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Ch.Jager

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Alle erstellten Inhalte von Ch.Jager

  1. Hallo Irina, das kann man so klar leider nicht beantworten. Grundsätzliche darf eine MFA natürlich arbeiten wo sie möchte. Jedoch ist zu beachten, dass eine Infektion im Regelfall eine ärztliche Leistung ist und somit nur im Rahmen der ärztlichen Delegation durchgeführt werden darf. Dementsprechend liegt die Durchführung solcher Maßnahmen hauptsächlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dieser muss im Zweifel den Beweis antreten, dass die MitarbeiterIn die Maßnahme beherrscht hat und auch darlegen, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die auch durch besonders geschultes Personal gemacht werden kann. Die Injektion von Arzneimitteln ist meines Erachtens eine heilkundliche Maßnahme und dementsprechend (ohne Delegation) nur wenigen Berufen vorenthalten. Ich hoffe das hat dir etwas geholfen. Viele Grüße Christian
  2. Hallo Yvonne, ich kenne es so, dass es über einen Dienstplan festgelegt und damit auch übersichtlich dargestellt ist. Wir hatten in der Vergangenheit viel Kontakt zu verschiedenen Anbietern von Dienstplanungslösungen. Die sind teilweise sehr teuer. TimeOS ist glaube ich ein gutes Mittelding. Alternativ kenne ich es bei kleineren Teams über den Aushang von Wochenplänen. Also Dienstag macht immer MFA X Anmeldung, Vertretung durch MFA Y, ... -> Hängt aber stark davon ab wie viele Voll- oder Teilzeitkräfte man hat. Alleine durch eine wochenweise Planung hat man morgens zumindest nicht mehr das "wieso ich schon wieder" Ich hoffe ich konnte zumindest etwas helfen Viele Grüße Christian
  3. Hi Beetle, ohje das ist echt eine blöde Situation. Trotzdem gehe ich nicht davon aus, dass man es einfach als Urlaub abziehen kann. Das Ausfallrisiko des Arbeitgebers kann man ja nicht einfach auf die Mitarbeiterinnen übertragen. Wie gesagt, ich würde das Gespräch suchen und es dann ggf. auch von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Viele Grüße Christian
  4. Hallo Beetle, das ist eine super schwierige Frage. Muss die Praxis wirklich in Quarantäne? Also angeordnet vom Gesundheitsamt? Dann ist es definitiv kein Urlaub, sondern der Arbeitgeber kann sich das Geld wegen der angeordneten Quarantäne zurückholen. Wenn es keine angeordnete Quarantäne des GA ist, glaube ich nicht, dass es möglich ist in einem solchen Fall einfach alle Mitarbeiterinnen in den Urlaub z schicken und diesen abzuziehen. Vor allem, wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt. Der Chef / Arzt könnte sich ja vertreten lassen, sodass ihr weiterarbeiten könnt. Wenn er sonst krank ist, kann er euch ja auch nicht Urlaub abziehen, oder? Allerdings ist das nur mein Rechtsempfinden. Ich glaube, dass ein Arbeitsrechtler hier vielleicht weiterhelfen kann. Leider haben wir Juristen glaube ich hier in der Runde nicht. Bin mal gespannt auf deine Rückmeldung welcher Fall wirklich vorliegt. Viele Grüße Christian
  5. Hallo DoktaBob, es gib mittlerweile auch eine Reihe anderer professionellerer Varianten für das Thema QM und Co. Dazu gibt es hier auch einen Artikel: QM-Software im Vergleich Confluence ist für die Praxis glaube ich etwas überdimensioniert. Viele Grüße Christian
  6. Guten Morgen Mimi, ich kenne einige Diätassistentinnen, die nicht in einer Schwerpunktpraxis arbeiten. Bisher hat es keiner von denen bereut die Weiterbildung gemacht zu haben, weil sie danach viel eigenständiger arbeiten konnten und den persönlichen Wert für die Praxis gesteigert haben. VG Christian
  7. Wir haben in unserem QM-System sowieso eine Überarbeitungsfrist von 1-2 Jahren hinterlegt und dann werden einmal die Links angeklickt und getestet. Das ist vom Aufwand völlig in Ordnung. In dem Zusammenhang habe ich vor ein paar Jahren mal eine Firma angefragt, um es zu vereinfachen. Sowas technisch zu lösen ist jedoch zu teuer und wenn man eine manuelle Sammlung hat, entsteht das gleiche Problem...
  8. Hallo Praximus, wir haben uns die aktuellen Links einfach zusammengestellt und hinterlegen und diese direkt im QM. So braucht man keine Abo und kann direkt immer auf die richtigen Gesetze zugreifen. Wäre das nicht auch eine Option? VG Christian Jager
  9. Hallo Booka, wir haben das mal in einer Notfallschulung gemacht. Unter anderem war z.B. sowas in der Schulung enthalten: Unterscheidung zwischen zwei Begrifflichkeiten: • 1. Akuter Fall • 2. Notfall • Akuter Fall: • Ereignis, das eine zeitnahe ärztliche Versorgung erfordert • (Brustschmerz, Luftnot, Taube Extremitäten etc.) • Notfall: • Ereignis, das eine sofortige ärztliche Versorgung erfordert • (Bewusstlosigkeit, Atemwegsverlegung, Reanimation etc.) Empfohlenes Notfallequipment für die Hausarztpraxis: • Sauerstofftasche • Notfallkoffer • AED Dreitiliges System wird in der Praxis an einer Stelle vorgehalten Und dann werden in einem Ablauf verschiedene Rollen unterschieden. Z.B. der Erstkontakt bleibt beim Patienten und die andere arbeiten drum herum... natürlich auch abhängig von der Teamgröße... Die Schulung haben wir einmal mit InnovaPrax für die Hausarztpraxis richtig aufgesetzt und können sie nun leicht wiederholen. Empfiehlt sich in jedem Fall das regelmäßig zu trainieren.
  10. Hallo, das klingt ja wirklich positiv. Dann muss man sich den Anbieter mal merken. Die meisten Softwarehäuser sind ja kaum bezahlbar. Danke für deine Rückmeldung hier!
  11. Habt ihr bereits unterschrieben? Ich habe leider keine Erfahrung und in meinem Umfeld habe ich auch noch nicht von der Firma gehört. Wäre in jedem Fall spannend zu hören, wie es bei euch anläuft... Vielleicht ist es ja endlich mal ein frischer Anbieter 🙂
  12. Bei den Hardwarelösungen sehe ich es ähnlich. Das muss man sich gut überlegen und von der eigenen Größe und der Kultur abhängig machen. Ich kenne kleiner Praxen bei denen es funktioniert aber ebenso große, wo es nicht denkbar ist z.B. zu stempeln. Stimmt, wenn Software dann über ein Tablet oder sowas in die Richtung. Wenn die MA jedes mal an den "normalen" Rechner müssen klappt es nicht. Aber wie bei Arbeitszeiten immer, ist das Vertrauen am Ende des Tages entscheidend. Selbst bei Softwarelösungen gibt es in der Regel Möglichkeiten zu tricksen, wenn der Wille groß genug ist.
  13. Hallo Sylvia, mit der Thematik seid ihr nicht allein. Wir empfehlen den meisten die Dokumentation in Excel oder einer kleinen Softwarelösung. So kann man jederzeit die Arbeitszeit nachweisen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Beste Grüße Christian
  14. Hallo Steffi Wenke, leider habe ich den Beitrag jetzt erst gesehen. Ich kenne mich etwas mit den Anforderungen an Medizinprodukte und die dazugehörige Dokumentation aus. Konnten Sie bereits ein Geräteordner erstellen bzw. ein Verzeichnis der Medizinprodukte oder hast du noch offene Fragen? Viele Grüße Christian Jager
  15. Hallo Susemarie, leider habe ich keinen Text für ein Recallsystem. Aber es gibt ein paar Anbieter, die einem für relativ wenig Geld einen solchen Text besprechen. Das klingt direkt viel professioneller und ich habe mal einen für ca. 50€ gefunden... Allerdings haben wir bisher eher schlechte Erfahrung mit Recall Systemen gemacht. Wichtig ist, dass man vorher auf alle Kanäle blickt und schaut wie man das Anrufvolumen in Gänze reduziert bekommt. Zum einen sicher über ein schickes Terminamangement auf der Webseite und zum anderen vielleicht über andere Kommunikationslösungen wie MediOne. Ich hoffe es hat euch etwas geholfen. Solltet ihr an so einer Firma für das Besprechen interessiert sein kann ich auch nochmal schauen woher ich das Angebot hatte... Viele Grüße Christian Jager
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