Hallo Beetle,
das ist eine super schwierige Frage. Muss die Praxis wirklich in Quarantäne?
Also angeordnet vom Gesundheitsamt? Dann ist es definitiv kein Urlaub, sondern der Arbeitgeber kann sich das Geld wegen der angeordneten Quarantäne zurückholen.
Wenn es keine angeordnete Quarantäne des GA ist, glaube ich nicht, dass es möglich ist in einem solchen Fall einfach alle Mitarbeiterinnen in den Urlaub z schicken und diesen abzuziehen. Vor allem, wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt.
Der Chef / Arzt könnte sich ja vertreten lassen, sodass ihr weiterarbeiten könnt. Wenn er sonst krank ist, kann er euch ja auch nicht Urlaub abziehen, oder?
Allerdings ist das nur mein Rechtsempfinden. Ich glaube, dass ein Arbeitsrechtler hier vielleicht weiterhelfen kann.
Leider haben wir Juristen glaube ich hier in der Runde nicht.
Bin mal gespannt auf deine Rückmeldung welcher Fall wirklich vorliegt.
Viele Grüße
Christian