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14 Ergebnisse gefunden

  1. Wer sein Medizinstudium und die Weiterbildung erfolgreich hinter sich gebracht hat, steht vor der Frage: Selbstständig als Ärztin / Arzt in einer eigenen Praxis arbeiten oder sich doch die vermeintliche Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses begeben? Diese Frage muss jeder für sich individuell klären, denn für beide Varianten gibt es zahlreiche valide Pro- und Contra-Argumente. Eines ist jedoch klar: Auch wenn die finanzielle Sicherheit eine Rolle spielt, sollte sie für die Entscheidung für oder gegen eine Anstellung nicht das entscheidende Kriterium sein. Arbeitsklima, geregelte Dienstzeiten und entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten können für die berufliche Zufriedenheit ebenso wichtig oder gar wichtiger sein. Das Gehalt für den ambulanten Arzt ist allein nicht ausschlaggebend Hört man sich bei Ärzten um, so die Argumente für ein Angestelltenverhältnis durchaus bestechend. Während für die Selbstständigkeit natürlich die Unabhängigkeit spricht - man unterliegt keiner Weisungsbefugnis -, wird bei der Entscheidung für ein Angestelltenverhältnis vor allem das Argument der finanziellen Sicherheit ins Treffen geführt. Klar ist, dass das Risiko der Selbstständigkeit gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten (und in Zeiten immer neuer Gesundheitsreformen) durchaus gravierend sein kann. Hier bist Du mit einem Angestelltenverhältnis auf der sicheren Seite. Das gilt auch, wenn Du zum Beispiel mehr Zeit für wissenschaftliche Arbeit haben möchtest. Hier profitierst Du von einer geregelten Arbeitszeit mit wenigen oder keinen Schicht- oder Bereitschaftsdiensten. Zudem hast Du als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin in der Regel mehr Freizeit und damit mehr Möglichkeiten, "Quality Time" mit der eigenen Familie zu verbringen oder sonstige Interessen und Leidenschaften zu verfolgen. Arbeitsatmosphäre ist essentiell Hört man sich bei angestellten Medizinern um, so ist ein weiteres Argument für ihre Entscheidung gegen die Selbständigkeit eine ruhigere Arbeitsatmosphäre. Gerade, weil es im ambulanten Sektor kaum eine Extrabelastung durch Schichtdienst gibt, kann man seinen Tagesplan konsequent umsetzen und sich im Verlaufe des Tages den Personen widmen, um die es eigentlich geht: den Patienten. In Krankenhäusern bemängeln Patienten immer wieder, dass Ärzte kaum Zeit für persönliche Zuwendung oder ein Gespräch haben. Nicht zuletzt hat die Arbeitsbelastung für Mediziner im stationären Sektor durch Nachtdienste oder überlange Dienstzeite ein Ausmaß erreicht, das weder der eigenen Gesundheit noch der Patientensicherheit zuträglich ist. Bei den geregelten Arbeitszeiten im ambulanten Sektor ist eine gewisse Flexibilität meist nur notwendig, wenn es zu einem Krankheitsfall kommt. Dies ist jedoch auch keine Einbahnstraße: Zum einen sollte der Arzt kurzfristig einspringen können, wenn ein Kollege erkrankt, zum anderen sollte sich der Mediziner darauf verlassen können, bei plötzlich auftretenden Erkrankungen im Familienkreis seinen Dienst nicht antreten zu müssen. Vor allem für Ärztinnen, die Familie oder kleine Kinder haben, ist dies ein wesentliches Argument, sich für eine Anstellung zu entscheiden. Fortbildung ist Teil des Dienstvertrages Einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit angestellter Ärzte leistet auch eine Vereinbarung, die eine regelmäßige Fortbildung im Rahmen der Anstellung vorsieht. Dabei werden die Zeiten, die zur Weiterbildung in Anspruch genommen werden, regulär bezahlt. Lediglich Fahrtkosten sind dann vom angestellten Arzt selbst zu tragen. Eine Weiterbildung, die tageweise erfolgt, kann in einem entsprechenden Vertrag mit reduzierter Arbeitszeit enthalten sein. Wenn Du Dich generell auf dieses Modell einlässt, kannst Du den wöchentlichen Tag zum Nachschlagen in wissenschaftlicher Literatur oder generell zum Forschen nutzen. Dabei kannst Du dies in ruhiger Atmosphäre und mit eigenen Utensilien, Büchern oder dem Laptop erledigen. Auch wenn dies vielleicht zunächst wenig spektakulär klingt, so trägt es wesentlich zu einer entspannten Atmosphäre bei, in der Du als Mediziner in jeder Hinsicht produktiver bist. Gehalt als angestellter Arzt in der Arztpraxis Der derzeitige TVÖD sieht für angestellte Ärzte (Facharzt) ein Grundgehalt von ca. 5.500 Euro vor. Als angestellter Arzt in der Praxis kann man sich an diesem Tarifvertrag orientieren, der jedoch im ambulanten Bereich nicht bindend ist. Wenn Du Dich als angehender Allgemeinmediziner für eine Förderung durch KV/Kasse entscheidest, so liegst Du bei fast 5.000 Euro mit reduzierter Arbeitszeit und großzügigen Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
  2. 6.561 Abrufe

    Der Flyer Gehalt MFA 2018 als PDF Übersicht des Gehalts für Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin) nach Tarifvertrag mit Eingruppierungen nach Tätigkeitsgruppen und Berufsjahren. Weitere Informationen zum Manteltarifvertrag und die genauen Einstufungen 2018:
  3. Hallo zusammen, Ich möchte in Teilzeit in München Stadt als MFA für Hausarztpraxis arbeiten, soll als 2. Fachkraft jedoch fast alles machen und zwar eigenverantwortlich. Ich habe 7Jahre Erfahrung nach Ausbildung. Wie viel darf ich in München verlangen? Ich habe gehört unter 17 Euro pro Stunde auf keinen Fall! B
  4. Liebes Forum, ich hätte eine Frage an alle MFA die nach Tarifvertrag gezahlt werden: Wie schaut es bei Euch mit Fortbildungen aus, die aufgrund der Punkte zu einer höheren Einstufung in den Gehaltsgruppen im Tarifvertrag führen? Bekommt Ihr die von Euren Chefs sowieso bezahlt und habt diese Punkte oder kümmert Ihr Euch da selbst drum bzw. müsst das selbst zahlen? Kommt es vor, dass wenige Punkte fehlen und damit die nächste Gehaltsgruppe nicht erreicht wird? Falls ja was macht Ihr dann? Was haltet Ihr von Online-Seminaren (z.B. http://www.online-seminare.de/von MFA Exklusiv?) Hat da jemand Erfahrungen? Wieviel wäre Euch ein Online-Seminar wert, das 2h dauert (also 2 Punkte) und komplett flexibel ist (also keine festgelegten Zeiten etc.). Danke und viele Grüße Fabian
  5. Wir sind alle interessiert: Verdienst Du nach Tarifvertrag der medizinischen Fachangestellten oder erhälst Du ein individuelles Gehalt? Oder erhältst Du einen individuellen Bonus auf den Tarifvertrag? Ist der Tarifvertrag gerecht?
  6. Gast

    Gehaltstarifvertrag MFA

    welche Tätigkeitsgruppe mit gültigem Strahlenschutzkurs? ist die Fachrichtung für die Tätigkeitsgruppe mit Strahlenschutzkurs vorgegeben? wie hoch ist die Stundenzahl/Stundenlohn eines 450,-€ Jobs bei einem Vollzeitgehalt von 2719,89Brutto?, hat man Anspruch auf bezahlten Urlaub?wenn ja wieviel Tage? wie ist die Situation im Krankheitsfall bekommt man Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld? (450,-€ Job) vielen Dank Anonym beigetragen
  7. Hallo, ich habe eine Frage. Ich mache gerade im 2ten Jahr eine Onkologie Fortbildung. Insgesamt geht diese 120Std. Also 3Jahre. In welche Tätigkeitsgruppe werde ich dann eingeteilt, wenn ich jetzt Stufe 1 bin? Steige da nicht so durch Liebe Grüße
  8. Ich bin gelernte MFA mit einem Vertrag außerhalb des Manteltarifvertrags. Ich bin 10 Jahre in der Praxis und arbeite dieselbe Regelarbeitszeit wie mein Chef,werde aber als Teilzeitkraft bezahlt, d.h. 28 Std. die Woche. Laut Chef habe ich Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Da für mich nicht der Manteltarifvertrag gilt möchte ich fragen, ob jemand mir darauf eine genaue Antwort geben kann? In meinem Vertrag ist keine Klausel über Urlaub enthalten. Schonmal vorab danke .
  9. Sind finanzielle Anreize für die Anstellung einer Ärztin / Arzt sinnvoll? Derzeitig erhalten unsere festangestellten Ärzte in der ambulanten Arztpraxis ein Gehalt entsprechend den Tarifverträgen der Kliniken. Zusätzlich erhalten diese die Leistungen für die (freiwillig) selbst erbrachten Notfalldienste, was deutlich mehr ist, als die Vergütung der Dienste im Krankenhaus (und weniger aufwendig). Ist eine Vergütung anhand weiterer Faktoren, z.B. Anzahl der Patienten / generierter Umsatz sinnvoll? Wird ein zusätzliches Gehalt für die Ärzte z.B. an die behandelten Patienten gebunden, dann könnte es sein, dass die Ärzte versuchen, so schnell und so viele Patienten wie möglich "durchzuschleusen". Das schadet dann dem Ansehen und der Qualizät der Arztpraxis. Gilt dann auch ein Patient als "gesehen", wenn der Arzt nur die Laborbefunde dem Patienten telefonisch mitteilt? Ist ein Hausbesuch oder aufwendigere Behandlung / Diagnostik (Gesundheitsvorsorge / OP / Betreuung chronischer Patient) nicht besser zu vergüten? Wir der Zusatzverdienst für Ärzte an den generierten Umsatz gekoppelt kommt es zu Schwierigkeiten in der korrekten Abrechnung (wer erhält den Chronikerzuschlag, was passiert, wenn man eine Ziffer abrechnet, wo das Budget sowieso überschritten ist?) der Arzt, der die Patienten einmal sieht, hat gewonnen: Ordinationskomplex, Zuschläge, etc. Ein zweites Mal wird der Arzt den Patienten dann nur sehen wollen, wenn er zusätzliche Ziffern abrechnen kann Das kann meiner Meinung nach wieder der Qualität und dem Ansehen der Arztpraxis schaden. Was könnte es für sinnvolle (leistungsabhängige) Lohnmodelle für Ärzte gibt es oder könnte man sich vorstellen?
  10. Hallo Allerseits, mich würde interessieren, ob bei euch Bonuszahlungen an die medizinischen Fachangestellten zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden und wofür? Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten Honorierung einer geschätzten MFA bei besonderen Aufgaben, z.B. NäPa/VERAH, Praxismangerin/Erstkraft, DMP, Abrechnung, Röntgen für Extraarbeit, z.B. am Samstag, immer abends, etc. Anteilig an durchgeführten IGEL oder HZV-Einschreibungen als Ausgleich für besondere Umstände, z.B. ständige Krankheitsvertretung Solche Bonuszahlungen könnten aber auch willkürlich wirken und abhängig von der Laune der Chefs sein. Denn Bonuszahlungen an die MFAs können wieder gestrichen werden. Ist es euch schon passiert, dass bei der Einstellung oder auch später solche Bonuszahlungen versprochen wurden und später niemand mehr so genau weiss, was man vereinbart hatte?
  11. Ein wesentlicher Effekt, ob Mitarbeiter in einem Unternehmen zufrieden sind, liegt in der Bezahlung. Dies trifft natürlich auch für das Gehalt der MFA (Arzthelferin) in Arztpraxen zu, bei denen im Gehaltsschema neben der Aus- und Fortbildung auch das Engagement und die Kompetenzen berücksichtigt werden müssen. Für die finanzielle Gestaltung gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Sie bezahlen nach Tarifvertrag oder Sie treffen jeweils eine individuelle praxisinterne Lösung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten. Tarifvertrag für MFA vermittelt Standard Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt grundsätzlich die Empfehlungen für das Gehaltsschema für die Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin). Dabei wurde erst kürzlich eine Verminderung der Berufsjahrsgruppen erreicht, die nun in Viererschritten erreicht werden können. Insgesamt gibt es fünf dieser Gruppen, wobei die höchste mit dem 17. Berufsjahr beginnt. Dazu kommt die Einteilung in sechs Tätigkeitsgruppen, womit vor allem qualifizierte Fortbildungen durch höheres Gehalt entsprechend "belohnt" und honoriert werden sollten. Was am Papier sehr nüchtern klingt, hat durchaus seine Vorteile, denn damit wissen sowohl Arzt als auch die MFA, in welche Entlohnungsstufe sie jeweils einzuordnen sind. Etwaige im Raum stehende Bevorteilungen oder Benachteiligungen fallen weg bzw. entbehren damit jeder Grundlage. Gerade bei der Gehaltsdiskussion liegt es auf der Hand, dass persönliche Wahrnehmungen und Empfindungen eine große Rolle spielen und ein gewisser Neidfaktor hinsichtlich der Kollegin aufkommen können. Dem wird durch eine Bezahlung laut Tarif vorgebeugt. Auch manchmal etwas unglücklich verlaufende Anfragen um eine Gehaltserhöhung wird dadurch vermieden, denn diese erfolgt einfach aufgrund der vorgesehenen Veränderungen nach Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe. So werden zurückhaltende Angestellte, die sich nicht so einfach nach einer Verbesserung des Gehalts zu fragen trauen, nicht ungewollt benachteiligt. Entlastung für VerwaltungDa Sie sich als bei der Entlohnung nach Tarif keine Gedanken mehr machen müssen, ob Sie auch tatsächlich keinen Ihrer medizinischen Fachangestellten schlechter entlohnen als den anderen, fällt natürlich emotionaler Ballast weg. Dennoch sollten Sie gerade bei der Umstellung von individueller Entlohnung auf die tarifliche das Gespräch mit Ihren MFA suchen, da sich diese eventuell Sorgen machen, zum Beispiel Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Machen Sie klar, dass durch die tarifliche Entlohnung möglicherweise am Ende des Monats sogar mehr Gehalt ausbezahlt wird, da Zuzahlungen aufgrund von Fort- und Weiterbildung oder aber zusätzlicher Sachleistungen durchaus möglich sind. Zusätzlich zu Ihnen ist auch Ihr Steuerberater entlastet, da einfach nach dem vorgegebenen Tarifvertrag die jeweiligen Abrechnungen erledigt werden können, ohne dass individuelle Nebenabsprachen nachgefragt und berücksichtigt werden müssen. Auch spezielle Regelungen wie etwa die Entlohnung am Samstag oder der Anspruch auf Extraurlaub bei einem Trauerfall in der Familie, Umzug in eine andere Wohnung etc. müssen nicht gesondert beachtet werden, sondern sind von der Regelung im Tarifvertrag umfasst. Skepsis gegen Tarifvertrag ist möglicherweise berechtigtAuch wenn Ihre Angestellten im ersten Moment vielleicht der Einstufung in die tariflich vorgesehen Bezahlung eher skeptisch gegenüber stehen, hat diese doch auch für sie Vorteile. Ob spätere Umstufung oder bereits bei Arbeitsbeginn, die Bezahlung nach Tarifvertrag ist von Anfang an klar und transparent. Wer seine MFA nach individuellen Vorstellungen entlohnt, unterschätzt manchmal den Sympathiefaktor oder einfach das Auftreten der jeweiligen Person. Abgesehen davon ist es nicht notwendig, dass der Arbeitsvertrag vor Unterfertigung von einer juristisch kundigen Person durchgelesen wird, der Tarifvertrag  für die medizinischen Fachangestellten ist bekannt und für alle verständlich. Doch gerade die Alterseinstufung kann bei neu in Ihren Betrieb eintretende Personen zum Handicap werden. Wie kann eine höhere Bezahlung der neuen Kollegin gegenüber dem Stammpersonal erklärt werden ? Hier ist möglicherweise eine sensible Gesprächsführung mit allen Beteiligten gefragt, um den Start der neuen Mitarbeiter in Ihrem Team nicht unnötig zu erschweren. Hier kann die Gewährung gewisser Boni oder Zusatzleistungen als "Friedensstifter" durchaus die Motivation und die Akzeptanz der Kollegen untereinander etwas bringen und für ein gutes allgemeines Einvernehmen sorgen.   Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte Medizinische FachangestellteAb dem 01.04.2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA: BerufsjahrTätigkeitsgruppe I (Euro)Tätigkeitsgruppe II (Euro)Tätigkeitsgruppe III (Euro)Tätigkeitsgruppe IV (Euro)Tätigkeitsgruppe V (Euro)Tätigkeitsgruppe VI (Euro)1. Stufe 1. - 4.1.683,141.809,381.893,542.019,772.188,092.524,712. Stufe 5. - 8.1.827,641.964,722.056,102.193,172.375,932.741,463. Stufe 9. - 12.1.943,892.089,682.186,872.332,672.527,052.915,834. Stufe 13. - 16.1.998,782.148,692.248,632.398,542.598,422.998,175. Stufe ab dem 17.2.211,292.377,132.487,702.653,542.874,673.316,93Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung. Eingruppierung der MFA in eine TätigkeitsgruppeFür die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin) zugrunde gelegt. Auch delegierte Aufgaben müssen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben.  Tätigkeitsgruppe IAusführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung. Tätigkeitsgruppe IIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulante Versorgung älterer MenschenWundbehandlung/ WundmanagementHygienemanagementQualitätsmanagementPatientenbegleitung und KoordinationDatenschutz und DatensicherheitInformations- und KommunikationstechnikNotfallmanagement/ Erweiterte NotfallkompetenzImpfassistenzDisease-Management-ProgrammeTätigkeitsgruppe IIIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und TelematikPrävention bei Jugendlichen und ErwachsenenPrävention im Kindes- und JugendalterStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden)Tätigkeitsgruppe IVSelbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulantes OperierenAmbulantes Operieren in der AugenheilkundeAugenheilkundlich-technische AssistenzDialyseErnährungsmedizinGastroenterologische EndoskopieOnkologiePalliativversorgungPneumologieStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden)QualitätsmanagementHygienemanagementTätigkeitsgruppe VAusführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mind. 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiGTätigkeitsgruppe VIAusführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG​Gehalt in der Ausbildung nach TarifvertragIn der Ausbildung erhalten die angehenden MFA eine finanzielle Vergütung seit dem 01.04.2015 von: im 1. Jahr monatlich 700 Euro im 2. Jahr monatlich 740 Euro im 3. Jahr monatlich 790 Euro   Diskussion über den Tarifvertrag der MFA Einige medizinische Kollegen diskutieren die Sinnhaftigkeit der Einführung des Tarifvertrages. Die Argumente gegen die Einführung lauten konkret: "Die alters-abhängige Entlohnung schafft Missgunst und führt mitnichten dazu, dass das Gehalt von der eingesetzten Arbeitsleistung- oder Qualität abhängt""Wenn meine Frau in Ihrer Branche nach Tarifvertrag bezahlt werden würde, dann würde sie bei diesem Arbeitgeber nicht arbeiten", sprich, die MFA würden generell nach Tarifvertrag unterbezahlt"Wenn ich eine gute MFA 'ködern' möchte, könnte ich das Gehalt nicht genügend erhöhen", also der Tarifvertrag sei zu unflexibel"Bei allen Zuzahlungen, Boni etc. bringt die Tarifstruktur auch wieder nichts.""Die Arbeitsleistung und Motivation der Einzelnen ist viel zu unterschiedlich, auch wenn diese theoretisch das Gleiche können und auch machen""Ich möchte selbst entscheiden, wann wer eine Gehaltserhöhung bekommt."  Wie ist Ihre Meinung?   Den ganzen Artikel lesen...
  12. Hallo, unser Chef zahlt nach Tarifvertrag, was ziemlich wenig ist. Wir müssen jetzt zusätzlich noch Hausbesuche machen und uns noch um die Abrechnung kümmern. Bekommt Ihr für die Zusatzarbeiten Prämien oder werdet ihr besser eingruppiert?
  13. Hallo Ihr, wollte mal fragen, was man als medizinische Fachangestellte in der Ausbildung verdient? Ich könnte eine Ausbildung anfangen, wollte aber nicht ewig bei meinen Eltern wohnen.
  14. Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -
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