März 2015 habe gerade in der aktuellen Medical Tribune gelesen, dass es davon abhängt, ob man einen Widerspruch gegen den Honorarbescheid eingelegt hat. Dann ließe sich theoretisch die Abrechnung rückwirkend bis 2008 ändern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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