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  1. Guten Tag zusammen, ich bin auch ganz neu hier. Bin Allgemeinmediziner und habe seit kurzem einen Kooperationsvertrag mit einem Seniorenheim abgeschlossen. Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnungsziffer 37105 , genau gesagt "Die Gebührenordnungsposition 37105 kann nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen kooperierenden Vertragsärzten zu treffen". Bedeutet das, dass ich mit dem z.B. Neurologen eine schriftliche Vereinbarung treffen soll, wer in welchem Quartal die Ziffer 37105 abrechnen soll? Oder diese Regel bezieht sich nur unter Ärzte gleicher Facharztrichtung ? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. dottorix
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