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Sandra Luebeck

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Alle erstellten Inhalte von Sandra Luebeck

  1. Bestandsschutz gilt für alte Praxen. Die dürfen auch in Gebäuden von Anno dazumal sein, mit Schwindelerregenden Treppen u.ä. Bei einer neuen Praxis wird die Barrierefreiheit gefordert!
  2. Hallo! Bei einer Praxisneugründung gibt es leider sehr sehr viel zu beachten. Ich baue gerade selbst meine neue Praxis. Quellen für die Vorschriften sind KBV, Gesundheitssamt, Berufsgenossenschaft u.s.w. Bei Übernahme einer alten Praxis also Kassenarztsitzes sieht das unfairerweise etwas anders aus. Hier gilt Bestandsschutz! Fürs Personal muss - egal wieviele beschäftigt werden - ein Pausenraum vorhanden sein, davon räumlich getrennt die Umkleide und mind. zwei! Personal-WC‘s (man könnte ja Männlein und Weiblein einstellen). Dann braucht man einen Serverraum. Separater Raum - ohne Fenster aber mit Lüftung wegen der Abwärme - möglichst nur zugänglich durch den Praxisinhaber. Die Räumlichkeiten für eine Instrumentenaufbereitung spare ich mir! Viel zu teuer. Einweginstrumente bzw. externe Aufbereitung sind in der Allg.-Med.-Praxis deutlich günstiger. Wartezimmer muss akustisch von der Anmeldung getrennt sein (Datenschutz), ebenso der Eingangsbereich. so was zu mieten, ist bei uns unmöglich! Deshalb baue ich neu! Aber das Behörden-Chaos ist dann auch nicht unbedingt förderlich! Ich streite mich gerade seit einem 3/4 Jahr mit der Baubehörde! Inzwischen baue ich endlich. Aber wenn man das alles mitmacht, muss man sich nicht wundern, warum niemand Landarzt werden will!!! Viel Glück bei der Suche nach neuen Räumen!!!
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