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  1. Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine (n) MFA in Teilzeit (mindestens 30 Stunden), gegebenfalls Vollzeit. Röntgenkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung, der Röntgenschein kann auch über die Praxis erworben werden. Der Schwerpunkt der Praxis liegt auf der Unfallbehandlung, in geringerem Umfang auch ambulantes Operieren. Wir bieten die Möglichkeit zur Teilnahme an einer betrieblichen Altersvorsorge sowie übertarifliche Bezahlung, 4 Tage-Woche sowie eine familiäre, entspannte Arbeitsatmosphäre. Bewerbungen bitte per E-Mail an: unfallpraxisdr.claus@gmx.de Kontakt: Dr. Dirk Claus, Frankfurter Straße 98, 53773 Hennef, Telefon: 02242/81015
  2. Wertevorstellungen und persönlichen Einstellungen unterscheiden sich von Mensch zu Mensch. Aus diesem Grund ist es unvermeidbar Konflikten sowohl im privaten Umfeld als auch im beruflichen Alltag aus dem Weg zu gehen. Immer wieder stößt man im Praxisalltag auf Fehler, Beschwerden und Meinungsverschiedenheiten. Grundsätzlich werden Konflikte von den meisten als negativ wahrgenommen. Doch diese sind nicht per se etwas Schlechtes, Konflikte eröffnen auch Chancen. Der Begriff „Conflictus“ stammt aus dem lateinischen und bedeutet „Zusammenstoß“. Bei interpersonalen Konflikten stoßen unterschiedliche Meinungen oder Ansichten zwei oder mehrerer Personen aufeinander. Sofern Konflikte nicht als Herausforderung und Aufgabe gesehen werden, kann dies negative Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe, Arbeitsatmosphäre, Gesundheit, Fluktuation oder auch die Patientenbindung haben. Doch wie geht man mit Konfliktsituationen im beruflichen Alltag am besten um, damit von Konflikten auch konstruktive Impulse und folglich positive Entwicklungen abgeleitet werden können? 6 Schritte zur Durchführung eines Konfliktgesprächs Schritt 1: Konflikt erkennen und definieren Es ist wichtig den Konflikt genau zu benennen und zu definieren, um die Missstände für alle Teammitglieder greifbar und deutlich zu machen. Die Definition des Konflikts sollte also möglichst präzise und wertfrei sein. Ein Konfliktgespräch fordert aktives Zuhören. Lassen Sie das Verstandene von den Gesprächspartnern in eigenen Worten wiederholen, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte das Wiederholte nicht das wiedergeben was Sie meinten, definieren Sie den Konflikt erneut. Wiederholen Sie diesen Vorgang so oft, bis Sie der Meinung sind „Ja genau das ist das Problem!“. Schritt 2: Lösungssuche Um eine für alle geeignete Lösung zu finden ist oftmals Kreativität gefragt. Sammeln Sie zunächst alle Lösungsvorschläge. Ganz egal für wie unwahrscheinlich Sie die Umsetzung der Idee halten. Kritik und Wertungen sollten in dieser Phase nicht vorgenommen werden. Schritt 3: Bewerten von Lösungen Diskutieren und bewerten Sie die gemeinsam erarbeiteten Lösungen im Team. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungsansätze ab. Schritt 4: Entscheidung treffen Treffen Sie die Entscheidung gemeinsam im Team. Alle Seiten sollten sich für eine Lösung bekennen. Versuchen Sie Ihre persönliche Meinung nicht dem ganzen Team aufzudrängen, sondern entscheiden Sie objektiv welche der Lösungsansätze für alle am geeignetsten erscheint. Schritt 5: Maßnahmen umsetzen Nur mit einem klar strukturierten Ablauf und der Festlegung von Verantwortlichkeiten kann die getroffene Maßnahme optimal umgesetzt werden. Werten Sie Ergebnisse aus, die durch die Maßnahme beeinflusst werden, um zu verdeutlichen welche Auswirkung das auf den Praxisalltag hat. Schritt 6: Lösung kontrollieren Vereinbaren Sie einen weiteren Termin, um gemeinsam auszudiskutieren, ob die Lösung gut war und den Zweck erfüllt hat. Nehmen Sie die Kontrolle gemeinsam vor. Nicht jeder Lösungsansatz ist auf Anhieb der richtige. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Lösung nicht optimal war, überlegen Sie gemeinsam, welche der weiteren Lösungsoptionen Sie als nächstes umsetzen. Die Umsetzung eines Konfliktgesprächs nimmt zwar Zeit in Anspruch jedoch führt es auf Dauer zu einer enormen Zeitersparnis. Die Kooperationsbereitschaft innerhalb des Teams steigt. Durch die gemeinsam erarbeitete Lösung erhöht sich ebenso die Motivation aller Konfliktbeteiligten. Der Teamgeist wird gesteigert und führt zu einem besseren Arbeitsklima im Arbeitsalltag. Sollte das Konfliktgespräch nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen kann es oftmals hilfreich sein sich externe Hilfe zu suchen. In diesem Fall kann eine Konfliktmoderation hilfreich sein, um das Arbeitsklima zu verbessern.
  3. Dass kontaminierte Medizinprodukte im Gesundheitswesen eine Quelle für Infektionen darstellen, ist allgemein bekannt. Vor allem die Aufbereitung mittels Wischverfahren von semikritisch eingestuften Medizinprodukten, wie beispielsweise Ultraschallsonden mit Schleimhautkontakt, wird in Fachkreisen schon lange kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht die Frage der Validierbarkeit der abschließenden Wischdesinfektion. Durch die Validierung soll der dokumentierte Nachweis erbracht werden, dass das Verfahren die spezifizierten Anforderungen erfüllt. Damit wird nachgewiesen, dass das Sicherheitsniveau der aufbereiteten Medizinprodukte jederzeit erreicht wird. Um dies zu gewährleisten sind alle Schritte der Aufbereitung zu validieren und dokumentieren. Zudem muss die Dokumentation, wie aus §8 (1) MPBetreibV hervorgeht, auch für Dritte nachvollziehbar sein. Bei der Validierung geht es darum zu prüfen, ob kritische Prozessparameter bei jeder Aufbereitung reproduzierbar und kontinuierlich eingehalten werden können. Die Reproduzierbarkeit wird nicht automatisch gewährleistet, sodass routinemäßige Kontrollen erforderlich sind. Diese sollen für die Überwachung der relevanten Parameter des Prozesses sorgen und Ergebnisse der Aufbereitung feststellen. Bereits im November 2020 hatte das Robert-Koch-Institut angemerkt, dass die Validierbarkeit einer abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten nicht gegeben ist. Als Grund wurde die mangelnde Reproduzierbarkeit der erforderlichen manuellen mechanischen Krafteinwirkung genannt, die abhängig von der durchführenden Person starken Schwankungen unterliegt. Dieser fachlichen Einschätzung schließen sich nun auch die für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an.
  4. Die regelmäßige Desinfektion von Flächen in medizinischen Einrichtungen ist in der heutigen Zeit kaum wegzudenken, denn diese leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag zum Patienten- und Personalschutz. Die Grundlage der durchzuführenden Desinfektionsmaßnahmen ist die Bewertung der Infektionsrisiken in den einzelnen Bereichen, der Einrichtung. Mit den Ready-to-Use und Single-Use Tuchprodukten haben sich in der Flächendesinfektion im patientennahen Umfeld bereits innovative Produkte durchgesetzt, wohingegen es im Bereich der Desinfektion von Fußböden bislang weniger Innovationsaktivitäten zu erkennen waren. In dem folgenden Beitrag werden die Eigenschaften aufbereitbarer Mehrwegmopps und vorgetränkter Einmalmopps gegenübergestellt und auch die Benetzungseigenschaften thematisiert. Zusammenfassung Zusammenfassend ist zu sagen, dass die vorgetränkten Einwegmopps den Vorteil in ihrer sofortigen Verfügbarkeit haben. Hinzu kommt, dass durch die immer gleichbleibenden Eigenschaften der Reinigung deutlich geringere mikrobiologische Risiken auftreten und der Aufwand zur Aufbereitung der Mopps entfällt. Erste Studien deuten darauf hin, dass bei Betrachtung auch eine ökologische Bewertung im Vergleich zu Mehrwegmopps positiv ausfällt. Die Qualität der vorgetränkten Einwegmopps ist abhängig von der Wirksamkeit und den Anwendungseigenschaften des genutzten Desinfektionsmittels. Es lässt sich also feststellen, dass vorgetränkte Einwegmopps in Zukunft eine gute Alternative zu den herkömmlichen Mehrwegmopps sein werden, vor allem wenn ein adäquater Aufbereitungsprozess nur schwer sicherzustellen ist und die schnelle Verfügbarkeit eine wichtige Rolle spielt. Mehrwegmopps In der Regel bestehen Mehrwegmopps aus Naturfasern wie Baumwolle oder synthetischen Fasern. Diese sind durch die dünnen Fasern ideal zur Aufnahme von Schmutz geeignet. Doch zeitgleich erschwert genau diese Eigenschaft die Reinigung der Bezüge, da die empfindliche Mikrofaserstruktur mit jedem Aufbereitungsprozess sowohl Fasermaterial verliert als auch zu Verklebungen der Fasern beiträgt. Dadurch gehen mit jedem Aufbereitungsprozess auch die Reinigungseigenschaften des Mehrwegmopps verloren. Hinzu kommt die Gefahr, dass es durch die Anwendung von unterschiedlichen Desinfektionsmitteln zu einer Inkompatibilität zwischen Fasermaterial und Wirkstoff kommt. Dies kann zu einer reduzierten Freisetzung des Wirkstoffs und somit zu einer eingeschränkten Leistung der Desinfektion führen. Studien zeigen, dass die adäquate Aufbereitung aufwendig ist und zudem eine Vielzahl an potenziellen Risiken birgt. Acht von neun der untersuchten aufbereiteten Wischbezüge (Feuchtlagerung) waren mikrobiologisch belastet. Von 32 aufbereiteten Wischbezügen, die maschinell getrocknet wurden, waren 13 mikrobiologisch belastet. Vorgetränkte Einwegmopps Wie bereits erwähnt, sind die Ready-to-Use oder Single-Use Tuchprodukte für patientennahe Flächen bereits weit verbreitet. Auch die vorgetränkten Einwegmopps bieten Vorteile in der einfachen Anwendung, der sofortigen Verfügbarkeit und erleichtern zudem die Umsetzung der WHO-Empfehlung für Isolierräume, welche die Reduzierung eines Übertragungsrisikos durch das Ein- und Ausschleppen von Bakterien und Viren zum Ziel hat. Sowohl neue, trockene Einmalmopps als auch mit Desinfektionsmittel vorgetränkte Mehrwegmopps können mikrobiell kontaminiert sein. Bei vier von 16 der vorgetränkten Mehrwegmopps konnten apathogene Sporenbildner nachgewiesen werden. Dies deutet darauf hin, dass auch bei vorgetränkten Einwegmopps eine Prüfung auf mikrobielle Keimfreiheit durch den Hersteller durchzuführen ist, um die Produktqualität sicherzustellen. Benetzungseigenschaften Um eine adäquate Desinfektion sicherzustellen ist eine vollständige Benetzung der zu desinfizierenden Oberfläche von großer Bedeutung. Es ist bekannt, dass zur vollständigen Benetzung einer Fläche ca. 4 ml Desinfektionsmittellösung ausreichend sind. Während bei den aufbereitbaren Mehrwegsmopps ca. 10-13 g Desinfektionsmittellösung aufgebraucht werden, sind es bei den vorgetränkten Tüchern deutlich weniger. Die Benetzungseigenschaften hängen kaum davon ab, ob ein Mehrwegmopp oder ein Einwegmopp genutzt wird. Den entscheidenden Einfluss darauf hat die Oberflächenspannung, die durch Tenside und Lösungsmittel einer Rezeptur beeinflusst wird. Das wichtigste dabei ist die Prüfung der Wirksamkeit im Vier-Felder-Test nach DIN EN 16615.
  5. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für das erfolgreiche Einführen und Umsetzen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragspsychotherapeuten, MVZs und zugelassene Krankenhäuser. Diese ist unterteilt in Teil A und Teil B. In Teil A wird der allgemeine Teil beschrieben. Es werden die grundsätzlichen und sektorenübergreifenden Anforderungen an das Qualitätsmanagement definiert. Im Teil B werden sektorenspezifische Anforderungen für die vertragsärztliche, vertragszahnärztliche oder stationäre Versorgung konkretisiert. Neuerungen Teil A Gesetzliche Grundlage und Ziele des QMs Die gesetzliche Grundlage zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements wird in §135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V definiert. Die Richtlinie des G-BA nach §92 i.V.m. §136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V legt die Anforderungen dazu fest. Ziele des Qualitätsmanagements sind laut G-BA folgende: Erreichung einer anhaltenden Qualitätsförderung in der Patientenversorgung Festlegung, Überprüfung und Optimierung interner Prozesse Ausrichtung, der Abläufe an fachlichen und gesetzlichen Standards Schaffung eines Bewusstseins über die Vorteile eines QMs im Hinblick auf die Patientensicherheit Patientenzufriedenheit und patientenorientierte Prozessoptimierung im Mittelpunkt Förderung der Effektivität, Effizienz, Sicherheitskultur für alle Beteiligten durch QM (Anpassung an interne Gegebenheiten und Anforderungen sowie auf Bedürfnisse der Mitarbeiter und Patienten) §3 Grundelemente des QMs Folgende Punkte umfassen die grundlegenden Elemente des Qualitätsmanagements: Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit Prozessorientierung Kommunikation und Kooperation Informationssicherheit und Datenschutz Verantwortung und Führung §4 Methoden und Instrumente Methoden und Instrumente sind grundsätzlich verpflichtend und abhängig von der Praxisgröße anzuwenden. Dazu zählen folgende Punkte: Qualitätsziele und Selbstbewertung Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (z.B. Organigramm) Prozess- und Ablaufbeschreibungen Checklisten (z.B. OP-Checklisten als Mindeststandard bei Durchführung operativer Eingriffe) Schnittstellenmanagement Teambesprechungen, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen Patienten- und Mitarbeiterbefragungen Patienteninformation und Aufklärung Beschwerdemanagement (Mindeststandart in Krankenhäusern) Risiko- und Fehlermanagement sowie Fehlerberichts- und Lernsysteme (Mindeststandart) Nur wenn bestimmte Rahmenbedingungen der Einrichtung, wie beispielweise personelle, sachliche oder sonstige medizinisch-fachlich Besonderheiten die Umsetzung nicht ermöglichen, ist eine Nichtanwendung zulässig. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Grund für die Nichtanwendung angegeben werden muss. Besondere Anwendungsbereiche nach §4 Zu diesen zählen: Notfallmanagement Hygienemanagement Arzneimitteltherapiesicherheit Schmerzmanagement (Neue Regelung dazu seit 12/20) Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen Prävention und Intervention bei Gewalt und Missbrauch (Neues Instrument seit 11/12) Schmerzmanagement Beim Schmerzmanagement gilt es bereits bestehende oder noch zu erwartende Schmerzen von Patienten vorzubeugen, zu reduzieren oder zu beseitigen. Einrichtungen, in denen Behandlungen durchgeführt werden, die mit postoperativen Akutschmerzen einhergehen können, sollen indikationsspezifische interne schriftliche Regelungen entwickeln und anwenden. Diese Regelungen werden in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und der Komplexität der Eingriffe festgelegt. Auch die Darstellung und Zuordnung personeller und organisatorischer Ressourcen und Verantwortlichkeiten sollen mit allen an der Versorgung beteiligten abgestimmt werden. Akutschmerzen sollen dabei – möglichst mit validierten Instrumenten – standardisiert und aus Patientensicht erfasst und dokumentiert werden. Die Patienten werden aktiv in die Therapieentscheidung einbezogen, wodurch eine individuelle Schmerztherapie sichergestellt wird. Prävention und Intervention bei Gewalt und Missbrauch Ziel ist es hier, Missbrauch und Gewalt vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Dies gilt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen. Es wird je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel über das spezifische Vorgehen zur Sensibilisierung des Teams und intervenierende Maßnahmen entschieden. Mögliche Beispiele für intervenierende und präventive Maßnahmen wären Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen der Mitarbeiter zum Thema, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte. Dokumentationspflicht Einrichtungen sind dazu verpflichtet die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements regelmäßig zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen dabei für interne Zwecke dokumentiert werden. Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem QM Die Pflicht zur Darlegung des aktuellen Stands des einrichtungsinternen QMs liegt bei Vertragsärzten, Zahnärzten und zugelassenen Krankenhäusern. Neu ist dabei die Änderung zu einer einheitlichen Struktur der Berichte für die Erhebung. Dazu werden ab 2021 zufällig ausgewählte Praxen durch die zuständige KV / KZV zur Vorlage ihrer QM Dokumentation gebeten. Die Befragungen können mit papierbasierten Fragebögen oder mit Onlinefragebögen durchgeführt werden, die durch die zuständige KV an die jeweilige Praxis versendet werden. Neuerungen Teil B Der erste Abschnitt in Teil B beschreibt die Richtlinie die über die Rahmenbedingungen hinausgehenden Inhalte des Qualitätsmanagements für den stationären Sektor. Seit November 2020 wurde in §1 folgender Punkt neu geregelt: Die Schutzkonzepte gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gemäß Teil A § 4 Absatz 2 sollen in Kliniken basierend auf einer Gefährdungsanalyse mindestens folgende Elemente umfassen: - Prävention (u. a. Information und Fortbildung der Mitarbeiter, Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen, Selbstverpflichtung und Verhaltenskodex, altersangemessene Beschwerdemöglichkeit, vertrauensvoller Ansprechpartner sein, spezielle Vorgaben zur Personalauswahl) - Interventionsplan (z. B. bei Verdachtsfällen, aufgetretenen Fällen, Fehlverhalten von Mitarbeitern) - Aufarbeitung (u. a. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit aufgetretenen Fällen entwickeln) Im zweiten Abschnitt der Richtlinie werden die über die Rahmenregelungen hinausgehenden Inhalte für die Vertragsärzte definiert: §1 Geltungsbereich: Pflicht aller Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, MVZs, zur Umsetzung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements Bei Kooperationsformen im vertragsärztlichen Bereich wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZs ist der Bezugspunkt der Qualitätsmanagement Anforderungen nicht die einzelne Vertragsärztin oder der einzelne Vertragsarzt innerhalb der Kooperationsform, sondern die Einrichtung als solche. Neu ab 11/20 Satz 3 § 1 aufgehoben: „Dabei ist sicherzustellen, dass alle relevante Prozesse und Strukturen, insbesondere im Bezug zur Patientenversorgung im QM abgebildet werden.“ Durch die Aufhebung dieses Satzes soll laut dem GBA eine doppelte Formulierung vermieden werden, die Grundsätze zur Sicherstellung aller relevanten Prozesse in Bezug auf die Patientensicherheit, gelten weiterhin. §2 Implementierung eines QMs: Niedergelassene Vertragsärzte haben drei Jahre Zeit, alle Methoden und Instrumente erstmals anzuwenden und dann kontinuierlich weiterzuentwickeln §3 Freie Wahl über die Reihenfolge der Umsetzung der Instrumente (Teil A §4), Einrichtungen mit mehreren Ärzten sollen einen Zuständigen Arzt für das QM benennen, zudem wird empfohlen einen QM- Beauftragten einzuführen Im dritten Teil werden schließlich die vertragszahnärztlichen Bedingungen konkretisiert: § 1 Umsetzung der Anforderungen von Qualitätsmanagement: QM muss effektiv und effizient für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sein, nützlich für Patienten, sowie möglichst unbürokratisch sein Eine Bereitstellung von entsprechenden und ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen muss erfolgen, um die Erreichung der jeweiligen Qualitätsziele zu gewährleisten Die Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen QMs kann schrittweise, in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente, erfolgen Es ist dabei sicherzustellen, dass das in der zahnärztlichen Einrichtung eingesetzte Qualitätsmanagementsystem alle Grundelemente von Qualitätsmanagement (Teil A § 3) berücksichtigt. Einrichtungen mit mehrere Vertragszahnärzte, sollen einen für das einrichtungsinterne QM zuständigen Vertragszahnarzt benennen, auch hier wird empfohlen zusätzlich einen Koordinator für das QM zu beauftragen Weiterhin müssen in der vertragszahnärztlichen Versorgung folgende gesetzliche und vertrag. Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Praxisabläufe beachtet werden (§ 3): -Allgemeine Behandlungsrichtlinien -P-Richtlinien -FU-Richtlinien -ZE-Richtlinien -Festzuschuss-Richtlinien -KFO-Richtlinien -Bundesmantelverträge BMV-Z / EKV-Z -Röntgenverordnung -Vorgaben zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen Zu den Methoden und Instrumenten des einrichtungsinternen QMs (vgl. Teil A, § 4) sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten der individuellen Praxisstruktur folgende ergänzende sektorspezifische Hinweise im vertragszahnärztlichen Bereich zu beachten: 1. Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen 2. Schnittstellenmanagement (z.B. mit zahnärztlichen Laboren) 3. Teambesprechungen 4. Beschwerdemanagement 5. Patienteninformation und -aufklärung Weitere Qualitätsmanagement-Instrumente sind das Praxishandbuch in Buch oder EDV- gestütztes Format. Dieses enthält alle wichtigen Regelungen für die zahnärztliche Einrichtung und wird regelmäßig aktualisiert. Neu: §4 zur Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung ist aufgehoben, da diese nun seit Ende 2020 gemäß Teil A einheitlich erfolgt. Zusammenfassung der Neuerungen 2020 Teil A Aufnahme einer Regelung zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagementkonzepten für eine angemessene postoperative Schmerztherapie Neues Instrument der besonderen Anwendungsbereiche (§4): Prävention und Intervention bei Gewalt und Missbrauch (Maßnahmen zur Prävention, Erstellung entsprechender Schutzkonzepte) Vorgaben zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des Stands, der Umsetzung und Weiterentwicklung vom einrichtungsinternem QM §6: - Einheitliche Struktur der Berichte für die Erhebung, Vorlagen der GBA nach Sektoren mit Fragen und Vorgaben verfügbar (Anlage 1 und 2, Anlage 3 in Bearbeitung) - Berichtung über Erhebungsergebnisse erfolgt an den G-BA für den vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Sektor jeweils zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, bis zum 31. Juli des Folgejahres durch die KBV, KZBV Zusammenfassung der Neuerungen 2020 Teil B Stationäre Versorgung (I): Schutzkonzepte gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen umfassen folgende Elemente: Prävention, Interventionsplan, Aufarbeitung Vertragsärztliche Versorgung (II): Satz 3 § 1 aufgehoben: „Dabei ist sicherzustellen, dass alle relevanten Prozesse und Strukturen, insbesondere im Bezug zur Patientenversorgung im QM abgebildet werden.“ Vertragszahnärztliche Versorgung (III): §4 aufgehoben (Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung), da ab nun ein einheitlicher Ablauf über Anlagen erfolgt
  6. Veränderungen in Laboratorien, Entwicklung von Technologien und auch regulatorischer Rahmenbedingungen liefern hinreichende Gründe, um die Anforderungen kontinuierlich anzupassen. Die Qualität der Untersuchungen im Labor ist zu sichern und weiter zu verbessern, damit Risiken für den Patienten und das anwendende Personal nach Möglichkeit gering bleiben. Auch für die QM-Beratung und für Hygieneberatungen ergeben sich somit neue Aufgaben. Die Bundesärztekammer publizierte deshalb im Dezember 2019 die überarbeitete Fassung der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (Rili-BÄK). In dem umfangreichen Kompendium sind unter anderem neue Messgrößen zu finden, der Bereich Qualitätsmanagement erfuhr einige Weiterentwicklungen und die Verfasser passten die Vorgaben für die Messung des HbA1c an. Fristablauf nach zwei Jahren Ab der Veröffentlichung der Neufassung der Rili-BÄK beginnt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der die medizinischen Laboratorien die vorgestellten Anforderungen erfüllen sollten. Ebenfalls innerhalb der Frist haben auch die Diagnostik- und EDV-Unternehmen die Neuerungen in der QM-Beratung umzusetzen. Bereits im Oktober konnte der Vorstand der Bundesärztekammer der nun herausgegebenen Version zustimmen. Seit 2007 haben die Richtlinien einen Aufbau, der auch in der aktuellen Fassung beibehalten wurde. Der allgemeine Teil A bringt grundlegende Anforderungen für die Labormedizin, fünf B-Teile beziehen sich auf quantitative und qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, direkte Nachweise und Charakterisierungen von Infektionserregern und Ejakulatuntersuchungen. Teil 5 dieser Gruppe befasst sich mit molekulargenetischen und zytologischen Untersuchungen mit aktualisierten Anforderungen auch an die Hygieneberatung. Im Teil C beschreibt die Ärztekammer die Zusammensetzung des Rili-BÄK-Beirats, in Teil D die Fachgruppen in den Abteilungen von D 1 bis zu D 5. Referenzinstitutionen unterliegen allgemeinen Anforderungen, wie sie in Teil E definiert sind. Die Teile F und G regeln den Übergang und legen das Inkrafttreten der Neufassung fest. Risiko- und Qualitätsmanagenent Besonders Weiterentwicklungen im Qualitätsmanagenent sind in Teil A Bestandteil der Überarbeitung. Im Jahr 2015 formulierte die „Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)“ verbindliche Anforderungen, aus denen die RiLi Teile übernimmt. Nach DIN EN ISO 9001:2015 ersetzt der Begriff „dokumentierte Information“ nun die Bezeichnung „Dokument“. Damit ist die Laboreinrichtung in der Lage, zusätzlich Videos zu nutzen, um Tätigkeiten und Aspekte der anfallenden Aufgaben zu beschreiben oder zu dokumentieren. Daraus ergibt sich, dass auch der laboratoriumsmedizinische Bereich in Zukunft Programme für Qualitätsmanagement einsetzen darf, die prozessorientiert arbeiten. Prozesse müssen nicht mehr in SOP (Standardanweisungen) beschrieben werden. Sie werden vielmehr in Workflows abgebildet, womit eine höhere Prozesssicherheit gewährleistet ist. Orientierung an der wissenschaftlichen Community Die Einführung der Option von „Peer Reviews“ ist eine zusätzliche bedeutende Änderung. In der Welt der Wissenschaften sind diese Kommunikationsformen inzwischen weitgehend etabliert, wenn es um die inhaltliche Bewertung und Verbesserung von Fachbeiträgen geht. Ziel ist die Erhöhung von Standards noch vor der Veröffentlichung der Arbeiten. Peer Review bedeutet eine kritische Reflexion der ärztlichen Handlungen. Der Dialog mit den Fachkollegen führt zur Selbstreflexion, somit sind Verbesserungspotentiale leichter zu identifizieren. Im Anschluss verbessert sich für die Labormedizin besonders die Krankenversorgung sowohl inhaltlich als auch qualitativ mit der Folge einer erhöhten Sicherheit bei der Patientenversorgung. Die Peer Reviews können nach der aktualisierten Rili-BÄK alternativ zu den bisher vorgeschriebenen betriebsinternen Audits durchgeführt werden. Messgrößen: Neuerungen und Definitionen Im Teil B 1 führten intensive Diskussionen zur Aufnahme von 30 neuen Messgrößen. Allerdings sind nur Vorgaben formuliert, die sich auf interne Qualitätssicherungen beziehen. Für die hinzugefügten Größen entfällt also das Berechnen laborinterner Fehlergrenzen, was die Mitarbeiter deutlich entlastet. Zusätzlich passt die Rili Vorgaben für externe und interne Qualitätskontrollen den geänderten medizinischen Erfordernissen an. Seit geraumer Zeit kann entsprechend den Leitlinien das HbA1c für eine Diagnose des Diabetes mellitus Verwendung finden. Dabei wurde offenbar, dass vorhandene Qualitätsvorgaben den medizinischen Erfordernissen nicht länger genügen. Die Messunsicherheit und mit ihr die Streuung ist schon dann größer als der Unterscheidungsbereich zwischen erhöhten und unauffälligen HbA1c-Werten, wenn der Variationskoeffizient mit +/- 4 Prozent angegeben wird. Deshalb kommt es für das interne QS-Verfahren zu einer stufenweisen Erhöhung auf +/- 5 Prozent, nach der vorgegebenen Zwei-Jahres-Frist zu einer Absenkung auf +/- 3 Prozent. Die Akzeptanzgrenze für Ringversuche beträgt nunmehr +/- 8 Prozent. Die Mitglieder des Beirats In den Bereichen B 4 und 5 finden sich nur unwesentliche redaktionelle Veränderungen. Nach Rücksprache mit Organisationen, die im Beirat vertreten sind, wurde die Zusammensetzung der vertretenen Mitglieder geringfügig angepasst. Auch die Teile der Gruppe D erfuhren lediglich redaktionelle Korrekturen und inhaltliche Präzisionen. Teil E ist nun spezifischer bezüglich der internationalen Ringversuche. Der robuste Mittelwert Im Folgenden weitere Änderungen, eine Auswahl der neu aufgenommen Messgrößen und andere Aktualisierungen, besonders bezüglich des Qualitätsmanagements. In den Begriffsbestimmungen sind zunächst weitere Artikel aufgenommen. Hier ist besonders zu nennen der robuste Mittelwert als ein verlässliches Verfahren zur Schätzung einer Grundgesamtheit, das auf Ausreißer unsensibel reagiert. Die NAT oder die Nukleinsäureamplifikationstechnik, etwa als Polymerase Kettenreaktion (PCR), wurde hinzugefügt sowie geschlossene NAT-Systeme. Sie enthalten bereits sämtliche erforderlichen Reagenzien. Dazu gehören gebrauchsfertige Einzelabpackungen, die für die Vorbereitung von Proben sinnvoll sind. Nach der Zugabe der Probe können von außen keine weiteren Reagenzien eindringen. Im Verlauf der Prozesskette erfolgt außerdem kein Öffnen des Systems, deshalb sind Kontaminationen oder Freisetzungen der Amplifikate weitgehend ausgeschlossen. Unter A 5.1 wird nun ausdrücklich der fachlichen Leitung das Qualitätsmanagement zugeordnet. 5.2 legt fest, dass ausreichend qualifiziertes Personal in der erforderlichen Anzahl verfügbar sein muss, um die labormedizinischen Aufgaben durchführen zu können. Gleiches gilt für die Umsetzung der Qualitätsmanagements, für eventuelle Notfall-versorgungen sind die entsprechenden Vorhalteleistungen einzuplanen. Punkt 6.1.5 fordert, das Labor muss seinem Personal eine Anleitung zur Verfügung stellen, in der die Annahme von Untersuchungsmaterial beschrieben wird, außerdem seine Kennzeichnung und die Bearbeitung. Die Abteilung 7: Das Qualitätsmanagement Zunächst die Definition dieses Aufgabenbereichs: „QM bedeutet, dass Organisation und Arbeitsabläufe festgelegt“ werden. Sie sind einschließlich der erzielten Resultate regelmäßig zu überprüfen. Die Dokumentationen des QM sollen sämtliche relevanten Prozesse abbilden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen, um die Dokumentationen jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. In der sich anschließenden Liste der Inhalte des Qualitätsmanagements wurde Punkt 2, „Ziele und Strategie“, um das Risikomanagement erweitert sowie um Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Laboreinrichtung und die Verbesserung seiner Qualität. Punkt 4 a beschreibt die Anforderungen an die Mitarbeiter. Zusätzlich zu Qualifikation und Schulung finden sich hier Besprechungen, unter l nennt die Neufassung neben internen Audits nun auch die oben begründeten Peer Reviews. Der Unterpunkt m, Datenschutz und Informationssicherheit, wurde ergänzt. Die Qualitätssicherung Von den speziellen Teilen bezieht sich Teil B 1 auf die quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen. Für die „Durchführung der Qualitätssicherung“ gilt nun unter 2.1.2, dass die Fehlergrenzen des Herstellers gelten, wenn sie enger sind als die in Tabelle B 1a bis d, Spalte 3 genannte zulässige Abweichung. In Tabelle B 2-2, externe Qualitätssicherung, sind Positionen hinzugekommen. Unter der laufenden Nr. 25 sind es Antikörper gegen das Masern-Virus, unter 27 Antikörper gegen das Mumps-Virus. Nummer 40 nennt die selbe Indikation für das Varicella-Zoster-Virus. Die molekularbiologischen Verfahren als Teil der internen Qualitätssicherung werden durch die bereits genannten NAT-Systeme ergänzt, die ebenfalls zu kontrollieren sind. Für ein sequentiell arbeitendes NAT-System, das während des Arbeitstages durchgehend in Betrieb ist und bei dem eine Prozesskontrolle intern durchgeführt wird, gelten besondere Anforderungen bei der Qualitätskontrolle. Die Kontrollproben Bei den qualitativen Tests sind an jedem Arbeitstag vor der oder parallel zur Testung wenigstens sowohl eine positive Kontrollprobe als auch eine negative durchzuführen. Außerdem während 24 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von 16 Stunden, zumindest eine positive. Kontrollproben, deren Zielwerte in wenigstens zwei verschiedenen Konzentrationsbereichen liegen sollen, sind regelmäßig wechselnd einzusetzen. Ausnahmen sind geschlossene Testsysteme, etwa ein Kartuschen-System, die dem Nachweis einer erregerspezifischen Nukleinsäure dienen. Bei diesen Systemen kann die laboratoriumsmedizinische Einrichtung auf zusätzliche Kontrollproben bei jedem Test verzichten. Bedingung ist, dass Verfahrenskontrollen in ausreichendem Maß integriert sind, die das Funktionieren der Reagenzien garantieren, und zwar einschließlich der Extraktion, der Aufreinigung sowie der Amplifikation und der Inhibition. Liegt eine Vorgabe des Herstellers nicht vor oder deklariert das Unternehmen eine Kontrollprobe als nicht erforderlich, ist das Laboratorium gehalten, als interne Vorgabe positive und negative Proben und ihre Frequenz begründet festzulegen. Die festgelegte Frequenz und die Ergebnisse der Testungen sind dokumentationspflichtig. Nukleinsäurenachweis im Rahmen der risikobasierten Qualitätssicherung Bei einem quantitativen Nachweis von Nukleinsäure sollen zwei Kontrollen verwendet werden, und zwar mit einem bekannten Gehalt des unteren bzw. oberen Bereichs der Quantifizierung. Die Werte dürfen vom Sollwert maximal +/- log (Basis 10) abweichen. Für die Multiplex-Analytik gilt, dass während 12 Monaten die positiven Kontrollproben alle Erreger repräsentieren, die mithilfe des Systems nachweisbar sind (risikobasierte Qualitätssicherung). Zu dokumentieren sind Frequenzen und Ergebnisse dieser Kontrollproben. Zusätzlich ist zu beachten, das alle Module in einer ähnlichen Frequenz Verwendung finden, wenn das Analysegerät mit verschiedenen Testplätzen ausgestattet ist, wenn dies durch das Gerät nicht anders vorgegeben ist.
  7. Unsere Haut ist als natürliche Barriere gegen pathogene Erreger enorm wichtig. Im Rahmen unserer Hygieneberatung ist eine zunehmende Sensibilisierung zu bemerken. Lesen Sie, wie man sich nicht zwischen PSA und Hautschutz entscheiden muss. Ob bei der Arbeit oder während des Einkaufens, in allen möglichen Bereichen des Alltags kommt man nicht drum herum, Gegenstände anzufassen, die schon durch mehrere Hände gegangen sind. Seien es Türklinken, die Toilettenspülung oder der Stift, den man sich zum schnellen Notieren seiner Gedanken doch noch schnell von seinem Kollegen leiht. Der Übertragungsweg des neuartigen Coronavirus per Schmierinfektion – also beispielsweise durch die Weitergabe der Viren über Oberflächen, noch nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte, so gibt es doch genügend Krankheiten, die auf diesem Wege ansteckend seien können. Erkältungen und Magen-Darm Infekte sind dabei nur zwei von zahlreichen Möglichkeiten. Dementsprechend wird empfohlen, die Händedesinfektion und das Händewaschen mit Seife in die Alltagsroutine einzubauen. Dass das mit Blick auf das Hautbild nicht unbemerkt bleibt, ist keine Überraschung. So kann das gewissenhafte Durchführen von Hygienemaßnahmen eine raue Hautoberfläche und kleine Risse auf dem Handrücken zur Folge haben. Die Konsequenzen dessen sind neben einem unangenehmen Gefühl auch der Verlust wesentlicher Funktionen unseres größten Organs: Der natürliche Schutzfilm der Haut Die Haut hat einen eigenen Schutzfilm, der gegen Keime vorgeht, welche nicht Teil unserer natürlichen Hautflora sind. Dieser besteht aus verschiedenen Stoffen mit niedrigem PH-Wert, welche mit unserer Hautflora korrelieren und in der Kombination eine schlechte Lebensumgebung für die meisten Keime und Bakterien darstellt. Durch das regelmäßige Händewaschen und die Verwendung von Desinfektionsmitteln wird dieser natürliche Schutzfilm zerstört. Durch die kleinen Mikrorisse in der Haut können anschließend Bakterien oder Keime ungehindert in den Körper eintreten. Doch wie kann man diese Folgeerscheinungen vermeiden, reicht doch der natürliche Schutzfilm der Haut nicht zur Vermeidung von Ansteckungen aus? Gesundes Hautbild durch Einweghandschuhe? Regelmäßiges Händewaschen schützt vor Infektionen mit Erregern. Waschen Sie Ihre Hände also nicht nur bei sichtbarer Verschmutzung. Denn Krankheitserreger sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Achten Sie ebenso darauf sich vor allem unterwegs nicht ins Gesicht zu fassen, da Augen, Nase und Mund eine Eintrittspforte für Erreger darstellen. Die Verwendung von Einmalhandschuhen ist hier eher kontraindiziert, da sie ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln können, was oft zu einer Vernachlässigung der beschriebenen Händehygiene führt. Durch ein dauerhaftes Tragen von Einmalhandschuhen kann die Haut geschädigt werden. Lässt sich ein Tragen von Einmalhandschuhen über einen Zeitraum von länger als 30 Minuten nicht vermeiden, so ist ein Tragen von dünnen Baumwollhandschuhen unter diesen zu empfehlen. Diese sind dann natürlich auch regelmäßig zu waschen. Daher prüfen Sie genau wo welche Maßnahme sinnvoll ist. Besser ist es, dem Austrocknen der Haut präventiv entgegenzuwirken. Das Waschen der Hände und die Desinfektion werden also durchgeführt, durch verschiedene Hautschutzmittel greifen sie diese allerdings nicht mehr so stark an. Prävention und Nachsorge Viele Unternehmen in der Gesundheitsbranche, in welcher die Händedesinfektion für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von größter Wichtigkeit ist, arbeiten daher bereits mit Hautschutzplänen. Dazu können Handcremes gehören, welche vor der Arbeit aufgetragen werden und die Wirkung von Desinfektionsmitteln nicht abmildern, wie herkömmliche Cremes. Auch kann ein rückfettendes Desinfektionsmittel verwendet werden. Für den Abschluss des Arbeitstages wird zuweilen noch eine fetthaltigere Handcreme zur Verfügung gestellt. Diese darf nicht mit dem Desinfektionsmittel zusammen genutzt werden, da es seine Wirksamkeit mindert, unterstützt aber dafür der Regeneration der Haut. Hautschutz richtig anwenden Bei der Verwendung eines Hautschutzmittels ist die korrekte Anwendung unabdingbar. Es wird geraten, die Hände vor dem Auftragen zu reinigen und gut trockenen zu lassen. Anschließend soll das Mittel in ausreichender Menge auf die Hautoberfläche gegeben und gleichmäßig verteilt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass auch die Fingerzwischenräume und ‑spitzen, Nägel und Handgelenke und Handrücken ausreichend mit dem Mittel versorgt werden. An dieser Stelle sei auch nochmal der Hinweis gegeben, dass das Tragen von Unterarmschmuck überall untersagt ist, wo eine hygienische Händedesinfektion notwendig werden kann. Wird sich an alle oder zumindest die meisten der Hautschutzmaßnahmen gehalten, so kann man mit gutem Gewissen regelmäßig die Hände waschen, desinfizieren und dennoch ein gesundes Hautbild vorweisen.
  8. Warum Passwörter vor allem im Gesundheitswesen wichtig sind. Bei dem Stichwort „Vorgaben für Passwörter“ werden bei Schulungen in Arztpraxen, MVZ oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens oft die Augen gerollt. An die Passwortregeln, die für den Schutz der Patientendaten erforderlich sind, hält sich in der Praxis kaum jemand. Doch dies kann schlimme Folgen haben. Nicht nur, dass sensible Daten gestohlen werden können, auch hohe Strafen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Unternehmensumsatzes können eingefordert werden. Daher ist es wichtig alle Mitarbeiter nochmals zu diesem Thema zu sensibilisieren. Das ist die Aufgabe des Verantwortlich in Zusammenarbeit mit der jeweiligen IT-Abteilung und dem internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Passwörter sind die zentralen Schutzeinrichtungen, um die Systeme vor der unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen. Ein Nutzer kann sich durch eine Benutzerkennung oder mehrere Passwörter identifizieren. Insbesondere zu Zeiten des Verstärkten Arbeitens aus dem Homeoffice ist die Sicherung der Systeme zwingend notwendig. Was macht ein gutes Passwort aus? Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) hat neue Empfehlungen zum Thema Passwörter rausgegeben. Daher sollten alle Mitarbeiter noch einmal in diesem Bereich sensibilisiert werden, um sowohl die geschäftlichen als auch die privaten Accounts zu schützen. Die wichtigen Regeln noch einmal zusammengefasst: Wählen Sie mehr als 8 Zeichen Verwenden Sie Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen Nutzen Sie selbstausgedachte, sinnlose Sätze, wobei jeder erste Buchstabe eines Wortes ein Zeichen des Passwortes ergibt Weisen Sie alle Mitarbeiter darauf hin keine banalen Passwörter sowie Wiederholungs- oder Tastenmuster zu nutzen! Bedenken Sie dabei, dass auch Tablets und Smartphones kleine Computer sind, die vor einem unbefugten Zugriff geschützt werden müssen. Hier ein Beispiel für eine Passwort aus einem Satz: Meine Familie wohnt bereits seit 20 Jahren in Köln und mag das Rheinland -> #MFwbs20JiKumdR# Als wichtige Neuerung ist zu nennen, dass entgegen den Empfehlungen wie bisher Passwörter nicht mehr alle drei Monate verändert werden sollen, da es in den meisten Fällen dazu kam, dass die Passwörter nur leicht abgeändert wurden und somit auch schnell geknackt werden konnten. Wann sollte ein Passwort zwingend geändert werden? Geändert werden muss ein Passwort, wenn ein Schadprogramm auf dem PC oder dem IT-System ist, da diese Programme Zugangsdaten aufzeichnen und an Dritte übermitteln können. Zudem kursieren diese Daten dann auch oft im Internet. Daher muss das Schadprogramm schnellstmöglich entfernt und neue Passwörter installiert werden. Zudem sollten Passwörter geändert werden, sobald sie von einem Diensteanbieter dazu aufgefordert werden oder sie Informationen von seriösen Nachrichtendiensten zu bestimmten Angreifern, Spam- oder Pishing-Mails erhalten. Wie kann man Passwörter am besten verwalten? Es ist bekannt, dass man für jeden einzelnen Account, sei es beruflich oder privat, ein separates Passwort nutzen soll. So kommen bei den meisten Menschen sehr viele Passwörter zustande. Hierzu ist es hilfreich, einen sogenannte Passwort-Safe zu nutzen. Hier können alle Passwörter hinterlegt werden und der Nutzer muss sich nur ein Masterpasswort merken. In diesem Bereich gibt es neben Open-Source Software auch die Möglichkeit Passwortverwaltungssoftware von Betriebssystemen zu nutzen. Sogar einige Webbrowser bieten an Passwörter zu speichern, hier muss man als Nutzer besonders darauf achten, dass diese mit einem Masterpasswort abgesichert sind. Für den Alltag gilt, sensibilisieren sie alle Mitarbeiter und legen sie eine Passwortrichtlinie für ihre Praxis/ ihr Unternehmen fest. Geben Sie Passwörter nicht weiter und verwenden Sie in der Praxis keine Klebezettel oder sonstiges. Ändern Sie alle vor eingestellten Passwörter ab. Für die IT-Abteilung ist es wichtig Passwörter der Nutzer nicht im Klartext zu speichern, da dies ein Verstoß gegen Art. 32 der DSGVO darstellt und mit einem Bußgeld in einem aktuellen Fall von 20.000 Euro geahndet wurde. Dieses Bußgeld, welches in Baden-Württemberg verhängt wurde, fiel auch nur so gering aus, da sich der Verantwortliche intensiv darum gekümmert hat, den Datenschutzverstoß schnellstmöglich zu beseitigen. Wenn möglich nutzen Sie eine 2‑Faktor-Authentifizierung, so kann ein Zugriff auf das System verhindert werden, auch wenn das Passwort geknackt wurde, da eine Information an den Nutzer gesendet wird und dieser bspw. einen Verifizierungscode eingeben muss, um sich eindeutig zu identifizieren.
  9. Wir, eine gynäkologische Facharztpraxis, suchen eine nette Mitarbeiterin, die unser Team tatkräftig unterstützen möchte. Unsere Praxis ist im Herzen von Neuss! Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! info@gyn-in-neuss.de
  10. Um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter Datenschutz-konform zu erfassen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst müssen aber bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllt werden, sodass die Daten sicher verarbeitet, gespeichert und letztendlich auch gelöscht werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt, auch wenn sie pseudonymisiert ist, immer personenbezogen, da die Anfangs- und Endzeiten in der Verarbeitung den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes, dem Art. 88 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und § 87 Abs.1 Nr.6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass alle Verantwortlichen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Grundsätze der DSGVO Art.5 einhalten müssen. Neben diesem Artikel muss die Rechtsmäßigkeit, d.h. die gesetzlichen Regelungen des BDSG, des Arb-ZG sowie eventuelle Betriebsvereinbarungen berücksichtigt werden. Die Arbeitszeiterfassung ist notwendig, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Nach Art. 6 Abs.1 DSGVO hat der Arbeitgeber zudem ein berechtigtes Interesse die Arbeitszeit zu erfassen, um die Stundennachweise zu erhalten. Nach dem Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitgeber Überstunden nachweisen. Nach einem Urteil des EuGHs vom Mai 2019 müssen die EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, auch die Regelarbeitszeiten nachweisbar zu erfassen. Hierfür gibt es bislang keine gesetzliche Ausgestaltung in Deutschland. Neben der Rechtsmäßigkeit muss die Transparenz der Zeiterfassung geregelt sein. Hierzu sollte diese als einzelne Verarbeitungstätigkeit in das Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen werden und unter der Beachtung der Betroffeneninformationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu beauskunften sein. Wichtig ist auch die Zweckbindung der Daten. Diese sollten nur zur Erfassung der Arbeitszeiten genutzt werden. Sollten noch andere Zwecke erfüllt werden, so können diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung benannt werden. Wie lange diese Daten gespeichert werden müssen/ dürfen, ist im Arbeitszeitgesetze beschrieben. Die Nachweise über die Arbeitszeiten müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Steuer relevante Daten müssen von Unternehmen im Zuge der Abgabenordnung zehn Jahre aufbewahrt werden. Sind diese Aufbewahrungsfristen erreicht so müssen im Sinne des DSGVO alle Daten gelöscht werden. Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten und somit vertraulich zu behandeln, hier muss nun auch ein System gewählt werden, welches die Vertraulichkeit berücksichtigt. Nur Personen, die mit den Daten arbeiten, diese also zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, dürfen diese sensiblen Daten einsehen. Sie dürfen nicht von Personen manipuliert oder gelöscht werden, können. Welche Möglichkeiten der Zeiterfassung gibt es nun für Betriebe? Neben der alten klassischen Stechuhr, die man auch aus alten Fabriken kennt und die unter den jetzigen Umständen und den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr umsetzbar ist, da insbesondere der Bereich der Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt werden kann, gibt es manuelle Lösungen und digitale Zeiterfassungssysteme. Zunächst zu den manuellen Lösungen: Es gibt hier verschiedene Modelle. Neben der klassischen Tabelle, die von dem Mitarbeiter geführt werden, kann es auch Excel-Tabellen geben, die digital geführt werden.- Diese sind einfacher zu handhaben als die Papierform, dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten. Sind die Daten zentral gespeichert, muss es ein Berechtigungskonzept geben, welches den Zugriff auf diese Dokumente regelt. Speichern die Mitarbeiter ihre Daten auf dem eigenen PC, so muss hier der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Daten gegen unbefugte Zugriffe geschützt sind. Beides ist mit Aufwand verbunden. Für beide manuelle Lösungen gilt, dass sie in ein zentrales System übertragen werden, welches den Anforderungen der Dokumentationspflichten des Arbeitgebers genügen. Hier müssen auch im Besonderen die Aufbewahrungs- und Löschfristen eingehalten werden. Die zurzeit nach dem Gesetz sicherste Lösung ist eine digitale Zeiterfassung per Chip, Transponder oder auch über eine Smartphone App. Hier werden die erfassten Daten sofort in ein System übertragen und so Fehler minimiert. Ebenso werden über Zugriffskontrollen sowie Sperr- und Löschkonzepte alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten.
  11. Liebe Community, aus gegebenen Anlass möchten wir uns gerne mit euch über den neuartigen Coronavirus austauschen. Zunächst haben wir einige hilfreiche und qualifizierte Links zusammengetragen, über die regelmäßig Updates und Informationen verbereitet werden: Nationale Quellen: Die Informationsseite des Robert Koch Instituts (RKI) Die Informationsseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Die Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Internationale Quellen: Die Informationsseite der World Health Organization (WHO) Die Informationsseite des European Centre for Disease Prevention and Control (ecdc) Nützliche Infomaterialien für Patienten: Antworten auf häufig gestellte Fragen Die 10 wichtigsten Hygienetipps in der Infektionszeit Für Ärztinnen/ Ärzte und Fachpersonal: Orientierungshilfe zur Abklärung eines Verdachts auf COVID-19 Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken bei Lieferengpässen Wie denkt ihr über die derzeitige Situation? Wie schätzt ihr die Lage in den Arztpraxen und für das medizinische Personal ein? Seid ihr beunruhigt oder seht ihr Deutschland als "gut vorbereitet", wie unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es versichert? Wir freuen uns über einen regen Austausch!
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    Das Infoplakat "Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps" gibt einen Überblick über einfache persönliche Hygienemaßnahmen für Patienten. Zum Beispiel zum Aushängen in der Praxis. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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    Verdachtsabklärung und Maßnahmen - Orientierungshilfe für Ärzte bei Verdacht auf das neuartige Coronavirus. Veröffentlicht vom Robert Koch Institut (RKI), Stand: 24.3.2020
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    Informationen für Bürger zum Thema "neuartigen Coronavirus". Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zum Beispiel zum Aushängen in der Praxis.
  15. Die Verwendung von Schutzhandschuhen in der Arztpraxis stellt unbestritten eines der wichtigsten Aspekte der Infektionshygiene und es Arbeitsschutzes dar. Trotzdem lassen sich tagtäglich Unsicherheiten und Fehler im Umgang mit dieser Schutzkleidung erleben. Im Laufe dieses Beitrags möchten wir einige Grundsätze aufzeigen und hilfreiche Tipps und Umgangsregeln geben. Welche Arten von Handschuhen gibt es in der Arztpraxis? Wichtig zu beachten ist, dass medizinische und chemikalienbeständige Handschuhe den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen und deshalb die Anforderungen europäischer Normen (EN) erfüllen müssen: · EN 374: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen · EN 420: Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren · EN 455: Handschuhe für den medizinischen Gebrauch 1. Unsterile medizinische Einmalhandschuhe (geprüft nach EN 374, 420, 455) Indikation z. B. bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt 2. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (geprüft nach EN 374, 420) Indikation z.B. bei Desinfektions- oder Reinigungstätigkeiten 3. Sterile medizinische Einmalhandschuhe (geprüft nach EN 374, 420, 455) Indikation z. B. bei Operationen und invasiven Eingriffen 4. Haushaltshandschuhe mit Stulpen Als Schutz vor Nässe und Reinigungsmitteln Bei mehrfacher Verwendung: - personenbezogen einsetzen - nach validierten Desinfektionsverfahren aufbereiten und hygienisch lagern 5. Textile Unterziehhandschuhe Bei längerem Tragen von luftundurchlässigen Handschuhen Was ist beim Umgang (unsterilen) Einmalhandschuhen zu beachten? Wir konzentrieren uns im Folgenden hauptsächlich auf die unsterilen Handschuhe, da von diesen die häufigsten Fehlanwendungen ausgehen. Das wichtigste zuerst: Das Tragen von Handschuhen ist KEIN Ersatz für die hygienische Händedesinfektion! Tatsächlich werden getragene Handschuhe oft als Schwelle zur Händedesinfektion angesehen und können so zu einer niedrigeren Compliance führen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, nur dann Einmalhandschuhe anzulegen, wenn eine Indikation dafür vorliegt und nicht aus einem falschen Hygieneverständnis heraus. Nach dem Motto: Ein Handschuh überträgt keine Infektionen! Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Handschuhe verhalten sich mikrobiologisch wie eine Fläche und verfügen nicht, wie beispielsweise die Hautoberfläche unserer Hände, über ein eigenes mikrobiologisches Milieu. Das bedeutet, dass eine korrekt desinfizierte Hand oftmals hygienisch einwandfreier ist, als ein Einmalhandschuh. Die häufig verwendete Bezeichnung „keimarmer Handschuh“ sagt nichts über die mikrobielle Unbedenklichkeit aus, denn für „keimarm“ gibt es bisher keine festgelegten gesetzlichen Anforderungen. Somit kann keine Aussage über die hygienische Qualität getroffen werden. Unsterile Einmalhandschuhe sind also primär als Instrument des Arbeitsschutzes zu sehen, d.h. um den Tragenden vor der Exposition mit möglichem infektiösem Material oder Chemikalien zu schützen. Das zeigen auch die vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgelisteten Indikationen: - bei vorhersehbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten wie z.B. bei der Blutentnahme oder bei inkontinenten Patienten - vor intensivem Kontakt mit MRE (insbesondere bei Erregern, die unempfindlich gegenüber alkoholbasierten Desinfektionsmitteln sind, wie das C. difficile) - bei der Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem, sowie bei der Entfernung von Drainagen, Verbänden oder kontaminierten Materialien - bei der Aufbereitung von Medizinprodukten - bei Desinfektionsarbeiten und Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen ¹ Konkrete Umgangsregeln Um einen korrekten Umgang mit Schutzhandschuhen zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt folgendes beachten: ✔ Vor der Entnahme aus Handschuhbox und nach Ablegen der Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen Dies hat vor allem zwei Gründe: zum einem bietet die geöffnete Handschuhbox Raum für Kontaminationen und Handschuhe werden häufig mit belasteten Fingern entnommen, was für eine zusätzliche Keimbelastung sorgt. Zum anderen können unsterile Handschuhe für das Augen unsichtbare Perforationen aufweisen und bieten somit keinen lückenlosen Schutz vor einer Kontamination der Hände. Abbildung 1: Cartoon "Aktion Saubere Hände", 2009 ✔ Handschuhe nur so lange wie nötig tragen Einmalhandschuhe sind nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit abzulegen und umgehend fachgerecht zu entsorgen. ✔ Handschuhe nur auf saubere, trockene Hände anziehen Sollten die Hände beim Anziehen der Schutzhandschuhe noch feucht sein, besteht ein erhöhtes Risiko einer Hautschädigung. Zudem können die Schutzhandschuhe leichter reißen (perforieren). Handschuhe sollten gewechselt werden, wenn sie beschädigt oder innen feucht sind. ✔ Richtige Schutzhandschuhgröße auswählen Wählt man Schutzhandschuhe mit falscher Größe aus, kann dies dazu führen, dass keine vollständige Schutzfunktion gegeben ist. Zusätzlich besteht bei zu kleinen Handschuhen die Gefahr, dass diese schneller reißen, was dann ebenfalls zu einem mangelnden Schutz führt. Dürfen Einmalhandschuhe desinfiziert werden? Hier eine weitere Frage, die im Rahmen des Hygienemanagements häufig gestellt wird: Dürfen behandschuhte Hände desinfiziert werden? Die Antwort lautet: Ja, aber nur in Ausnahmefällen! Das RKI benennt hier Situationen, in denen ein häufiger Handschuhwechsel erforderlich, aber erfahrungsgemäß schwierig realisierbar ist bzw. der Wechsel zu einer Unterbrechung des Arbeitsflusses führen würde. Das bedeutet, wenn der Arbeitsablauf keine ausreichende Zeitspanne für die Lufttrocknung der desinfizierten Hände und Anlegen eines neuen Einmalhandschuhs hergibt, dürfen Sie behandschuhte Hände desinfizieren. Dies wäre beispielsweise bei Tätigkeiten am selben Patienten, aber zwischenzeitlichem Kontakt mit unterschiedlich kontaminierten Körperbereichen oder auch bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blutentnahmen bei mehreren Patienten der Fall. Zudem müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden: - Der Handschuh muss chemikalienbeständig sein (gem. EN 374)! - Der Handschuh darf keine sichtbaren Perforationen und/oder Kontaminationen aufweisen! ² Also zusammenfassend: Die Desinfektion von Einmalhandschuhen ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig, sollte jedoch keinesfalls als gängige Praxis gelten! Fazit Schützen Sie Ihre Haut vor Verschmutzungen, Verletzungen, aggressiven Stoffen und infektiösem Material und beugen Sie der Verbreitung von Krankheitserregern vor, indem Sie für den jeweiligen Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe anlegen! Beachten Sie dabei immer, dass das Tragen von Handschuhen nicht von der Pflicht einer hygienischen Händedesinfektion vor und nach der entsprechenden Tätigkeit entbindet. ¹ Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1200 – 1202 ² Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1201
  16. Welche Bedeutung haben Ihre Patienten für Sie? Oder besser gesagt: was sollten Ihre Patienten sein? Wie wäre es mit: der Sinn und Zweck Ihrer Tätigkeit als Arzt und MFA Wenn Sie der Meinung sind, dass allein die ärztliche Behandlung für die Patientenbindung zuständig wäre, dann liegen Sie falsch! Dies ist nur ein einzelner Baustein in einer Reihe vieler relevanter Vorgänge. Der erste Eindruck der Arztpraxis Neben dem behandelnden Arzt, bestehen die wichtigsten Bezugspersonen für den Patienten aus dem Praxispersonal, vor allem den medizinischen Fachangestellten. Diese Bindung fängt schon an der Eingangstüre an. Die medizinischen Fachangestellten (MFA) sind in der Regel die Ersten, die den Patienten zu Gesicht bekommen. Jeder der den Eingang der Praxis betritt, muss sich angekommen fühlen. Auch wenn der Trubel an einer Anmeldung noch so groß ist- es ist wichtig, dass sich der Patient beachtet fühlt. Hier geht es nicht um große Gesten, sondern oft um kleine Momente: Ein kurzer Augenkontakt, ein kurzes Nicken und der Patient fühlt sind angenommen. Wenn sich alles gelegt hat, erfolgt die richtige Begrüßung durch die Mitarbeiter an der Anmeldung. Und egal in welcher Hektik sich das Personal gerade befindet, eine Begrüßung der stehenden, sitzenden und wartenden Patienten ist Pflicht und bedeutet die Wertschätzung des Menschen. Wenn Sie schon für die ersten Sekunden ein positives Gefühlt erzeugt haben, ist der Grundstein gelegt. Die Organisation und Behandlung in der Arztpraxis Es ist sinnvoll, in der eigenen Praxis einmal "Patient zu spielen". Einmal in sich hinein zu fühlen wie es ist, in dieser Praxis unfreiwilliger Gast zu sein. Nur so können Sie feststellen, ob die Abläufe nicht nur auf Sie als Ärzte und MFAs abgestimmt sind, sondern auch patientenorientiert sind. Wie empfinden Sie Ihre eigene Atmosphäre im Wartezimmer? Wie wirkt das Treiben in der Praxis auf Sie? Sind die Funktionen sinnvoll aufgebaut (Labor, EKG, Röntgen usw.)? Ergeben sich in der Summe zu lange Wartezeiten? Fühlen Sie sich wohl? Ein patientenorientiertes Verhalten im Sprechzimmer ist, wenn der behandelnde Arzt sich ganz alleine dem Patienten widmet. Keine Kämpfe mit dem Computer, kein rückenzugewandtes "Reinhacken" in die Tastatur und keine störenden Telefongespräche. Jede Praxis muss für sich selbst entscheiden, ob es für sie sinnvoll erscheint, eine/n medizinische/n Fachangestellte/n für die Dokumentation "mitlaufen" zu lassen. Wenn ja, sollte sie/er vom Patienten aber nicht als Störfaktor empfunden werden. Zumal uns in Zeiten der Digitalisierung mittlerweile sicherlich zeitgemäßere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die medizinische Beratung Sinn eines Beratungsgespräches ist es nicht, möglichst das gesamte Fachwissen über den Patienten auszukippen, sondern mit einfachen Worten die Thematik zu erörtern. Oft genug kommt es vor, dass nach der Behandlung an der Anmeldung nachgefragt wird: Was habe ich denn jetzt eigentlich? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was für Medikamente muss ich jetzt wie einnehmen? Die Rücksprache ins Behandlungszimmer würde erspart bleiben, wenn diese Fragen schon im Sprechzimmer geklärt werden könnten, bzw. wenn der Arzt sicher stellen würde, dass seine Anweisungen tatsächlich verstanden wurden. Erfolgreiches Konfliktmanagement Vor Problemen bleibt keine Praxis verschont, denn überall dort wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler und zwischenmenschliche Herausforderungen. Das Wichtigste ist, dass der Patient trotz allem das Gefühl hat: "Ja, es wird sich um mich gekümmert. Mein Problem wird ernst genommen und es wird nach einer Lösung gesucht." Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen oder Rechtfertigungen, besonders nicht vor dem Patienten. Ein Satz muss klar im Vordergrund stehen: "Ja, ich nehme Sie und Ihre Verärgerung ernst!" Der Patienten braucht dann einen klaren Ansprechpartner und eine individuelle Lösung. Jeder Konflikt ist eine Chance, den Patienten positiv zu überraschen. Bauen Sie eine Beziehung zum Patienten auf! Über die Beziehung kommen Sie zur Bindung. Innerhalb des Teams sollte eine offene, konstruktive Fehlerkultur herrschen und es gilt der Grundsatz „Aus Fehlern lernen!“. Treten Fehler mehrfach auf, muss der jeweilige Ablauf geprüft und ggf. verändert werden. Wartezeiten in der Arztpraxis Die Wartezeiten beim Arzt sind ein ewiges Thema, jedoch kein unlösbares. Bei einer kritischen Begutachtung, lassen sich die Übeltäter oft schnell finden: Störende Telefongespräche Eingeschobene Patienten Zu knappe Terminkalkulation Zu spät begonnene Sprechstunde Stoßzeiten werden nicht beachtet ... Gehen Sie davon aus, dass 30 Minuten toleriert werden, doch dann fangen die Patienten bereits an ungeduldig zu werden. Zum Schluss noch ein Zitat von Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident): Gerade in der Arztpraxis, bei Umgang mit kranken und sorgenvollen Menschen, sollten wir uns bewusst machen, wie wichtig ein Lächeln ist!
  17. QM-Software für Arztpraxen im Vergleich Das Qualitätsmanagement – kurz: QM – ist ein Managementansatz, dessen Bedeutung auch in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen immer mehr zunimmt. Da die Umsetzung von QM laut § 135a SGB V für alle im Gesundheitswesen verpflichtet ist, kommt man nicht umher, sich eben damit zu beschäftigen. 2006 trat die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft und wurde stetig überarbeitet. In dieser sind die Mindestanforderungen an das QM zusammengefasst. QM beschreibt alle Maßnahmen, die zur Optimierung von Leistungen, Prozessen oder Produkten beitragen. Während in vielen Betrieben ein Qualitätsmanagementbeauftragter die Umsetzung kontrolliert und sicherstellt, sind es aber mehrere Mitarbeiter, die die Maßnahmen innerhalb des QM umsetzen. Hat man keinen internen Qualitätsmanager, gibt es auch auf diese Leistung spezialisierte Unternehmen, die die Steuerungsfunktion innerhalb des QM übernehmen. Die Organisation des QM kann jede Einrichtung oder Arztpraxis für sich gestalten, dabei können heute digitale Lösungen zum Dokumentenmanagement eine große Hilfe sein. Auf dem Markt existiert eine Menge an QM-Software-Lösungen, die eine Umsetzung der Managementinhalte vereinfachen sollen. Die Entscheidung für eine QM-Software für Ärzte Folgende Schritte sind wichtig, um effektiv zu vergleichen und daraufhin zu entscheiden: 1. Herausarbeiten und auflisten, was die Software für den eigene Praxis können und welchen Ansprüchen sie gerecht werden muss 2. Budget festlegen 3. Zusatzleistungen der Anbieter vergleichen. Oft werden neben der reinen Software auch Beratungs- oder Unterstützungsleistungen angeboten, um die Einführung möglichst reibungslos zu gestalten 4. Entscheidung fällen QM-Softwares im Vergleich Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir einige gängige QM-Softwares verglichen und im Folgenden zusammengefasst. So bekommen Sie unkompliziert einen Überblick. i:solution CAQ – All-in-One QM Software Die Software i:solution CAQ funktioniert branchenunabhängig und liefert das komplette Leistungsspektrum für ein rechnerbasiertes Qualitätsmanagement. Der Hersteller verspricht besondere Nutzerfreundlichkeit und Einfachheit in der Bedienung. Von Prävention über Umsetzung bis hin zur Qualitätskontrolle deckt die Software alles Nötige zur Implementierung eines erfolgreichen QM ab. Weitere Inhalte der Software sind z. B.: Maßnahmenmanagement Besprechungen/Managementbewertung Kennzahlensystem Prozessmanagement Personalmanagement Stellen/Funktionsbeschreibungen Schulungsplanung U. v. m. Die Vorteile von i:solution CAQ sind unter anderem die projektspezifische Konfiguration, die Integrationsmöglichkeit in bestehende Unternehmensstrukturen und die Schnittstelle zu Hostsystemen. Nachteil ist unter anderem, dass aufgrund der Branchenunabhängigkeit keine speziellen Funktionen für Arztpraxen zur Verfügung stehen. CWA SmartProcess für Prozessmanagement und QM Die CWA SmartProcess Software ist eine einfache und unkomplizierte QM-Software für Prozess- und Qualitätsmanagement. Sie beinhaltet unter anderem folgende Module: Modellierung von Prozesslandkarten und Prozessmodellen direkt per Browser BPMN-Symbole Anzeige aller erforderlichen Informationen wie Verantwortliche, Dokumente, Kennzahlen, Risiken etc. zum Prozess Generierung von Prozessbeschreibungen Verwaltung von Organigrammen Dokumentenmanagement mit Check-In und Check-Out Volltextsuche Vorteile sind die einfache Handhabung und die explizite Abdeckung nach ISO 9001. Die Nachteile der Software liegen im geringen Funktionsumfang und in der fehlenden Branchenspezifizierung fürs Gesundheitswesen. eQMS – Elektronisches Qualitätsmanagement Handbuch Die Software eQMS liefert gleich mehrere Dinge auf einmal: das QM-Handbuch, die Audits und die Lieferanten. Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem integrierten Dokumentenmanagement, mit dem das QM-Handbuch aufgebaut werden kann. Damit können alle QM-Dokumente, wie zum Beispiel die Prozessbeschreibungen, erstellt, geprüft und freigegeben werden. Daneben beinhaltet die Software weitere Funktionen, z. B.: Dokumentenlenkung mit Berechtigungen, Freigabe, Revisionierung und Archiv Auditmanagement (Auditplan, Auditfeststellungen, Auditbericht) Lieferantenmanagement inklusive Bewertung Maßnahmen zur Qualifizierung (Schulungs- und Mitarbeiterentwicklungspläne) Rechtskataster Die Software ist in zwei Varianten erhältlich: Zum einen als Cloud-Software für eine schnelle Inbetriebnahme und geringen Wartungsaufwand, zum anderen als unkomplizierte Inhouse-Lösung. Vorteile der Software sind, dass sie mit extra Funktionen für Medizin und Gesundheit ausgestattet ist, sie intuitiv und benutzerfreundlich handzuhaben ist und zudem ein Support über Telefon oder E-Mail inklusive ist. Nachteil ist unter anderem, dass es seine Zeit braucht, bis der erhöhte Funktionsumfang der Software verstanden wird und damit nutzbar ist. orgavision – Qualitätsmanagement, Unternehmensorganisation und IMS Die Software orgavision verspricht die Komplettlösung für das Qualitätsmanagement, Unternehmensorganisation und Integrierte Managementsysteme. Dabei bringt die Basisversion unter anderem folgende Inhalte mit: normgerechte Dokumentenlenkung automatischer Prüf- und Freigabeprozess Rollen- und Nutzerkonzept flexibles Rechtesystem freigestaltbare Gliederung Einbindung von Dokumenten jeder Art Arbeit mit Vorlagen intuitive Bedienbarkeit Da die Software sowohl sehr skalier- als auch anpassungsfähig ist, ist sie für jede Branche geeignet. Darüber hinaus beinhaltet sie Vorteile wie die Anlagemöglichkeit von interaktiven Abläufen und Prozessen, Lesebestätigungen mit Nachverfolgung und die Vernetzung der Mitarbeiter. Nachteile sind mitunter der im Vergleich zu anderen Softwares relativ geringe Funktionsumfang und die fehlende Spezialisierungsmöglichkeit fürs Gesundheitswesen. Paul Solutions Diese Software ist speziell für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheime entwickelt worden. Sowohl Ärzte als auch Medizinische Fachangestellte haben durch die enthaltenen Mustervorlagen einen umfangreichen Schatz an Informationen zur Hand. Die zahlreichen Dokumente und Vorlagen und eine einfache Übersicht über Änderungen, zu erledigende Aufgaben und neu hinzugekommene Dokumente ermöglichen eine unkomplizierte und strukturierte Implementierung des Managementsystems. Die Software ist somit eine geeignete QM-Plattform für Einrichtungen im Gesundheitswesen. Die Software bietet folgenden Inhalte und Funktionen: Verschiedene Module für eine passgenau Individualisierung (QM, Hygiene, Datenschutz, Arbeitsschutz) Automatische Dokumentenlenkung Dokumentierte Lesebestätigungen Rechte- und Rollenkonzept intuitive Bedienbarkeit Erstellung von Prozessbeschreibungen im „Prozess-Editor“ Upload-Bereich Volltextsuche Kostenloser technischer Support Aufgabenmanagement Weitere große Vorteile der Software sind unter anderem, dass nur eine Internetverbindung notwendig ist, um die QM-Software nutzen zu können. Die Prozesse werden einheitlich dargestellt, die Einarbeitung aller Mitarbeiter funktioniert einfach und schnell, alle gesetzlichen Vorgaben werden automatisch erfüllt und zudem können alle Dokumente als PDF ausgedruckt werden. Fazit Wenn Sie speziell für eine Arztpraxis oder ein MVZ eine Software suchen, sind Sie mit Paul Solutions oder eQMS gut bedient. Die QM Plattform für Arztpraxen bietet alles, was die Implementierung, Kontrolle und Sicherstellung des Qualitätsmanagements benötigt. Doch um sich selbst ein Bild der verschiedenen Softwarelösungen zu machen, bieten sich folgende Schritte an: 1. Anforderungen festlegen und Erwartungen bestimmen 2. QM-Software Unternehmen kontaktieren 3. Systeme unverbindlich vorstellen lassen 4. Vergleichen und entscheiden. Gehen auch Sie auf Nummer sicher: Mit der richtigen Software lässt sich das Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Praxis einfach implementieren.
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