Hallo ihr lieben ich hab mal eine Frage,
Wer darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einen BG Pat. ausstellen?
Ich habe mich mal bei der BG informiert wie das den ist wenn ein Patient nach einen Unfall direkt zu uns in die Praxis zur Erstversorgung kommt, Da bekam ich die Auskunft das es erlaubt ist eine Erstverordnung auszustellen, für Folge müsste der Patient dann zum D-Arzt überwiesen werden.
Einer unsere Ärzte mach das aber immer anders und lässt sich da nix sagen.. wie macht ihr das?? Was ist denn nun richtig?
Danke!