Laut Website der KBV ist die Verwendung des bundeseinheitlichen Plans verpflichtend: "Falls die Verordnungssoftware zunächst noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthielt, konnten Ärzte übergangsweise bis 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Seit 1. April 2017 muss jedoch der bundeseinheitliche Plan verwendet werden."
http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
https://www.kvno.de/60neues/2017/17_04_medikationsplan/index.html
http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/medikationsplaene/
Ausnahmen seien danach nur noch möglich, wenn der bundeseinheitliche Plan spezielle Anforderungen nicht abdeckt, z.B. wie Insulinpläne oder Patienten unter Behandlung mit Blutverdünnern. Nach meinem Verständnis kann der Patient sich daher nicht wünschen, wie das Format seines Plans aussehen soll, sondern allenfalls, ob er einen Plan erhalten möchte oder nicht - er hat einen Anspruch darauf, wenn er mehr als drei Arzneimittel nimmt. Nach Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der Versichertenkarte wird dies genauso gelten - der Patient kann nur entscheiden, ob die Arzneimittel auf die Karte geschrieben werden sollen.