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  1. In Zeiten knapper MFA-Ressourcen und ausufernder Bürokratie in Arztpraxen gehen viele Ärzte und Zahnärzte dazu über, die Privatliquidation an eine externe Abrechnungsstelle auszulagern. Doch bei über 80 Anbietern am Markt stellt sich schnell die Frage, wie man denn den passenden Abrechnungsdienstleister für die eigene Praxis findet. Abrechnung auslagern oder nicht? Bevor ein Anbieter ausgewählt wird, sollten Ärzte gründlich überlegen, ob sie die Privatliquidation intern abwickeln möchten und somit Personal binden, oder ob sie das gesamte Thema an einen externen Spezialisten auslagern. Da beide Möglichkeiten Vor- und Nachteile bieten, stellen wir diese nachfolgend gegenüber. Während die interne Abrechnung von Privatleistungen (für Privatpatienten oder Selbstzahler) personelle Ressourcen bindet (Abrechnung, Nachhalten von Geldeingängen, Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, ggf. Inkasso) und zudem Zeit für Weiterbildungen eingeräumt werden muss, bietet sie den Vorteil der Betreuung der Patienten aus einer Hand. Die externe Abrechnung durch eine Abrechnungsstelle hingegen bringt zunächst einmal den Vorteil, dass urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle nicht dazu führen, dass die Abrechnung liegen bleibt oder gar intern jemand mit weniger Routine einspringen muss. Auch die essenziellen Schulungen und Fortbildungen zu den regelmäßigen Anpassungen der einschlägigen Gebührenordnungen finden in der Abrechnungsstelle statt, ohne, dass dadurch Ausfallzeiten in der Praxis entstehen. Die eigentliche Leistung des Abrechnungszentrums, das Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen und – wenn nötig – das Inkasso, findet im Hintergrund statt, ohne dass es den Ablauf der Praxis beeinflusst. Vor- und Nachteile der internen und externen Abrechnung Interne Abrechnung Vorteile Nachteile Patientennähe Hohes Vertrauen zwischen Arzt und Abrechnungspersonal Fixe Vergütung unabhängig vom Abrechnungsaufkommen Herausforderungen bei Urlaub, Krankheit und Abwesenheiten Fortbildungen führen zu zeitlichem Ausfall und Zusatzkosten Vorgehen ggf. zu rücksichtsvoll bei Zahlungsrückständen von Patienten Auf die Privatabrechnung spezialisierte externe Anbieter können bei der Honorarabrechnung unterstützen. Diese Dienstleister sind vom selbständigen Berater bis hin zum Großkonzern in jeder Unternehmensgröße am Markt vertreten. Externe Abrechnung Vorteile Nachteile Ganzjährige Verfügbarkeit Keine Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder Schwangerschaft Variable Kosten (je nach Abrechnungsvolumen) Fortbildungen führen nicht zu Ausfall in der Praxis Aktueller Kenntnisstand bezüglich Richtlinien und Gesetzesänderungen Konsequente Leistungsabrechnung gegenüber Patienten Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen Auf Wunsch sind Dienstleistungen wie Inkasso oder Honorarausfallschutz möglich Häufig Teilzahlungen oder verlängerte Zahlungsfristen für Patienten möglich Erhöhung der Liquidität durch Vorfinanzierung möglich Mangelnde Patientennähe Externes Abrechnungspersonal ist kein Teil des eigenen Praxisteams Ob die Privatliquidation ausgelagert werden soll, muss individuell entschieden werden und hängt von zahlreichen Kriterien ab, wie: Praxisgröße Fachrichtung Anteil Privatpatienten Erfolg in der Fachkräfterekrutierung Kostenstruktur in der Praxis Preis-/Leistungsverhältnis der Abrechnungsdienstleister Wie unterscheiden sich die Tarife am Markt? Im Falle einer Beauftragung eines externen Dienstleisters, müssen sich Ärzte zunächst für das passende Abrechnungsmodell entscheiden. Am Markt werden unterschiedliche Leistungen angeboten, die sich grob in drei Modelle einteilen lassen: Honorarabrechnung Vorfinanzierung Factoring Die Modelle unterschieden sich im Grad der Dienstleistung und in der Frage des Ausfallrisikos, was sich wiederum konditionell bemerkbar macht. Honorarabrechnung Die reine Honorarabrechnung gilt als Basisleistung, bei der ein Abrechnungsdienstleister die gesamte Privatliquidation übernimmt. Hierzu zählen die Rechnungserstellung, der Rechnungsversand, sowie das Einfordern der Honorare gegenüber den Patienten. Die Auszahlung der Patientenzahlungen findet erst nach Geldeingang beim Dienstleister statt, üblicherweise ein bis zwei Mal im Monat. Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt Kosten: günstigste Abrechnungsform Vorfinanzierung Aufbauend auf der Honorarabrechnung können sich Ärzte auch für eine sogenannte Vorfinanzierung entscheiden, bei der die Honorare an die Arztpraxis ausbezahlt werden, bevor der Patient seine Rechnung beglichen hat. Der Zeitpunkt der Auszahlung wird vertraglich fixiert, üblicherweise innerhalb von 7, 15 oder 30 Tagen. In der Arztpraxis entsteht durch die Vorfinanzierung ein Liquiditätsvorteil, da sie sofort über das Geld verfügen kann. Sollten Patienten jedoch säumig werden und im weiteren Verlauf ihre Rechnung nicht begleichen, so wird dieser Zahlungsausfall seitens der Abrechnungsstelle im Nachgang mit künftigen Auszahlungen an den Arzt verrechnet. Die Vorfinanzierung wird auch als „unechtes Factoring“ bezeichnet. Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt Kosten: meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring Factoring Beim Factoring (auch „echtes Factoring“ genannt) wird ebenso wie in den vorgenannten Abrechnungsmodellen die Privatabrechnung inklusive einer Vorfinanzierung durchgeführt. Der Unterschied zum unechten Factoring ist, dass der Abrechnungsdienstleister das Ausfallrisiko (sogenanntes Delkredererisiko) übernimmt. Potenzielle Zahlungsausfälle gehen demnach zu Lasten der Abrechnungsstelle. Ausfallrisiko: geht auf Abrechnungsstelle über Kosten: teuerste Abrechnungsform Welches Modell ist das richtige für mich? Die Wahl der passenden Abrechnungsleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sind in Vorfinanzierungen Zinskosten enthalten, die die Leistung gegenüber einer Honorarabrechnung ohne Vorfinanzierung verteuern. Factoring enthält zudem noch Risikokosten für Ausfallrisiko. Insofern stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Preistreiber tatsächlich benötigt werden. Praxen mit einem sehr geringen Anteil an Privatpatienten und einem niedrigen Rechnungsdurchschnitt genügt meist eine Honorarabrechnung. Mit steigendem Privatvolumen steigt der Wunsch der Ärzte, das erwirtschaftete Honorar zügig liquiditätswirksam auf dem Konto zu verbuchen. Eine Vorfinanzierung kann daher durchaus sinnvoll sein. Für Leistungserbringer, die im Falle eines Zahlungsausfalls nicht nur auf der eigenen geleisteten Zeit, sondern auch auf Fremdkosten sitzenbleiben, kann Factoring sinnvoll sein. Nicht zuletzt ist echtes Factoring im zahnärztlichen Bereich sehr verbreitet. Abrechnungsleistungen im Vergleich Ausfallrisiko Kosten Honorarabrechnung verbleibt beim Arzt günstigste Abrechnungsform Vorfinanzierung verbleibt beim Arzt meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring Factoring geht auf Abrechnungsstelle über teuerste Abrechnungsform Wie finde ich die passende Abrechnungsstelle Da der privatärztliche Abrechnungsmarkt in Deutschland sehr intransparent ist, ist ein Vergleich nicht ohne weiteres möglich. Dutzende Anbieter, vom Ein-Personen-Dienstleister bis hin zu großen Abrechnungszentren sind am Markt tätig, die wenigsten veröffentlichen ihre Konditionen. Für ein umfassendes Bild müssten Ärzte bei jedem potenziellen Anbieter anfragen und individuelle Angebote anfordern. Hinzu kommt, dass die Abrechnungsdienstleister unterschiedlichste Kostenmodelle nutzen, die nur schwer miteinander vergleichbar sind. Ein hinreichender Vergleich sollte ohnehin nicht nur die Kosten, sondern – neben der Frage nach der passenden Abrechnungsleistung (Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring) – weitere Merkmale berücksichtigen. Dies gilt sowohl bei einem Wechsel der Abrechnungsstelle, als auch bei der erstmaligen Auslagerung der Privatliquidation an einen Abrechnungsdienstleister. Worauf kommt es beim Vergleich an? Nun stellt sich die Frage, nach welchen konkreten Kriterien überhaupt verglichen werden sollte. Aus Sicht eines Mediziners sind zunächst die grundlegenden kaufmännischen Aspekte zu nennen, wie: Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Wird neben den variablen Kosten ein Mitgliedsbeitrag fällig? Wird ein Mindestumsatz verlangt? Wie bereits erwähnt, kann zudem die Überlegung sinnvoll erscheinen, wie schnell die Liquidität benötigt wird. Ist eine regelmäßige Auszahlung der Honorare erst nachdem die Patienten diese beglichen haben ausreichend? Echtes und unechtes Factoring überbrücken die Wartezeit, so dass die Honorare innerhalb einer vertraglich fixierten Zeitspanne (z.B. 7, 15 oder 30 Tage) ausbezahlt werden. Faustregel: Je schneller das Honorar ausbezahlt wird, desto höher sind die Konditionen. Zudem existieren viele weitere Merkmale, die bei einem Vergleich in Betracht gezogen werden können. Dies können beispielsweise Serviceleistungen für Ärzte sein, wie: Betriebswirtschaftliche Beratung Gebührenrechtliche Beratung Online-Portal / App für Ärzte Laborsplitting Logodruck auf Patientenrechnung Außergerichtliche Mahnverfahren Seminare / Schulungen Statistiken und Reports (z.B. Rechnungsausgangslisten, Listen der offenen Posten, Ziffernvergleiche Fachgruppen) Auch Serviceleistungen für Patienten sind immer beliebter. So bieten einigen Abrechnungsstellen beispielsweise Teilzahlungsmöglichkeiten. Ärzte, die den Vergleich nicht selbst erstellen möchten, können auf ein online Vergleichsportal für Abrechnungsstellen zurückgreifen. Vergleichsplattformen wie abrechnungsstelle.com bieten einen kostenlosen Vergleich passender Abrechnungsdienstleister an. Mit wenigen Angaben lassen sich mit dem Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen dutzende Anbieter nach eigenen Kriterien miteinander vergleichen.
  2. Hallo zusammen, Ich stehe vor dem täglichen Dilemma der korrekten Abrechnung von Infusionen. Im Rahmen einer Narkose sind Infusionen 271/271 je nur max 2 mal pro Tag abrechenbar. Das geht in Ordnung, solange die Patienten stabil sind. Nun habe ich des öfteren Patienten, die kreislaufmäßig latent grenzwertig sind und im Rahmen der präoperativen Nahrungskarenz mit einem konsekutiven Flüssigkeitsmangel bei mir im OP liegen. Meist haben diese Patienten auch eine kardiale Vorgeschichte. So brauchen diese Patienten häufig mehr als die möglichen Infusionen um kreislaufstabil zu bleiben bzw. wieder zu werden. In den Abrechnungskommentaren liest man, dass solche Infusionen unabhängig der Anästhesieleistung abgerechnet werden dürfen. Leider ist nirgends erwähnt mit welcher Nummer dies geschehen kann. Ist das dann auch die 271 oder 272 nur mit entsprechender Begründung? Ich danke vielmals für schlaue Kommentare und Erläuterungen... Gruß Meier
  3. Hallo liebe Community, ich hätte eine Frage zur GOÄ-Abrechnung Radiologie. Bei Platzangst bekommt der Pat. vor einem MRT Tavor verabreicht. Gibt es für die Abrechnung bei Platzangst einen Steigerungsfaktor z.B. von 1,8-fach auf 2,5 fach mit der Begründung "Platzangst". Lieben Dank für Eure Antworten awo
  4. Hallo, ich rechne seit kurzem für eine Radiologische Praxis ab, kann ich bei jedem radiologischen Befundbericht die GOÄ 75 ansetzen, wenn ja, kann ich auch Porto ( 70 Cent) abrechnen ? Danke ! Andrea
  5. Version 1.0.0

    568 Abrufe

    GOÄ Abrechnung der Tauchtauglichkeit 1,0 und 2,3 fach
  6. Hallo, Ich habe eine Frage. Wir hatten heute ein Privatpatienten in unserer Praxis. Kontakt war die Ziffer 1 gewesen. Danach sagte mein Chef er wird den Patienten zu Hause besuchen müssen, wegen Halluzinationen. Der Patient behauptet er würde seien verstorbene Frau hören und möchte deshalb das mein Chef einen Hausbesuch macht. Jetzt zu meiner Frage, wie rechne ich die zwei Kontakte ab? Ich habe das so berechnet: 50-E-mit Uhrzeit-801 so wollte es mein Chef aber was ist mit dem Erstkontakt am Vormittag ??? Ziffer 1 ??? Vielleicht habt ihr ja eine Idee. lg. Angie
  7. Hallo zusammen, Ich habe mir eine Analogziffer zur 30 erstellt. Leider wird diese Ziffer immer, wie auch die 34, automatisch von der AXA durch eine 3 ersetzt. Wie kann ich das so begründen das es bei der Kasse durchgeht? Schon mal vielen Dank im Voraus für die Hilfe
  8. Hallo liebe Community In der PrivatAbrechnung bin ich noch ein Neuling und mein Chef weiß leider auch nicht so viel weil er seit über 30 Jahren keinen Hausbesuch gemacht hat. Wir sollten heute einen Hausbesuch machen nach der Sprechstunde bei einer Patientin die gesetzlich versichert ist und meinte sie zahlt das privat. Jetzt weiß ich nicht genau was wir alles abrechnen können / dürfen. Leistungen was wir gemacht haben : Hausbesuch von 18.50 bis 20.00 Infusion 2 mal 500 ml über denselben Venen Zugang. Körperliche Untersuchung (abtasten abhören und abklopfen) von abdomen Lunge Herz und Wirbelsäule Ausstellung rezept und krankenhaus Einweisung Und dann eben der weg von praxis zur pat. 3.5 km Ziffern hab ich wie folgt raus gesucht weiß aber nicht mit welchem Faktor ich abrechnen darf und ob manche Ziffern einam oder mehrfach abgerechnet werden können und ob es vllt. noch Ziffern gibt die man zusätzlich abrechnen kann und ob man für Material (Infusion System, venenverweilkanüle ) auch etwas abrechnen kann. Ziffern: 50 Wegegeld 272 7 (geht das 2 mal weil ja Herz Lunge und abdomen untersucht wurden ?) A (Zuschlag?) Wäre super wenn mir jemand helfen kann da ich sowas noch nie hatte Lg
  9. Hallo, Kann mir jemand Auskunft geben, ob bei der Abrechnung einer Leichenschau nach GOÄ neben der Ziffer 100 auch noch die Ziffer 50 (Hausbesuch...) möglich ist ? Dieses wird unter meinen Kollegen kontrovers diskutiert- Danke
  10. Hallo, ich fange grade mit meiner Ausbildung an :-) Leider habe ich noch keine Ahnung wie eine Abrechnung der verschiedenen Dienstleister( PV´s) aussieht. Bitte ein paar Beispiele Posten. Danke und liebe Grüße !!!
  11. Hallo zusammen, ich fahre in Bayern Notarzt, bisher nur an einem Standort, an dem jemand für uns Notärzte die Abrechnung gemacht war. Nun bin auch als Notarztspringer unterwegs und muss mich selbst um die Abrechung kümmern. Nachdem ich jetzt meine ersten eigennen Privatepatienten hatte sitze ich nun an der Abrechung und bin mir sehr unsicher, für welche Leistung ich welchen Satz verlangen kann und wie man z.B. einen 3,5fachen Satz rechtfertigen kann. Kann man das irgendwo nachlesen? Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
  12. Hallo zusammen, ich schreibe meine Abschlussarbeit über das Thema „ Privatabrechnung in Arztpraxen“. Daher versuche ich, so viel wie möglich über dieses Thema zu erfahren. Aktuell befasse ich mich mit dem Abschnitt „ Rechnungserstellung und Versand“. Also mit dem logistischen Aufwand, der mit der Privatabrechnung verbunden ist. Sollte dies hier ein Arzt oder jemand lesen, der die Privatabrechnung in der Arztpraxis erledigt, würde es mir unendlich helfen, wenn Sie mir Ihre Vor- und Nachteile bei der Privatabrechnung erläutern könnten. Vielen Dank! Viele Grüße Alisa Hackenberg
  13. Ich bräuchte mal etwas Hilfe mit den Abrechnungsziffern in der Wundversorgung. Zb. Patient kommt hat sich in den Finger geschnitten, wird genäht. Dann kommt er in den nächsten 10 Tagen immer mal wieder zum Verbandswechsel und am 10 Tag zum Fadenzug. Was kann ich in dieser Zeit abrechnen? 2. Fall Patient hat eine offene Wunde am Schienbein. Es ist kein Diabetischer Fuß oder Ulkus. Kommt 2x wöchentlich zum verbandswechsel. Was ist hier anzusetzen? Vielen lieben Dank!
  14. Hallo Hat jemand zufällig die aktuelle GOÄ als excel Datei? Viele Grüße, Daniel Mauch
  15. wer trägt bei euch die GOÄ-Ziffern bei Privatpatienten ein? Der Chef oder die MFA? Macht ihr die Privatabrechnung und verschickt die, oder der Chef?
  16. Hallo zusammen, kann mir jemand Tipps geben, Kniespiegelungen von Privatpatienten optimal abzurechnen? Danke! Anonym beigetragen
  17. Kann ich den Zuschlag A (Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen) bei telefonischen Kontakt in der Nacht abrechnen? Anonym beigetragen
  18. Version 1.0.0

    477 Abrufe

    Aufklärung und Einverständniserklärung für die Abrechnung der Infusion nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als IGEL.
  19. Kann ich die Palliativziffer 03370 wie bei Kassenpatienten auch bei Privatpatienten abrechnen? Welche Ziffer ist das?
  20. Kennt ihr das? Ein(e) MFA, Arzt oder Praxismanagerin macht die gesamte Abrechnung kurz vor Quartalsende. Diese(r) ist dann völlig genervt und durch den Wind. Die Praxis-EDV macht nicht das, was man will, die Patienten haben ein Quartal übersprungen und sowieso haben alle anderen die Ziffer nicht richtig eingetragen. Wir haben angefangen, die KV- und Privatabrechnung zu verteilen: die MFA an der Anmeldung tragen die Ordinationsgebühren und bei geplanten Terminen, z.B. Gesundheitsvorsorgen, sofort eindie Ärzte tragen die Ziffern sofort bei einem Patientenkontakt einfehlen wiederholt Ziffern, werden diese konsequent darauf hingewiesenwährend den Fallbesprechungen mit den Ärzten in Weiterbildung werden eventuell fehlende Ziffern nachgetragen und erläutert. Das gehört einfach zur Ausbildung dazu.eine MFA kümmert sich jeden Monat um die Kontrolle der DMP-Zifferneine Praxismanagerin macht einmal pro Monat die GOÄ-Abrechnungdie Abrechnungs-Kontroll-Listen werden auf mehrere Personen verteilt, die diese jeden Monat erledigen müssen:Geriatrie-ZiffernChroniker-ZiffernHausbesuchs-ZiffernVERAHs und NäPas tragen selbst ihre Ziffern ein und müssen diese auch mit einer Liste kontrollierendie Fehlerlisten werden jede Woche von einer MFA bearbeitet, abwechselndevtl. fehlende Diagnosen werden an die entsprechenden Ärzte weitergeleitetschließlich wird die Gesamtabrechnung am Quartalsende von einer Person überprüft und versendetDadurch stellen wir sicher, dass die Abrechnung nicht an einer Person "hängenbleibt" und bei Urlaub / Krankheit effizient durchgeführt werden kann. In einem solchen Konzept ist es wichtig, dass man dokumentiert, wie die jeweilige Aufgabe zu erledigen (QM-Checkliste) ist und welche häufigen Ziffern man für die Abrechnung benötigt. Klar, man muss das Vertrauen haben, dass alle ihre Aufgaben nach Besten Wissen und Gewissen erfüllen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Praxisinhaber auch den MFA, Praxismanagerinnen und angestellten Ärzten diese Möglichkeit bietet. Anfangs wird es sicherlich zu einigen Fehlern und vergessenen Ziffern kommen. Aber unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Fehler deutlich weniger wirtschaftliche Auswirkungen haben, als wenn eine Person (meistens der Praxisinhaber) denkt, nur sie / er könne die Abrechnung korrekt durchführen. Wie ist das bei euch? Macht der Praxisinhaber oder die Praxismanagerin / Erstkraft die Abrechnung alleine?
  21. Version 1.0.0

    859 Abrufe

    Muster GOÄ Rechnung als PDF und ODT / Word-Datei für einen Hausbesuch am Wochenende mit Zuschlägen, zum Beispiel im Notfalldienst.
  22. Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden: Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen (zum Beispiel eingeschriebene Patienten in Hausarzt- oder Facharztverträgen): die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse Arbeits- oder Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ): die ärztliche Rechnungsstellungen wird an die Berufsgenossenschaft gesendet Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die reguläre Form der Abrechnung bei Privatpatienten - also Patienten, die bei einer privaten statt gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch bei gesetzlich Versicherten wird zuweilen nach GOÄ abgerechnet, und zwar, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nach Ansicht ihrer Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder wenn sie sich freiwillig für Kostenerstattung statt des Sachleistungsprinzips entschieden haben. Doch auch bei jeder anderen Abrechnung außerhalb des KV-Systems kommt sie zur Anwendung, beispielsweise bei ausländischen Patienten, die in Deutschland nicht versichert sind und die gesamten Leistungen selbst zahlen (Selbstzahler). Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland die Honorare für ihre Leistungen nicht frei festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden. Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Ziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, zum Beispiel die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxissoftware oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstellung eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu. Eine GOÄ-Ziffer entspricht (anders als eine EBM-Ziffer) einem festgelegten Wert in Euro. zum Beispiel entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €. Gebührensatz nach GOÄ - Steigerungsfaktor Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors "Gebührensatz" gesteigert. Bei durchschnittlichem Aufwand kommt regelmäßig der 2,3fache Gebührensatz zur Anwendung. zum Beispiel kann die GOÄ-Ziffer 1 (im Wert von 4,66 €) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf einen Wert von 10,72 € gesteigert werden. Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten. Für folgende Leistungen gelten Einschränkungen - der Gebührensatz darf maximal 2,5-fach gesteigert werden, und durchschnittlich darf nur der 1,8fache Satz angewandt werden. GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Technische Untersuchungen (zum Beispiel. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873 Physikalisch-medizinische Leistungen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3-fachen Satz berechnet werden. Durchschnittlich darf der 1,15-fache Satz angewendet werden. Keine Angst: die Praxissoftware fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu. Behandlungsfall nach der Gebührenordnung für Ärzte Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig. GOÄ-Ausschlüsse In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung "Gesundheitsuntersuchung" (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8 angesetzt werden. GOÄ-Zuschläge Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden. A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 4,08 €) Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig. B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 10,49 €) C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (im Wert von 18,65 €) Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (im Wert von 12,82 €) Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (im Wert von 6,99 €) GOÄ-Analogleistungen Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt, beispielsweise, weil sie neu sind, müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend" gekennzeichnet und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer". Vorlagen und Downloads für die GOÄ-Rechnung Unsere Übersichten der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtern die tägliche Arbeit: Muster GOÄ-Rechnung: Hausbesuch am Wochenende Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Weitere Fragen zur Abrechnung? Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste GOÄ-Ziffern In unserem Forum werden Fragen zur Abrechnung beantwortet Abrechnungs-Forum
  23. Version 1.0.0

    449 Abrufe

    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit GOÄ-Ziffern im Volltext als durchsuchbares PDF.
  24. Hallo, in der Zeitschrift "Hausarzt" habe ich gerade einen interessanten Artikel zum leidigen Thema Abrechnung Todesfeststellung gelesen: Die empfehlen zu der Ziffer 100 noch die Ziffer 70 (Bescheinigung über nichtvorhandensein eines Schrittmachers) und die Ziffer 4 (Gespräch mit den Angehörigen) abzurechnen. Kann man dann die Zuschläge dringend, Nachts oder Wochenende hinzufügen?
  25. Version 1.0.0

    682 Abrufe

    Honorarvereinbarung nach GOÄ für IGEL oder höhere Honorarforderungen. Werden IGEL angeboten, muss die Arztpraxis dem Patienten vorab schriftlich über die entstehenden Kosten inklusive der GOÄ-Ziffern informieren. Des weiteren muss der Patient dies schriftlich bestätigen. Dieses Musterformular für IGEL oder erweiterte GOÄ-Leistungen kann für diesen Prozess verwendet werden.
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