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MFAimNetz

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Community Answers

  1. MFAimNetz's post in Wunddokumentation was marked as the answer   
    Hallo @Susemarie
    eine Wunddokumentation, die euch langfristig rechtlich absichert, erfordert schon einiges an Angaben. Im Falle eines Rechtsstreits zählt ja nur das geschriebene Wort. Deshalb  sollten für die Dokumentation möglichst standardisierte Erfassungsbögen verwendet werden. Ob ihr das online oder auf dem guten alten Papier macht, ist dabei egal.
    Du weißt wahrscheinlich selber, was zur Wunddokumentation alles dazu gehört. Ich schreibe es hier nur noch einmal auf, um zu verdeutlichen, dass diese Vielzahl von Angaben auf einem einzigen Blatt gar nicht möglich ist. Und wenn man den Expertenstandards entspricht und das nach einem standardisierten Verfahren macht, wirst du immer auch ein paar Ankreuzfelder haben, die ihr nicht benötigt. Wenn irgendetwas, das auf dem Erfassungsbogen steht, bei euren Patienten gar nicht vorkommt, ist es sicherlich statthaft, den Part aus den Unterlagen rauszulassen. Wenn ihr das macht, würde ich das aber mit Begründung im QM dokumentieren, damit das auch in 30 jahren noch nachvollziehbar ist, dass das eine für euch sinnvolle und für eure Patienten unschädliche Handlungsweise war.
    Ich persönlich finde die Wunddokumentationsbögen, die Coloplast über seine Seite anbietet, übrigens recht gelungen. Guckst du hier: https://www.coloplast.de/wundversorgung/fachkraft/wunddokumentation/#section=_135873
    Liebe Grüße
    Birgit
     
  2. MFAimNetz's post in Gehaltstarifvertrag MFA was marked as the answer   
    In welche Tätigkeitsgruppe du eingeordnet wirst, hängt nicht nur von deiner Qualifikation ab. Wenn deine Qualifikation für das, was du in der Praxis arbeiten sollst, nicht benötigt wird, dann wirst du nicht in die höherwertige Tätigkeitsgruppe eingestuft. Wie die Tätigkeitsbereiche definiert werden, kannst du dir im Gehaltstarifvertrag anschauen: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife
    Du hast einen ganz normalen Urlaubsanspruch. Wenn dir beispielsweise 24 Urlaubstage in den Vertrag geschrieben werden, geht die Berechnung so:
    Die Anzahl von 24 Urlaubstagen wird multipliziert mit der Anzahl der individuellen wöchentlichen Arbeitstage und dann durch 6 Werktage dividiert. Wenn du 16 Stunden verteilt auf 3 Arbeitstage in der Woche arbeiten würdest, könntest du dann also 12 deiner Arbeitstage im Jahr als Urlaub einreichen.
    Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld hast du wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
    LG
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