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  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
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    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
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  1. Kann ich die Palliativziffer 03370 wie bei Kassenpatienten auch bei Privatpatienten abrechnen? Welche Ziffer ist das?
  2. Ein Allgemeinmediziner der als Psychotherapeut arbeitet darf er die Pseudoziffer 90927 abrechnen bei bestimmten Medikamenten die bei einer psychischen Krankheit verschrieben werden?
  3. Version 1.0.0

    294 Abrufe

    Für Hessen: Übersicht Hausarzt EBM in 3 Spalten inklusive DMP-, Wegegeld- und Impfziffern. Danke an Dr. Claus für diese praktische EBM-Vorlage.
  4. Kennt ihr das? Ein(e) MFA, Arzt oder Praxismanagerin macht die gesamte Abrechnung kurz vor Quartalsende. Diese(r) ist dann völlig genervt und durch den Wind. Die Praxis-EDV macht nicht das, was man will, die Patienten haben ein Quartal übersprungen und sowieso haben alle anderen die Ziffer nicht richtig eingetragen. Wir haben angefangen, die KV- und Privatabrechnung zu verteilen: die MFA an der Anmeldung tragen die Ordinationsgebühren und bei geplanten Terminen, z.B. Gesundheitsvorsorgen, sofort eindie Ärzte tragen die Ziffern sofort bei einem Patientenkontakt einfehlen wiederholt Ziffern, werden diese konsequent darauf hingewiesenwährend den Fallbesprechungen mit den Ärzten in Weiterbildung werden eventuell fehlende Ziffern nachgetragen und erläutert. Das gehört einfach zur Ausbildung dazu.eine MFA kümmert sich jeden Monat um die Kontrolle der DMP-Zifferneine Praxismanagerin macht einmal pro Monat die GOÄ-Abrechnungdie Abrechnungs-Kontroll-Listen werden auf mehrere Personen verteilt, die diese jeden Monat erledigen müssen:Geriatrie-ZiffernChroniker-ZiffernHausbesuchs-ZiffernVERAHs und NäPas tragen selbst ihre Ziffern ein und müssen diese auch mit einer Liste kontrollierendie Fehlerlisten werden jede Woche von einer MFA bearbeitet, abwechselndevtl. fehlende Diagnosen werden an die entsprechenden Ärzte weitergeleitetschließlich wird die Gesamtabrechnung am Quartalsende von einer Person überprüft und versendetDadurch stellen wir sicher, dass die Abrechnung nicht an einer Person "hängenbleibt" und bei Urlaub / Krankheit effizient durchgeführt werden kann. In einem solchen Konzept ist es wichtig, dass man dokumentiert, wie die jeweilige Aufgabe zu erledigen (QM-Checkliste) ist und welche häufigen Ziffern man für die Abrechnung benötigt. Klar, man muss das Vertrauen haben, dass alle ihre Aufgaben nach Besten Wissen und Gewissen erfüllen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Praxisinhaber auch den MFA, Praxismanagerinnen und angestellten Ärzten diese Möglichkeit bietet. Anfangs wird es sicherlich zu einigen Fehlern und vergessenen Ziffern kommen. Aber unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Fehler deutlich weniger wirtschaftliche Auswirkungen haben, als wenn eine Person (meistens der Praxisinhaber) denkt, nur sie / er könne die Abrechnung korrekt durchführen. Wie ist das bei euch? Macht der Praxisinhaber oder die Praxismanagerin / Erstkraft die Abrechnung alleine?
  5. Version 1.0.0

    363 Abrufe

    Eine Vorlage mit Textbausteinen von Turbomed für die präoperative Untersuchung und Diagnostik.
  6. Version 1.0.0

    706 Abrufe

    Geriatrisches Basisassessment als Word Dokument für Turbomed: Diese Vorlage lässt sich in das Praxis-Programm von Turbomed einbinden, die Patientendaten werden dadurch automatisch ausgefüllt.
  7. Version 1

    912 Abrufe

    EBook: Praktischer Schnelleinstieg und Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst Musst Du auch immer die EBM-Ziffern für den Notdienst nachschlagen? Bei der Privatabrechnung geht es dann weiter: wie waren die Zuschlagsziffern und wie rechne ich noch einmal die Leichenschau korrekt ab? Spare Dir die Zeit im Internet nach den EBM- und GOÄ-Ziffern für den Notdienst zu suchen und hole Dir das EBook für den Notdienst. Ich habe die wichtigsten Abrechnungsziffern für Kassenpatienten (EBM) und GOÄ übersichtlich aufgeführt. Handlich zum mitnehmen. Zusätzlich kannst Du direkt diese Bonusmaterial herunterladen: Musterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst Ein Praxisleitfaden für den ärztlichen NotdienstWie funktioniert der ärztliche Notfalldienst?Wie steige ich in die Notdienstvertetung ein?Wie rechne ich die Notfallleistungen für Kassen- (EBM) und Privatpatienten (GOÄ) ab?Wie führe ich die ärztliche Leichenschau durch?Mit BonusmaterialÜbersicht Abrechnungsziffern EBM / NotdienstziffernÜbersicht Abrechnungsziffern GOÄ im ärztlichen BereitschaftsdienstMusterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst
  8. Hallo, stellt ihr medizinische Informationen, z.B. in Form von Behandlungsleitlinien oder Nachschlagewerke für die Ärzte (in Weiterbildung) in der Praxis zu Verfügung? Wir selbst nutzen seit kurzem die Online Version der EBM-Guidelines des deutschen Ärzteverlag http://www.ebm-guidelines.de/DE/Das-Produkt , die ich selbst in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin gerne genutzt habe. Zusätzlich erarbeiten wir eine Wissensdatenbank in einem Art "Wiki"-ähnlichen Portal, zu dem alle Ärzte und medizinischen Fachangestellen (online) Zugang haben. Hier fließen medizinische Informationen ein, z.B. Gelerntes aus unseren regelmäßigen Fallbesprechungen, neue Informationen aus Fortbildungsveranstaltungen, Grundlagen, wie z.B. Schaubilder zur Einstellung der Hypertonie oder Diagnose- und Behandlungsgrundsätze des Diabetes mellitus. Wie macht ihr das?
  9. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?
  10. Hallo, in der Zeitschrift "Hausarzt" habe ich gerade einen interessanten Artikel zum leidigen Thema Abrechnung Todesfeststellung gelesen: Die empfehlen zu der Ziffer 100 noch die Ziffer 70 (Bescheinigung über nichtvorhandensein eines Schrittmachers) und die Ziffer 4 (Gespräch mit den Angehörigen) abzurechnen. Kann man dann die Zuschläge dringend, Nachts oder Wochenende hinzufügen?
  11. Hallo, seit dem 01.04. können wir ja die volle Versichertenpauschale auch in der Vertretung abrechen. Dürfen wir dann auch die Chronikerziffer (03220 / 03221) hinzufügen? Muss die dann mit "H" gekennzeichnet sein?
  12. Um eine Arztpraxis betreiben zu können, benötigen Sie nicht nur eine umfassende technische Ausstattung, sondern auch ausgebildetes Personal. Aber wie viele medizinische Fachangestellte (MFA) müssen Sie für die Organisation Ihrer Praxis mindestens einplanen? Auf diese und weitere Aspekte soll hier näher eingegangen werden. Mindestbedarf an MFA in der ArztpraxisWährend der Sprechzeiten muss eine medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin an der Anmeldung erster Ansprechpartner für die Patienten sein. Diese kann und wird in den meisten Fällen auch Telefonate entgegen nehmen, druckt Rezepte mittels der Praxissoftware aus und legt Ihnen selbige zur Unterschrift vor. Idealerweise würde diese hauptverantwortliche Kraft noch durch eine weitere Mitarbeiterin unterstützt, die als Springer eingesetzt wird. Diese kann unter anderem EKG anlegen und schreiben, Patienten führen und diesen individuell helfen, die Blutabnahme sowie Laboruntersuchungen durchführen. Führen Sie ambulante OPs durch, sollte die Mitarbeiterin auch hierfür qualifiziert sein. Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, ist dringend angeraten, zumindest auf Teilzeitbasis eine Schreibkraft einstellen. Unterbleibt dies, müssen Sie für sich selbst mit etwa zehn bis 20 Büroarbeitsstunden pro Woche rechnen. Diese Zeit fehlt Ihnen dann für die Behandlung Ihrer Patienten, aber auch für Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Minimalversion in einer Einzelpraxis mit einem tätigen Ärztin/Arzt, die/der sehr selbständig arbeitet auch sich zeitweise die Patienten selbst annimmt, könnte man mit einer medizinischen Fachangestellten auskommen. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese dann nur in den geschlossenen Zeiten der Praxis Urlaub nimmt und nie krank ist. Als Mindestbesetzung benötigen Sie also drei Medizinische Fachangestellte (MFA) oder aber 2,5 Vollzeitstellen sowie eine in Teilzeit angestellte Schreibkraft. Natürlich kann deren Tätigkeit auch von einer entsprechend ausgebildeten und versierten Medizinischen Fachangestellten übernommen werden, die vielleicht auch für die Zuarbeit bei der quartalsweisen Kassenabrechnung nach EBM und die Privatabrechnung nach GOÄ verantwortlich zeichnet. Planen Sie, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, so benötigen Sie für zwei weitere Ärzte mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Noch mehr Personal müssen Sie einstellen, wenn Sie die Gemeinschaftspraxen an verschiedenen Niederlassungen betreiben. Hier können Sie pro Niederlassung von der jeweils angegebenen Mindestbesetzung ausgehen. Besonderheiten der Personalplanung in der ArztpraxisDenken Sie bitte bei der Organisation daran, dass es auch in Ihrer Arztpraxis zu Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern kommen wird. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch eine weitere Mitarbeiterin einstellen, die universell einsetzbar ist. Natürlich müssen die Praxisräumlichkeiten auch sauber gehalten werden. Hierfür sollten Sie auf Teilzeitbasis eine versierte Reinigungskraft einstellen. Natürlich können Sie auch eine Gebäudereinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragen. Betreiben Sie mit mehreren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis, benötigen Sie natürlich wesentlich mehr Personal. Allein für das Abfassen der Befunde ist die Einrichtung eines zentralen Schreibbüros empfehlenswert. Auch für die Anmeldung und die Untersuchung der Patienten benötigen Sie weitere qualifizierte Mitarbeiterinnen. Je größer Ihr Mitarbeiterstamm ist, umso öfter wird es natürlich auch zu krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen kommen. Auch dies sollten Sie bei der Personalplanung mit berücksichtigen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn in Ihrem Schreibbüro einige Medizinische Fachangestellte arbeiten, die in solchen Fällen in anderen Bereichen aushelfen können. Fazit Durch eine höhere Anzahl an Ärzten werden die Personalkosten signifikant gesenkt. Allerdings gestaltet sich dann auch das Personalmanagement schwieriger. Hier wäre es beispielsweise für große Arztpraxen oder MVZ erwägenswert, einen eigenen Praxismanager einzustellen, der natürlich auch weitere Aufgabengebiete der Praxisorganisation mit übernehmen soll. So haben Sie selbst  mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung Ihrer Patienten. Den ganzen Artikel lesen...
  13. Die Ziffer 01411 wurde ja jetzt durch die 01418 im Notdienst ersetzt, ist das richtig? Können wir die 01411 trotzdem noch bei dringenden Hausbesuchen außerhalb der Notdienst ansetzen?
  14. Version 1.0.0

    445 Abrufe

    Eine tabellarische Übersicht der Vorbereitungsmaßnahmen, sowie Abrechnugsziffern nach EBM der Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen)   Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen) Untersuchung Alter Vorbereitung durch MFA Besonderheiten Abrechnungsziffer U1 Unmittelbar nach Geburt Toleranz: 1. Tag --  01711 U2 3-10 Tage nach Geburt Toleranz: 3.-14. Tag --  01712 U3 4-6 Lebenswoche Toleranz: 3.-8. LW Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Hüftsonographie durch Facharzt 01713 U4 3. -4. Lebenswoche Toleranz: 2.-4 ½. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01714 U5 6. -7. Lebensmonat Toleranz: 5.-8. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01715 U6 10.-12. Lebensmonat Toleranz: 9.-14- LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Lesestart mitgeben 01716 U7 21.-24. Lebensmonat Toleranz: 20.-27. LM Größe, Gewicht und Kopfumfang  01717 U7a 34.-36. Lebensmonat Toleranz: 33.-38.LM Größe, Gewicht und Kopfumfang Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* 01723 U8 46.-48 Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag) Toleranz: 43.-50. LM Größe, Gewicht, Kopfumfang und Sehtest (E) wird versucht  01718 U9 60.-64. Lebensmonat (nach dem 5. Geburtstag) Toleranz: 58.-66. LM Größe, Gewicht, Sehtest (E), Malen(Haus, Mann, Baum)  01719 U10 6-7 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären U11 8-9 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären J1 12-14 Jahre Toleranz: 12.-15. LJ Größe, Gewicht, Urin, RR und Puls, Impfstatus prüfen Mannheimer Jugendlichenfragebogen vom Jugendlichem ausfüllen lassen* 01720 J2 15-17 Jahre  Mannheimer Jugendlicherfragebogen von Jugendlichem ausfüllen lassen Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Erstuntersuchung Bis 18 Jahre, bei Beginn einer Ausbildung Urin, Hörtest, Sehtest (mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Nachuntersuchung Bis 18 Jahre, wenn an der Zwischenprüfung noch keine Volljährigkeit besteht Urin, Hörtest, Sehtest(mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken  
  15. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.   Den ganzen Artikel lesen...
  16. Version 1.0.0

    286 Abrufe

    Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung. Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015 EBM-Ziffer Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte 16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte 16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte) 16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 € (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 30,71 € (299 Punkte)
  17. Hallo, mit großer Freude habe ich endlich mal eine hilfreiche Plattform gefunden die dem ganz normalen Wahnsinn unseres Arbeitsalltag etwas erleichtert. Ich war viele Jahre Leitung einer Radiologie, jetzt habe ich mich umorientiert zum Fachbereich Neurologie. In dem Bereich Abrechnung finde ich viele, sicherlich nützliche Informationen, zur Abrechnung beim Hausarzt. Leider hilft mir das nicht weiter, meine Frage deshalb: Welche wichtigen Ziffern gibt es zu dem Fachbereich. Ich denke an Ordination, gibt es Chronikerziffern z. B. Epilepsie, Parkinson oder MS. Ich hoffe jemand von euch ist ein Abrechnungsprofi und kann mir helfen. Danke schon mal und frohes Schaffen
  18. Hallo , wie weit seid ihr mit dem Safenet? Verweigert sich jemand oder kommt der run erst kurz vor der Abrechnung im Quartal II/15? Angeblich sind in Hessen erst 1500 Praxen von 10.000 eingestiegen. Wir zögern und überlegen mit CD abzurechnen. Beste Grüße aus Hessen von Alexander
  19. Gast

    KV abrechnung 4. Q 2014

    Guten Tag, ich habe bei der KV Hannover einen ND manuell abgerechnet von ende dez. 14 und die neuen ziffern angesetzt. Die Dame von der Abrechnung meint nun, sie könne nur die alten Ziffern abrechnen, die Änderung gilt doch aber rückwirkend. Was raten sie mir... Vielen Dank für die Antwort M. Brose
  20. Die Laborausnahmekennziffer 32015 wird bei Patienten mit "oraler Antikoagulatien-Therapie" gesetzt. Bei Rückfrage mit unserem Labor erhielt ich die Auskunft, dass es korrekt sei, diese der Definition entsprechend für alle Patienten mit einer solchen Therapie (also nicht nur im Falle von Gerinnungsmonitoring z.B. bei Marcumar) setzen zu können. Ist das korrekt???
  21. Zur Abrechnung der Gesprächsziffer 03230 / 04230 wurde bisher gefordert, dass es sich um eine "lebensverändernde Erkrankung" handelt.   Zum 1. Januar 2015 wurde die Leistungslegende der GOP 03230/04230 in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert. Trotzdem bleiben die Einschränkung der Budgetierung (halbe Fallzahl).   Somit muss man sich nicht mehr Gedanken machen, ob die oft intensive Gespräche auch mit einer "Lebensveränderung" zu tun haben.   Wenigsten eine positive Neuerung im EBM ab 2015!
  22. 696 Abrufe

    Anleitung zur Vorbereitung der Abrechnung nach EBM / GOÄ und HZV.
  23. 497 Abrufe

    Checkliste zum Abhacken Vorbereitung der Kassenabrechnung nach EBM
  24. Muss ich die HZV-Ziffern immer auf den Arzt abrechnen, auf den der Patient eingeschrieben ist? Werden die Ziffern einfach gestrichen, wenn der Patient in meinem Urlaub bei meinem Kollegen behandelt wurde? Die Abrechnungsunterlagen werden zunehmend unübersichtlich, da blicke ich nicht mehr durch.
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