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  1. Hallo, in manchen Praxen werden für das besondere Engagement der MFA finanzielle Anreize gesetzt. Z.b. werden für jede HZV-Einschreibung oder Terminierung einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung 5€ ausbezahlt. Ich denke persönlich, dass dies eine gewisse Geldgier entfachen könnte. Was denkt ihr dazu? Ist das sinnvoll?
  2. Hallo,   wir würden gerne in unserer Praxis eine Zeitschrift zur Fortbildung und aktuelle Neuigkeiten bestellen und für alle MFA zu Verfügung stellen.   Die Verbandszeitschrift "praxisnah" scheint ja beliebt und sehr interessant zu sein. Ich habe sie mal probe weise bestellt.   Immer mal wieder flattern auch Beilagen z.B. aus der "Medical Tribune"  oder von der AOK rein. Allerdings scheinen mir die Inhalte etwas oberflächlich.     Welche Zeitschriften für MFA könnt Ihr empfehlen?
  3. Version 1.0.0

    555 Abrufe

    aus versorgungstechnischen Gründen ist es nicht immer möglich neue Patienten anzunehmen. Ein Leitfaden für die MFA am Telefon/ Empfang erleichtert die Einstufung des Anrufers.
  4. Kennt ihr das? Ein(e) MFA, Arzt oder Praxismanagerin macht die gesamte Abrechnung kurz vor Quartalsende. Diese(r) ist dann völlig genervt und durch den Wind. Die Praxis-EDV macht nicht das, was man will, die Patienten haben ein Quartal übersprungen und sowieso haben alle anderen die Ziffer nicht richtig eingetragen. Wir haben angefangen, die KV- und Privatabrechnung zu verteilen: die MFA an der Anmeldung tragen die Ordinationsgebühren und bei geplanten Terminen, z.B. Gesundheitsvorsorgen, sofort eindie Ärzte tragen die Ziffern sofort bei einem Patientenkontakt einfehlen wiederholt Ziffern, werden diese konsequent darauf hingewiesenwährend den Fallbesprechungen mit den Ärzten in Weiterbildung werden eventuell fehlende Ziffern nachgetragen und erläutert. Das gehört einfach zur Ausbildung dazu.eine MFA kümmert sich jeden Monat um die Kontrolle der DMP-Zifferneine Praxismanagerin macht einmal pro Monat die GOÄ-Abrechnungdie Abrechnungs-Kontroll-Listen werden auf mehrere Personen verteilt, die diese jeden Monat erledigen müssen:Geriatrie-ZiffernChroniker-ZiffernHausbesuchs-ZiffernVERAHs und NäPas tragen selbst ihre Ziffern ein und müssen diese auch mit einer Liste kontrollierendie Fehlerlisten werden jede Woche von einer MFA bearbeitet, abwechselndevtl. fehlende Diagnosen werden an die entsprechenden Ärzte weitergeleitetschließlich wird die Gesamtabrechnung am Quartalsende von einer Person überprüft und versendetDadurch stellen wir sicher, dass die Abrechnung nicht an einer Person "hängenbleibt" und bei Urlaub / Krankheit effizient durchgeführt werden kann. In einem solchen Konzept ist es wichtig, dass man dokumentiert, wie die jeweilige Aufgabe zu erledigen (QM-Checkliste) ist und welche häufigen Ziffern man für die Abrechnung benötigt. Klar, man muss das Vertrauen haben, dass alle ihre Aufgaben nach Besten Wissen und Gewissen erfüllen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Praxisinhaber auch den MFA, Praxismanagerinnen und angestellten Ärzten diese Möglichkeit bietet. Anfangs wird es sicherlich zu einigen Fehlern und vergessenen Ziffern kommen. Aber unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Fehler deutlich weniger wirtschaftliche Auswirkungen haben, als wenn eine Person (meistens der Praxisinhaber) denkt, nur sie / er könne die Abrechnung korrekt durchführen. Wie ist das bei euch? Macht der Praxisinhaber oder die Praxismanagerin / Erstkraft die Abrechnung alleine?
  5. Hallo zusammen Bei uns werden Aufgaben die dem Arzt lästig sind an uns Helferinnen delegiert. Wir haben das Gefühl, das sich darunter auch Tätigkeiten befinden, die normalerweise dem Arzt selber obligen sollten ( Hausbesuche etc) Wo kann ich mich erkundigen, welche Tätigkeiten wir übernehmen dürfen, ohne uns strafbar oder der groben Fahrlässigkeit schuldig zu machen ?
  6. Version 1.0.0

    692 Abrufe

    Übersicht der delegierbaren Leistungen des Arztes an die medizinischen Fachangestellten (MFA)
  7. Wie oft sollten denn eigentlich Teamsitzungen sein: einmal im Monat, einmal im Quartal?
  8. Oft passiert es unbewusst jeder medizinischen Fachangestellten und den Ärzten in der Arztpraxis: wir sagen unbedacht Sätze, die wir selbst nicht gerne hören würden. Ich habe eine Liste gesammelt, die man besser formulieren könnte. Patientenaufruf: „Herr Müller !?“ => „Herr Müller, darf ich Sie herein bitten / würden Sie bitte noch einen Moment hier Platz nehmen, der Arzt ist gleich soweit?“„Das kriegen Sie an der Anmeldung! Melden Sie sich vorne! Gehen Sie noch ins Labor“ => „An der Anmeldung werden wir Ihnen mit den restlichen Unterlagen und der Adresse weiterhelfen.“, „Bitte gehen Sie noch ins Labor, dort werden wir Ihnen noch Blut abnehmen“„Das weiß ich nicht!“ => „Ich werde für Sie noch einmal nachfragen“„Das geht nicht!“ oder „Ja, aber...!“ => „Ich kann gut verstehen, daß... Wie wäre es mit...?“„Einen Augenblick bitte!“ => „Ich bin gleich für Sie da!“„In den nächsten zwei Wochen habe ich leider keinen Termin frei!“, „Am Mittwoch haben wir keine Sprechstunde!“, „Termine haben wir die Woche ich nicht mehr, Sie müssen so vorbeikommen und Wartezeit mitbringen!“ => „Ich kann Ihnen einen Termin am...oder... anbieten!“"Vergessen Sie nicht Ihre Chipkarte/Überweisung!“ => „Bitte denken Sie an Ihre Chipkarte/Überweisung!“„Worum geht es bei ihnen?“ => „Damit wir genügend Zeit für Sie einplanen, sagen Sie mir doch bitte, was Genau Ihr Anliegen ist.“„Warum sind Sie mit den Beschwerden nicht früher gekommen?“ => „Für akute Beschwerden haben wir um ... für Sie Zeit, ansonsten geben wir ihnen gerne einen Termin!“„Rufen Sie später noch einmal an!“ => „Wir rufen Sie zwischen 13 und 14 Uhr zurück, passt das für Sie?“ Wer kann noch bessere Formulierungen oder einfach "typische" Sätze beisteuern?
  9. Hallo, ich bin total fertig. Quartalsende. Die letzten 2 Wochen waren die Schlimmsten, die ich je erlebt habe. Die Patienten meinen es gibt ab morgen keine Ärzte mehr. Vertretung hatten wir für 6 Ärzte. Das kann doch nicht sein? Klar war das Wartezimmer voll und ich war völlig allein mit meinem Chef. Die Patienten waren genervt und hatten überhaupt kein Verständnis, dass wir total überlastet sind. Einige waren total pampig und haben sogar geschrien, wenn sie nicht gleich dran gekommen sind. Habt ihr Tipps wie ich damit umgehen kann ? Danke im voraus
  10. Gerade wenn man als Praxismanagerin, medizinische Fachangestellte oder Arzt selbstständig in einer Arztpraxis arbeitet oder diese sogar führt, bleibt das Privat- und Beziehungsleben oft auf der Strecke. Dabei gilt es, sich Tag für Tag neue Freiräume zu schaffen, damit Sie neben der Arbeit und Betreuung der Patienten noch Zeit für sich selbst und Ihr privates Leben haben. Das Zauberwort lautet Work-Life-Balance, das aus den Begrifflichkeiten moderner Ansprüche des Arbeitsalltags einfach nicht mehr weg zu denken ist. Zeit- und Selbstmanagement als Grundvoraussetzung Je nach Größe der Arztpraxis obliegt Ihnen nicht nur die Versorgung und fachkundige Betreuung der Patienten, sondern Sie haben auch noch Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis. Schließlich bildet diese nicht nur die Grundlage für den Praxisgewinn, sondern auch für die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten. Ein solides Zeit- und Selbstmanagement ist gefragt, um sich Freiräume zu schaffen, in denen Sie sich Ihrer Familie widmen, Ihren Hobbies nachgehen oder einfach Freizeit genießen. Wichtig ist, dass Sie gut organisieren und auch delegieren können, wobei manchmal auch das eine oder andere auszusitzen, Vorteile haben kann. Um bestimmte Aufgaben regelmäßig zu erledigen, sollten diese nicht vom derzeitigen Ausmaß des Praxisalltages abhängig sein. Planen Sie feste Termine für bestimmte Aufgaben ein. Dies kann zum Beispiel sein: Mittwochs zwischen 14:00 und 15:30 Uhr: Anträge und Schriftverkehr erledigen Freitags um 16:00 Uhr: Überprüfung und Vorbereitung der Termine der nächsten Woche Monatlich einen Vormittag: Buchungen überprüfen, Rechnungen bezahlen, Kassen- und Privatabrechnung prüfen und vorbereiten Trennung zwischen Arbeitsleben und Nicht-Arbeitsleben Auch wenn die moderne Gesellschaft und damit auch die Patienten oder bei Praxismanagerinnen die Praxisführung eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit verlangt, ist es für Sie und Ihr Befinden wichtig, zwischen Arbeitsleben und Nicht-Arbeitsleben zu unterscheiden. Ziehen Sie einen großen Strich zwischen Arztpraxis und privaten Leben und beantworten Sie berufliche Telefonate, Emails und SMS nur in der Arbeitszeit. Im Besonderen als Praxischef oder Praxismanagerin gilt: Um so mehr Leitungs- und Führungsaufgaben man übernimmt, wird oft erwartet, dass Sie als Prototyp für dauernde Verfügbarkeit ohne Aus-Zeiten zur Verfügung stehen. Und dann sollte alles sofort erledigt sein und keine Gegenleistung erwartet werden. Doch genau die Erholungszeiten sind es, die dazu beitragen, dass Sie geistig und körperlich regenerieren können und die richtige Balance halten. Damit Freizeit auch tatsächlich als solche Regeneration bietet, müssen Sie diese sehr bewusst konsumieren. Dies kommt der gesamten Arztpraxis inklusive den Patienten und angestellten Personal zu gute: um so ausgeglichener der Praxischef, die Praxismanagerin und die Medizinischen Fachangestellten sind, um so besser ist die allgemeine Atmosphäre und die gefühlte Patientenversorgung. Burnout-Prophylaxe: Belastungskonto nicht überbuchen Was für den Leistungssport gilt, hat auch für den Beruf als Arzt, selbständiger Unternehmer und Medizinischen Fachangestellten seine Berechtigung. Die Tatsache nämlich, dass gerade dann Verletzungsrisiko oder entsprechendes Gefahrenpotential vorhanden ist und zunimmt, wenn die Erholungs- und Belastungsfaktoren des Betroffenen quasi aus dem Lot geraten. Um hier dem vielzitierten Burn-Out vorzubeugen und einfach ein ausgeglichenes Life-Konto zu haben, sollten Sie regelmäßig überprüfen, in welchem Abstand zur Belastungsgrenze Sie sich bewegen. Ist diese bereits erreicht oder gar überschritten, helfen unterschiedliche Faktoren wie etwa ein Trainingstag oder einfach entsprechende Regeneration, die Sie komplett abschalten lässt und dafür sorgt, dass Sie den Kopf wieder frei bekommen für all das, was wirklich wichtig ist im Leben. Eine kurze Pause, genau dann wenn der Druck am größten ist, kann bewirken dass die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einsetzt. Bei hoher Dauerbelastung lassen sowohl die Konzentration als auch die Aufmerksamkeit, aber auch die Teamfähigkeit erheblich nach, womit die Fehleranfälligkeit in Ihrer Tätigkeit enorm ansteigt. Abgrenzung vom und im Praxisalltag Im Praxisalltag prasseln den ganzen Tag viele unterschiedliche Emotionen auf Sie ein: Patienten ärgern sich über terminliche oder bürokratische Angelegenheiten oder sind frustriert über bestimmte Erkrankungen und/oder mangelnde Behandlungserfolge. Kollegen lassen ihren Ärger zum Beispiel über Arbeitszeiten, eine hohe Arbeitsbelastung oder nicht optimal funktionierende Praxis-EDV freien Lauf oder versuchen einfach nur Aufmerksamkeit durch "Meckern" und "Nörgeln" zu erreichen. Grundlegend ist dieser "emotionale Austausch" an Kontakt zu Menschen gebunden und gerade in dem medizinischen Arbeitsumfeld "Arztpraxis" hat jeder Mitarbeiter die meiste Zeit mit Menschen Kontakt. Das Ausmaß, wie viel emotionale Übertagung täglich stattfindet, hängt mitunter von der Position in der Arztpraxis ab: Je nach Tätigkeit als Praxischef, Praxismanagerin, angestellter Arzt oder Medizinische Fachangestellte, kann dies mehr oder weniger ausgeprägt sein. Zum Anderen lernen Menschen sehr schnell, bei welchen Personen sie "emotionalen Ballast" abladen können. Und hier kommt die emotionale Abgrenzung im Praxisalltag ins Spiel. Lassen Sie dies nicht zu: meckert jemand über Dinge, die man nicht ändern kann, z.B. über das Wetter, dann reagieren Sie entweder gar nicht darauf, oder antworten "Es wird auch wieder bessere Tage geben. Jetzt kümmern wir uns erst mal um Sie / die Praxis / die Arbeit". Steigen Sie nicht in die "Nörgelei" ein. beschwert sich jemand über die Arbeit in der Praxis, die Praxis selbst oder die medizinische Behandlung: verweisen Sie konkret auf das Beschwerdemanagement oder machen Sie einen festen Termin, um dieses Problem zu besprechen. Reagieren Sie nicht zwischen "Tür und Angel". entscheiden Sie selbst, wem Sie bezüglicher privater Probleme zuhören möchten: Sie müssen nicht mit jedem befreundet sein und verärgern auch diese Personen nicht, wenn Sie erklären, dass "jetzt" keine Zeit für ein solches privates Gespräch ist. Vorbildwirkung für das gesamte Praxisteam Gerade als Führungskraft in der Arztpraxis sollten Sie auf eine entsprechende Work-Life-Balance zum Wohle Ihrer Patienten Wert legen und für Ihre Medizinischen Fachangestellten oder auch angestellten Ärzte ein Vorbild sein. Wenn Sie sich selbst gut behandeln, kommt das Ihrem gesamten Team zu gute und diese profitieren in mehrfacher Hinsicht. Machen Sie sich regelmäßig Ihre Ziele und eigentlichen Lebenspläne klar und heben Sie Ihr reales Leben mit Familie und Freunde nicht für die Zeit nach der Pensionierung auf.
  11. Wenn Sie in Ihrer Praxis das Gefühl haben, dass am Ende des Tages noch Arbeit liegen bleibt und Sie trotz Einhaltung eines Zeitplanes nicht alle Aufgaben bewältigen können, dann sollten Sie die Fähigkeiten Ihrer medizinischen Fachangestellten besser zu nutzen. Denn gerade weil der Arzt vorwiegend medizinische Fachkenntnisse hat, sollten Sie ein Team aus engagierten MFA um sich aufbauen, dass Ihnen organisatorische aber auch medizinische Aufgaben im Rahmen der Patientenbetreuung abnehmen. Der Arzt muss hierzu lernen, gut delegieren zu können. Delegieren schafft Kapazitäten Hohes Patientenaufkommen und permanenter Zeitdruck sind längst zur alltäglichen Herausforderung in der ambulanten medizinischen Versorgung geworden. Selbstständig arbeitende MFA mit eigenen Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen können die ärztlichen Führungskräfte entlasten. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt in der Regel durch die erweiterten Kompetenzen. Ein sehr interessanter Nebeneffekt ist, dass zufriedene und engagierte MFA bestrebt sind, selbständig Praxisabläufe zu optimieren. Koordination der MFA Sorgen Sie dafür, dass Ihr Praxisteam von einer leitenden medizinischen Fachangestellten (Praxismanager) geführt wird, die quasi als Schaltstelle zwischen Ihnen und den übrigen Praxismitarbeiter dient. Sie sollte nicht als "Mädchen für alles" verstanden werden, sondern durchaus klare Aufgabenbereiche haben. Damit sie diese umfassend und zu Ihrer Entlastung durchführen kann, sind Fortbildungen in den Bereichen Praxismanagement und Qualitätsmanagement zu empfehlen. Klar ist, hier Führungsqualitäten gefordert sind. In abgestimmten Terminen sollte es regelmäßig eine Teambesprechung geben, in der Sie wichtige Anliegen in Sachen Personalwesen, Organisation und Verwaltung abstimmen und koordinieren sollten. Gerade in der Hausarztpraxis haben Sie mittlerweile viele Möglichkeiten, Ihre medizinischen Fachangestellten gezielt in die medizinische Versorgung der Patienten einzubinden. Beispiele sind die VERAH, die Sie bei der Wundversorgung und Betreuung von geriatrischen Patienten unterstützt oder aber Ihnen Routine-Hausbesuche abnehmen kann. Beratungsaufgaben, vor allem aber Erstgespräche mit den Patienten, die Aufnahme von Basisinformationen (Anamnese, Medikamentenplan) und das geriatrische Basisassessment können Sie ebenso an engagierte MFA delegieren. Case-Management Speziell geschulte MFA können unter anderem die Betreuung von chronisch kranken oder multimorbiden Patienten zum Beispiel Rahmen der DMP-Termine übernehmen. Die Patienten fühlen sich häfuig besser betreut, da die MFA sich mehr Zeit nehmen und sich häfuig intensiver mit den Patienten beschäftigen. Medikamentenpläne werden ordentlich geführt und auch soziale Aspekte, wie die häusliche Betreuung spielen eine wichtige Rolle. Rein medizinische Angelegenheiten können dann im Beisein eines Arztes besprochen werden. Zunehmend wird eine solche Betreuung durch koordinierende MFA als sogenannten Case-Management benannt: der Patient erhält einen direkten Ansprechpartner im Rahmen der (ambulanten) Gesundheitsversorgung. Die MFA wiederum erhalten direkte Unterstützung durch den sozialen Dienst von kooperierende Krankenkassen (vor allem die AOK-BW im Rahmen der Selektivverträge). Delegieren ist Prozess Wenn Sie in Ihrem Praxisalltag bereits Qualitätsmanagement umsetzen, müssen Sie ohnehin jeder MFA einen bestimmten Aufgabenbereich wie das Bestellwesen von Praxisbedarf oder die Überwachung der Hygienestandards zurechnen. Zu empfehlen ist außerdem, dass Sie über einen EDV-Beauftragten verfügen, da eine funktionierende Praxissoftware mittlerweile wichtiger Bestandteil des täglichen Praxisablaufes ist. Wenn Sie Aufgaben delegieren, dürfen Sie dies nicht als Einmalaktion verstehen. Wer richtig delegiert, muss in einer vorausgehenden Teambesprechung Ziele vereinbaren und diese regelmäßig überprüfen. Tauchen Probleme auf, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter jederzeitig mit Rat und Tag beiseite stehen um Lösungswege zu suchen. Damit sind Ihre Führungseigenschaften als Vorgesetzter gefragt, die neben der Kompetenz natürlich auch Geduld, Vertrauen und Eingehen auf die Bedürfnisse Ihrer MFA voraussetzt. Aber auch negative Kritik bei Fehlern oder Versäumnissen muss konstruktiv besprochen werden. Ansonsten erfolgt bei stillschweigender Akzeptanz von wiederkehrenden Fehlern eine Rückdelegation.
  12. Hallo, wie ist der Ablauf im Sprechzimmer bei euch? Wir der Patient schon ins Behandlungszimmer gebracht und gebeten sich auszuziehen? Ist immer eine MFA dabei, um die Befunde zu notieren? Übernimmt die MFA schon die Anamnese bevor der Arzt kommt?
  13. Um eine Arztpraxis betreiben zu können, benötigen Sie nicht nur eine umfassende technische Ausstattung, sondern auch ausgebildetes Personal. Aber wie viele medizinische Fachangestellte (MFA) müssen Sie für die Organisation Ihrer Praxis mindestens einplanen? Auf diese und weitere Aspekte soll hier näher eingegangen werden. Mindestbedarf an MFA in der ArztpraxisWährend der Sprechzeiten muss eine medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin an der Anmeldung erster Ansprechpartner für die Patienten sein. Diese kann und wird in den meisten Fällen auch Telefonate entgegen nehmen, druckt Rezepte mittels der Praxissoftware aus und legt Ihnen selbige zur Unterschrift vor. Idealerweise würde diese hauptverantwortliche Kraft noch durch eine weitere Mitarbeiterin unterstützt, die als Springer eingesetzt wird. Diese kann unter anderem EKG anlegen und schreiben, Patienten führen und diesen individuell helfen, die Blutabnahme sowie Laboruntersuchungen durchführen. Führen Sie ambulante OPs durch, sollte die Mitarbeiterin auch hierfür qualifiziert sein. Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, ist dringend angeraten, zumindest auf Teilzeitbasis eine Schreibkraft einstellen. Unterbleibt dies, müssen Sie für sich selbst mit etwa zehn bis 20 Büroarbeitsstunden pro Woche rechnen. Diese Zeit fehlt Ihnen dann für die Behandlung Ihrer Patienten, aber auch für Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Minimalversion in einer Einzelpraxis mit einem tätigen Ärztin/Arzt, die/der sehr selbständig arbeitet auch sich zeitweise die Patienten selbst annimmt, könnte man mit einer medizinischen Fachangestellten auskommen. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese dann nur in den geschlossenen Zeiten der Praxis Urlaub nimmt und nie krank ist. Als Mindestbesetzung benötigen Sie also drei Medizinische Fachangestellte (MFA) oder aber 2,5 Vollzeitstellen sowie eine in Teilzeit angestellte Schreibkraft. Natürlich kann deren Tätigkeit auch von einer entsprechend ausgebildeten und versierten Medizinischen Fachangestellten übernommen werden, die vielleicht auch für die Zuarbeit bei der quartalsweisen Kassenabrechnung nach EBM und die Privatabrechnung nach GOÄ verantwortlich zeichnet. Planen Sie, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, so benötigen Sie für zwei weitere Ärzte mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Noch mehr Personal müssen Sie einstellen, wenn Sie die Gemeinschaftspraxen an verschiedenen Niederlassungen betreiben. Hier können Sie pro Niederlassung von der jeweils angegebenen Mindestbesetzung ausgehen. Besonderheiten der Personalplanung in der ArztpraxisDenken Sie bitte bei der Organisation daran, dass es auch in Ihrer Arztpraxis zu Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern kommen wird. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch eine weitere Mitarbeiterin einstellen, die universell einsetzbar ist. Natürlich müssen die Praxisräumlichkeiten auch sauber gehalten werden. Hierfür sollten Sie auf Teilzeitbasis eine versierte Reinigungskraft einstellen. Natürlich können Sie auch eine Gebäudereinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragen. Betreiben Sie mit mehreren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis, benötigen Sie natürlich wesentlich mehr Personal. Allein für das Abfassen der Befunde ist die Einrichtung eines zentralen Schreibbüros empfehlenswert. Auch für die Anmeldung und die Untersuchung der Patienten benötigen Sie weitere qualifizierte Mitarbeiterinnen. Je größer Ihr Mitarbeiterstamm ist, umso öfter wird es natürlich auch zu krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen kommen. Auch dies sollten Sie bei der Personalplanung mit berücksichtigen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn in Ihrem Schreibbüro einige Medizinische Fachangestellte arbeiten, die in solchen Fällen in anderen Bereichen aushelfen können. Fazit Durch eine höhere Anzahl an Ärzten werden die Personalkosten signifikant gesenkt. Allerdings gestaltet sich dann auch das Personalmanagement schwieriger. Hier wäre es beispielsweise für große Arztpraxen oder MVZ erwägenswert, einen eigenen Praxismanager einzustellen, der natürlich auch weitere Aufgabengebiete der Praxisorganisation mit übernehmen soll. So haben Sie selbst  mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung Ihrer Patienten. Den ganzen Artikel lesen...
  14. Ein wesentlicher Effekt, ob Mitarbeiter in einem Unternehmen zufrieden sind, liegt in der Bezahlung. Dies trifft natürlich auch für das Gehalt der MFA (Arzthelferin) in Arztpraxen zu, bei denen im Gehaltsschema neben der Aus- und Fortbildung auch das Engagement und die Kompetenzen berücksichtigt werden müssen. Für die finanzielle Gestaltung gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Sie bezahlen nach Tarifvertrag oder Sie treffen jeweils eine individuelle praxisinterne Lösung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten. Tarifvertrag für MFA vermittelt Standard Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt grundsätzlich die Empfehlungen für das Gehaltsschema für die Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin). Dabei wurde erst kürzlich eine Verminderung der Berufsjahrsgruppen erreicht, die nun in Viererschritten erreicht werden können. Insgesamt gibt es fünf dieser Gruppen, wobei die höchste mit dem 17. Berufsjahr beginnt. Dazu kommt die Einteilung in sechs Tätigkeitsgruppen, womit vor allem qualifizierte Fortbildungen durch höheres Gehalt entsprechend "belohnt" und honoriert werden sollten. Was am Papier sehr nüchtern klingt, hat durchaus seine Vorteile, denn damit wissen sowohl Arzt als auch die MFA, in welche Entlohnungsstufe sie jeweils einzuordnen sind. Etwaige im Raum stehende Bevorteilungen oder Benachteiligungen fallen weg bzw. entbehren damit jeder Grundlage. Gerade bei der Gehaltsdiskussion liegt es auf der Hand, dass persönliche Wahrnehmungen und Empfindungen eine große Rolle spielen und ein gewisser Neidfaktor hinsichtlich der Kollegin aufkommen können. Dem wird durch eine Bezahlung laut Tarif vorgebeugt. Auch manchmal etwas unglücklich verlaufende Anfragen um eine Gehaltserhöhung wird dadurch vermieden, denn diese erfolgt einfach aufgrund der vorgesehenen Veränderungen nach Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe. So werden zurückhaltende Angestellte, die sich nicht so einfach nach einer Verbesserung des Gehalts zu fragen trauen, nicht ungewollt benachteiligt. Entlastung für VerwaltungDa Sie sich als bei der Entlohnung nach Tarif keine Gedanken mehr machen müssen, ob Sie auch tatsächlich keinen Ihrer medizinischen Fachangestellten schlechter entlohnen als den anderen, fällt natürlich emotionaler Ballast weg. Dennoch sollten Sie gerade bei der Umstellung von individueller Entlohnung auf die tarifliche das Gespräch mit Ihren MFA suchen, da sich diese eventuell Sorgen machen, zum Beispiel Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Machen Sie klar, dass durch die tarifliche Entlohnung möglicherweise am Ende des Monats sogar mehr Gehalt ausbezahlt wird, da Zuzahlungen aufgrund von Fort- und Weiterbildung oder aber zusätzlicher Sachleistungen durchaus möglich sind. Zusätzlich zu Ihnen ist auch Ihr Steuerberater entlastet, da einfach nach dem vorgegebenen Tarifvertrag die jeweiligen Abrechnungen erledigt werden können, ohne dass individuelle Nebenabsprachen nachgefragt und berücksichtigt werden müssen. Auch spezielle Regelungen wie etwa die Entlohnung am Samstag oder der Anspruch auf Extraurlaub bei einem Trauerfall in der Familie, Umzug in eine andere Wohnung etc. müssen nicht gesondert beachtet werden, sondern sind von der Regelung im Tarifvertrag umfasst. Skepsis gegen Tarifvertrag ist möglicherweise berechtigtAuch wenn Ihre Angestellten im ersten Moment vielleicht der Einstufung in die tariflich vorgesehen Bezahlung eher skeptisch gegenüber stehen, hat diese doch auch für sie Vorteile. Ob spätere Umstufung oder bereits bei Arbeitsbeginn, die Bezahlung nach Tarifvertrag ist von Anfang an klar und transparent. Wer seine MFA nach individuellen Vorstellungen entlohnt, unterschätzt manchmal den Sympathiefaktor oder einfach das Auftreten der jeweiligen Person. Abgesehen davon ist es nicht notwendig, dass der Arbeitsvertrag vor Unterfertigung von einer juristisch kundigen Person durchgelesen wird, der Tarifvertrag  für die medizinischen Fachangestellten ist bekannt und für alle verständlich. Doch gerade die Alterseinstufung kann bei neu in Ihren Betrieb eintretende Personen zum Handicap werden. Wie kann eine höhere Bezahlung der neuen Kollegin gegenüber dem Stammpersonal erklärt werden ? Hier ist möglicherweise eine sensible Gesprächsführung mit allen Beteiligten gefragt, um den Start der neuen Mitarbeiter in Ihrem Team nicht unnötig zu erschweren. Hier kann die Gewährung gewisser Boni oder Zusatzleistungen als "Friedensstifter" durchaus die Motivation und die Akzeptanz der Kollegen untereinander etwas bringen und für ein gutes allgemeines Einvernehmen sorgen.   Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte Medizinische FachangestellteAb dem 01.04.2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA: BerufsjahrTätigkeitsgruppe I (Euro)Tätigkeitsgruppe II (Euro)Tätigkeitsgruppe III (Euro)Tätigkeitsgruppe IV (Euro)Tätigkeitsgruppe V (Euro)Tätigkeitsgruppe VI (Euro)1. Stufe 1. - 4.1.683,141.809,381.893,542.019,772.188,092.524,712. Stufe 5. - 8.1.827,641.964,722.056,102.193,172.375,932.741,463. Stufe 9. - 12.1.943,892.089,682.186,872.332,672.527,052.915,834. Stufe 13. - 16.1.998,782.148,692.248,632.398,542.598,422.998,175. Stufe ab dem 17.2.211,292.377,132.487,702.653,542.874,673.316,93Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung. Eingruppierung der MFA in eine TätigkeitsgruppeFür die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin) zugrunde gelegt. Auch delegierte Aufgaben müssen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben.  Tätigkeitsgruppe IAusführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung. Tätigkeitsgruppe IIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulante Versorgung älterer MenschenWundbehandlung/ WundmanagementHygienemanagementQualitätsmanagementPatientenbegleitung und KoordinationDatenschutz und DatensicherheitInformations- und KommunikationstechnikNotfallmanagement/ Erweiterte NotfallkompetenzImpfassistenzDisease-Management-ProgrammeTätigkeitsgruppe IIIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und TelematikPrävention bei Jugendlichen und ErwachsenenPrävention im Kindes- und JugendalterStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden)Tätigkeitsgruppe IVSelbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulantes OperierenAmbulantes Operieren in der AugenheilkundeAugenheilkundlich-technische AssistenzDialyseErnährungsmedizinGastroenterologische EndoskopieOnkologiePalliativversorgungPneumologieStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden)QualitätsmanagementHygienemanagementTätigkeitsgruppe VAusführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mind. 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiGTätigkeitsgruppe VIAusführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG​Gehalt in der Ausbildung nach TarifvertragIn der Ausbildung erhalten die angehenden MFA eine finanzielle Vergütung seit dem 01.04.2015 von: im 1. Jahr monatlich 700 Euro im 2. Jahr monatlich 740 Euro im 3. Jahr monatlich 790 Euro   Diskussion über den Tarifvertrag der MFA Einige medizinische Kollegen diskutieren die Sinnhaftigkeit der Einführung des Tarifvertrages. Die Argumente gegen die Einführung lauten konkret: "Die alters-abhängige Entlohnung schafft Missgunst und führt mitnichten dazu, dass das Gehalt von der eingesetzten Arbeitsleistung- oder Qualität abhängt""Wenn meine Frau in Ihrer Branche nach Tarifvertrag bezahlt werden würde, dann würde sie bei diesem Arbeitgeber nicht arbeiten", sprich, die MFA würden generell nach Tarifvertrag unterbezahlt"Wenn ich eine gute MFA 'ködern' möchte, könnte ich das Gehalt nicht genügend erhöhen", also der Tarifvertrag sei zu unflexibel"Bei allen Zuzahlungen, Boni etc. bringt die Tarifstruktur auch wieder nichts.""Die Arbeitsleistung und Motivation der Einzelnen ist viel zu unterschiedlich, auch wenn diese theoretisch das Gleiche können und auch machen""Ich möchte selbst entscheiden, wann wer eine Gehaltserhöhung bekommt."  Wie ist Ihre Meinung?   Den ganzen Artikel lesen...
  15. Hallo, nutzt ihr in der Praxis noch Laufzettel für Anweisungen der Ärzte an die MFA oder macht ihr das alles im PC? Unsere Patienten schauen ganz komisch, wenn die so einen Laufzette in die Hand gedrückt bekommen und dann gibt es sowieso Rückfragen.
  16. Hallo, mich würde interessieren, ob jemand ein eigenes Arbeitszimmer in der Praxis nutzen darf. Ich muss immer mehr Aufgaben neben der Patientenbetreuung übernehmen und kann mich zwischen Tür und Angel nicht konzentrieren. Das Telefon nervt auch.... Wie macht Ihr das?
  17. Arbeite in einer Hausarztpraxis und unser Chef macht die Praxis immer zu, wenn er in Urlaub geht. Dann müssen wir auch Urlaub nehmen. Da geht der ganze Jahresurlaub drauf. Darf der Chef das?  
  18. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.   Den ganzen Artikel lesen...
  19. Der Erfolg einer modernen Arztpraxis hängt wesentlich von der Qualifikation des gesamten Praxisteams (MFA und Ärzte) und effizienten Abläufen ab. Um die Doppelbelastung der Mediziner zwischen betriebswirtschaftlicher Führung der Praxis und ärztlichen Tätigkeit zu vermindern und die Unternehmensführung zu Professionalisieren, kann die Weiterbildung oder Anstellung einer Praxismanagerin eine Lösung sein. Diese(r) fungiert quasi als Bindeglied zwischen Ihnen, Ihrem Team aus medizinischen Fachangestellten und den Patienten, wobei sie/er vor allem verwaltungstechnische Aufgaben zu erledigen hat. Neben einigen fachspezifischen Voraussetzungen kommt es bei diesem Berufsbild vor allem auf persönliche Eigenschaften an, die es ermöglichen, dem komplexen Aufgabengebiet gerecht zu werden. Mit engem Kontakt zur Praxisleitung und zu den Kollegen, die Initiative zeigen und die Vorstellungen des Arztes im Praxisalltag umsetzen. MFA-Weiterbildung zum Fachwirt  Ganzen Artikel lesen  
  20. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Den ganzen Artikel lesen...
  21. Wieviele Urlaubstage bekommt ihr? Müsst Ihr diesen dann nehmen, wenn die Praxis geschlossen ist? Bekommt Ihr Sonderurlaub bei Umzug oder Heirat?
  22. Hallo,   welche Tipps habt Ihr für einen reibungslosen Sprechstundenablauf?   In einer Fortbildung zum "Praxismanagement" von der Ärztekammer wurden diese grundlegenden Tipps gegeben: unterschiedliche Terminlängen je nach Untersuchung zwischen 10 Minuten und 30 Minuten zu jeder vollen Stunde einen Puffer mit 10 Minuten keine großen Untersuchungen zu Stoßzeiten Der Teufel sitzt aber im Detail. In unserer hausärztlichen Praxis haben mit folgendem gute Erfahrungen gemacht: melden sich Kinder unter 9 Jahren an, und sei es nur für eine Impfung, werden wahrscheinlich Geschwister, Eltern oder Freunde mitkommen => lieber gleich 30 Minuten einplanen weg mit dem festen Telefon an der Anmeldung. Lieber ein tragbares Telefon, dass dann auch mal jemand anderes in einem anderen Zimmer mitnehmen kann wir vergeben als Mindestlänge der Termin 15 Minuten und nicht, wie üblich, 10 Minuten. Das entspannt gehörig, die Patientenzahl leidet dennoch nicht (v.a. weil wir auch eine offen Akutsprechstunde anbieten) wir bieten eine Akutsprechstunde als offene Sprechstunde zweimal täglich mit Kurzterminen an: Patienten können ohne Termin z.B. für AU, Erkältung oder kurze Rückfragen kommen. Stellt sich heraus, dass es sich um eine längere Angelegenheit handelt, wir ein neuer fester Termin vereinbart Telefonate werden nur in lebensbedrohlichen Fällen in die Sprechzimmer durchgestellt. Alle Rückrufwünsche werden in die "Warteliste" eingetragen die Kommunikation zwischen MFA <-> Ärzten erfolgt über die medizinischen Daten der Patientenakten (bzw. über unseren eigenen "Messenger"): z.B. "bitte noch Termin für Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vereinbaren" oder "Adresse Kardiologen mitgeben" Puffer können nicht verwendet werden: das Praxisprogramm ist so eingestellt, dass in den Puffern keine Termine vergeben werden können Akut/Labor im Terminplaner: es gibt eine extra Spalte des Terminplaners im Praxisprogramm für geplante Laboruntersuchungen, technische Vorbereitungen (EKG, LZ-RR) Patienten mit aufwändigeren Untersuchungen bzw. nötigen Vorbereitungen (z.B. bei Gesundheitsuntersuchungen) werden gebeten 15 Minuten früher zu erscheinen zumindest ich empfange keine Pharmareferenten. Kommt jemand wegen Wundauflagen, verweise ich auf die MFA. Fäden ziehen und kleinere Wunden versorgen können auch die MFA vor Brückentage keine aufwendigen Untersuchungen, da damit zu rechnen ist, dass viele Vertreterfälle kommen. Blutabnahmen müssen nur in seltensten Fällen morgens nüchtern erfolgen! Auch für den Check-Up kann man jederzeit Blut abnehmen. Folgetermine planen: ist ein Patient mit Medikamenten neu eingestellt oder nimmt sie/er am DMP teil, wird gleich ein Folgetermin zur Kontrolle vereinbart Termine nur durch die MFA vergeben lassen: anfangs wollten wir die MFA entlasten und Termine im Behandlungszimmer vergeben. Das führte nur zu Chaos! Hausbesuche einplanen: wir planen Termine für Hausbesuche und nicht "da kann man mal zwischendurch hin". Was sind eure Erfahrungen? Welche Tipps habt Ihr?
  23. Hallo, unser Chef zahlt nach Tarifvertrag, was ziemlich wenig ist. Wir müssen jetzt zusätzlich noch Hausbesuche machen und uns noch um die Abrechnung kümmern. Bekommt Ihr für die Zusatzarbeiten Prämien oder werdet ihr besser eingruppiert?
  24. Hallo, mein MFA, der im vergangenen Jahr meine Abrechnung sehr zuverlässig erledigt hat, wird für mind. 6 Monate ausfallen. Meine anderen MFAs können die Abrechnung nicht, da meine Praxisvorgängerin alles allein erledigt hat. Ich kann ein wenig Abrechnung, aber habe von den Abläufen so gut wie keine Ahnung, bin unsicher, was ich ansetzen kann und was nicht. Was würdet ihr mir raten? Kann man jemanden für die KV Abrechnung engagieren? Wo kann ich mich rasch einarbeiten? Gibt es Online Kurse dazu? Eine Schulung der KV ist erst Mitte April. Danke für eure Hilfe! Viele Grüße Kathrin
  25. Gast

    Praxishomepage

    Hallo, ich würde gerne eine Praxishomepage erstellen (lassen). Es liegen diverse Angebote von Internetagenturen vor, die bewegen sich zwischen 800 und 3000 €. Meine Fragen: was sollte alles auf die Homepage? mit welchen Kosten muss ich rechnen? mache ich mich lächerlich, wenn ich diese versuche selbst zu erstellen? gibt es eine einfache Möglichkeit für die MFA aktuelle Nachrichten in die Homepage einzubinden?
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