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  1. @Alex2.0 Ich habe gerade gelesen, dass Sie so ziemlich die einzige Fachkraft in der Praxis sind. Das ist harter Tobak. Da haben Sie eine weit größere Belastung als Sie eigentlich haben sollten. Suchen Sie denn jetzt auch wieder eine geringfügige Kraft zur Unterstützung oder stocken Sie in der Praxis auf? Und wie viele Scheine machen Sie?
  2. @Giro1 Sind Sie der- bzw. diejenige Verfasser/in des Beitrags...? Denn schicke ich schon einmal ein dickes virtuelles Dankeschön!
  3. Hallo Anonym, dein Bericht über 38 Jahre Entwicklung in den Arztpraxen aus der Sicht einer MFA trifft den Nagel voll auf den Kopf. Super-gut geschrieben. Respekt! Ich würde den Text gerne mal irgendwo verwenden dürfen, also z.B. bei uns auf der Seite oder auch im Rahmen einer Fortbildung. Wäre das ok? @Alex2.0 und auch an alle anderen: Gerade wegen des kommenden Ärztemangels und weil die Anforderungen allen Beteiligten immer mehr abverlangen, ist ein Umdenken angesagt, auch bei den Ärzten. Wir arbeiten mit und für die MFAs. In diesem Umfeld lernen wir auch sehr viele hochmotivierte junge Fachkräfte kennen. Es ist keinesfalls so, dass die Jüngeren allesamt keine Verantwortung tragen wollen, dass sie alle faul sind oder morgens schon auf die Uhr schauen, wann endlich Feierabend ist. Im Gegenteil, die meisten wissen, dass sie einen anspruchs- und verantwortungsvollen Beruf ergreifen, der oft mit Überstunden und noch öfter immer mit einer der Leistung nicht angemessenen Bezahlung einhergeht. Das beste Beispiel dafür sind unsere Dialogpartnerinnen. Viele von ihnen melden sich selbst zum Programm an, weil ihr Chef die geringen Kosten nicht übernimmt und erarbeiten sich unsere Fortbildungen in ihrer Freizeit nach Feierabend und an den Wochenenden. So viel Engagement findet man in kaum einem anderen Beruf. Jede einzelne MFA, die ihren Job gut macht, hat meine volle Hochachtung! Schwarze Schafe gibt es überall... Was mir immer wieder auffällt: Je mehr Bürokratie und Auflagen zum Job des Niedergelassenen hinzukommen, umso mehr setzen sich viele Mediziner/innen einem zunehmenden Stress aus und nehmen sich dann oft immer weniger Zeit für das, was die Praxis am Laufen hält. Wo eigentlich Aktion gefordert ist, wird in Reaktion den neuen Auflagen hinterhergerannt. Meines Erachtens sollte es nicht darum gehen, möglichst effektiv immer mehr in der gleichen Zeit unterzubringen. Viel wichtiger ist, die Abläufe so zu strukturieren, dass bei all der Effektivität auch effizient gearbeitet wird. Hier ist das ganze Team gefordert, d.h. Ärzte und Ärztinnen müssen sich zum Chef aufschwingen, der/die einerseits die Zügel in der Hand hält, sich andererseits aber nicht scheut, die Strukturen der Praxis auf Augenhöhe mit den MFAs zu besprechen und die bisherigen Abläufe zur Diskussion zu stellen. Dafür braucht es unter anderem regelmäßige Teambesprechungen und selbstverständlich einen von gegenseitiger Wertschätzung getragenen Umgang miteinander. In den Besprechungen müssen dann auch Themen auf den Tisch, die sich um Optimierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen drehen. Und alles, was besprochen wird, muss dokumentiert und nachgehalten werden, d.h. es müssen Ziele definiert, Maßnahmen geplant, erarbeitet und umgesetzt sowie auch deren Wirksamkeit überprüft werden. Das kostet anfangs Zeit, weil es neu und ungewohnt ist, mobilisiert aber ein neues Denken. Das ist vorteilhaft für die ganze Praxis und fördert nicht zuletzt auch den Gemeinschaftsgedanken. Verbesserungsvorschläge müssen zudem jederzeit willkommen sein und sollten dann auf der nächsten Teamsitzung auch Beachtung finden. In den Teamsitzungen wird oft auch sehr schnell deutlich, was Arbeitskräfte zum Gehen veranlasst. Mitunter ist es einfach nur der "Zickenkrieg" der losbricht, wenn das Team gefordert ist, eine "Neue" aufzunehmen. Jede Veränderung im Team bedeutet, dass sich Jede/r neu positionieren muss. Da gibt es Widerstände, die überwunden werden müssen. Oft ist es aber auch so, dass einfach die "klare Linie" fehlt. Warum nicht einfach mal einer neuen Arbeitkraft eine ältere als Patin zur Seite stellen? Warum nicht vor Einstellung im gesamten Team das Profil der vakanten Stelle besprechen, also klären, wo genau die neue Kollegin zupacken soll und wo nicht? Wer fühlt sich gegebenenfalls durch eine "Neue" in seinem Bereich behindert? Welche Befürchtungen sind sonst noch da? Welche Vorschläge gibt es seitens des Teams zur Optimierung der Einarbeitung? Und last but not least: Wer notiert, was besprochen wurde und fügt es dem QM hinzu? Und wann wird neu über das Thema gesprochen? In Zeiten, in denen es fast täglich Änderungen gibt, ist ein verdammt gutes Management gefordert...
  4. Hallo @danielmauch HTML und XML lassen sich nach Excel importieren, PDF kann in Excel konvertiert werden. Ist aber alles nicht ganz einfach. Eine einfachere Lösung ist es, die GOÄ-Tabelle aus dem Web herunterzuladen und hier online zu konvertieren. Darf ich einmal neugierig fragen, was Sie mit der Excel-Tabelle vorhaben? Ich wünsche einen guten Start in die Woche!
  5. Die Einstufung in die Tätigkeitsgruppen II bis IV erfolgt u.a. nach geleisteten Fortbildungsstunden. Der NäPa liegen 271 Std. zugrunde (siehe: Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V [PDF]. Der VERAH liegen 200 Std. zugrunde (siehe: https://www.verah.de/ueber-verah/werden). Beides entspricht Tätigkeitsstufe IV (siehe: Gehaltstarifvertrag für MFA, gültig seit 01.04.2016 [PDF].
  6. Ein fröhliches Hallo in die Runde1 Da es ursprünglich @mixbe war, die/der nach Tipps zum Rezepttelefon gefragt hat, ergänze ich hier noch ein wenig: Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Service nur bei Folgerezepten im Rahmen einer Dauermedikation angeboten wird. Sinnvoll ist es, wie @Ralph Jäger weiter oben schon sagte, die Patienten auf das Rezepttelefon hinzuweisen. Wenn ihr eine Website habt, dann denkt auch daran, dort einen entsprechenden Hinweis zu geben. Habt ihr viele ältere Patienten in der Praxis, dann ist es gut, in dem Rahmen den Ablauf am neuen Rezepttelefon detailliert zu schildern, beispielsweise so: Überlegt gerne, ob ihr das Rezepttelefon auch für Überweisungswünsche nutzen wollt. Das verändert den Ansage- und Infotext. Ihr habt aber keinen vergrößerten Aufwand und noch eine Patientenspezies weniger in der Leitung.
  7. @Arzthelferin Laut Curriculum der Bundesärztekammer gilt Folgendes: Dein aktueller Berufsstand ist da nicht maßgeblich. Mit dem Arbeitsamt über einen Zuschuss zu reden, lohnt sich auf jeden Fall. Eine Förderung im Rahmen der "Bildungsprämie" kommt nur für Personen in Frage, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ob die NäPa-Ausbildung ansonsten vielleicht auch beim Aufstiegs-BAföG (nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) berücksichtigt werden würde, kann ich dir leider nicht sagen. Da müsstest du halt mal nachfragen: siehe Aufstiegs-BAföG
  8. Hallo @Bienchen echt klasse, was ihr schon alles macht. Das ist viel Arbeit und es zeichnet eure Praxis aus, denn das ist nach wie vor in den meisten Arztpraxen nicht üblich und in diesem Umfang schon gar nicht. Ab dem 1. Oktober wird sich für euch voraussichtlich erstmal nicht viel ändern. Es ist wie immer. Erst wird etwas verabschiedet, dann tritt es in Kraft und erst danach wird die Infrastruktur dafür geschaffen. Eine andere Reihenfolge wäre mitunter durchaus wünschenswert. Im Fall Medikationsplan heißt das, dass es eine "Übergangsfrist" bis Ende März gibt. Bis dahin dürfen die bisherigen Medikamentionspläne verwendet werden und bis dahin müssen die Hersteller der Praxissoftware ihre Systeme angepasst haben (wenn es denn klappt). Aber nochmal: Respekt! Was ihr da macht, ist klasse!
  9. Hallo Anonym, das steht im Gehaltstarifvertrag in § 2 Abs. 2: Wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht oder der Tarifvertrag bislang standardmäßig als Grundlage für die Arbeitsverhältnisse in eurer Praxis herangezogen wurde, dann ist es verbindlich.
  10. Der Medikationsplan soll verschreibungspflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte wie z.B. Abführmittel enthalten, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verschrieben wurden. Selbstmedikation muss nur mit aufgenommen werden, wenn es dem Vertragsarzt sinnvoll erscheint. Aktualisiert werden muss der Plan vom Hausarzt auch nur dann, wenn er von Änderungen, also beispielsweise von dem, was der Facharzt verschrieben hat, auf offiziellem Weg erfährt, dieses also beispielsweise auf dem Medikationsplan eingetragen oder in einem Arztbrief mitgeteilt wurde. Auch Apotheker, weitere Ärzte und Krankenhäuser können Aktualisierungen vornehmen, Apotheker nur auf Wunsch des Patienten. Bis 2018, wenn der Medikationsplan auf der Gesundheitskarte gespeichert wird, macht die komplette Dokumentation nur Sinn, wenn der Patient seinen Medikationsplan mit sich führt. Ohne mitgeführten Plan kann nur die Verordnung der eigenen Praxis aktualisiert werden. Ab 2018 kann dann zumindest überall dort aktualisiert werden, wo der Patient seine Gesundheitskarte vorlegen muss. Über allem steht aber auch dann noch der Wunsch des Patienten, denn er kann verlangen, dass Medikamente nicht im Plan aufgeführt werden. Und über die Selbstmedikation sprechen sowieso nur die wenigsten Patienten. Wer schon einmal in die Arzneimittelschränke von älteren Patienten geschaut hat, weiß, dass es dort oftmals ein Warenlager gibt, das neben den aktuell verschriebenen Medikamenten große Vorräte und Altbestände von z.B. Metamizol, IBU, ASS, Tilidin, Imipramin u.a. Psychopharmaka, Abführ- und Durchfallmittel usw. gibt. Diese Vorräte sind außerhalb jeglicher Kontrolle. Der Medikationsplan kann m.E., wenn er vom Patienten mit guter Compliance und gleichermaßen von Ärzten ordentlich gehändelt wird, hilfreich zur Vermeidung von UAW sein. Gerade für die Älteren, die insbesondere von Multimedikation betroffen sind und die die mit Abstand größten ungesichteten Arzneimittelvorräte horten, wird sich möglicherweise zunächst nur wenig ändern. Sie werden aber durchaus Probleme haben, die umfangreichen Einträge auf dem Papier-Plan zu verstehen...
  11. @jheinrich Es ist richtig, dass das "Genfer Gelöbnis" einen Passus gegen Diskriminierung enthält. Wir haben in Deutschland zudem auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, "Antidiskriminierungsgesetz"). In dem geht es nicht nur um arbeitsrechtliche, sondern auch um zivilrechtliche Belange (bspw. um "Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste"). Eine Bevorzugung wegen "räumlicher Herkunft" wird aber weder im Gelöbnis noch im AGG als diskriminierend benannt. In der Wikipedia wird dazu sogar ein Beispiel gegeben: Gleiches wird vermutlich auch für Ärzte gelten. MfG MFAimNetz
  12. Hallo @jheinrich Die Auskunft von @Dr. W. Mildenberger ist korrekt. Sie finden die rechtliche Grundlage dafür in der Berufsordnung Ihrer Ärztekammer, zumeist in § 7. Ich bin weder Arzt noch Rechtsanwalt, stimme aber auch hinsichtlich der "Zwischenlösung" zu. Akut erkrankte Patienten mit Fieber oder Schmerzen dürfen allerdings nicht abgewiesen werden. MfG MFAimNetz
  13. In welche Tätigkeitsgruppe du eingeordnet wirst, hängt nicht nur von deiner Qualifikation ab. Wenn deine Qualifikation für das, was du in der Praxis arbeiten sollst, nicht benötigt wird, dann wirst du nicht in die höherwertige Tätigkeitsgruppe eingestuft. Wie die Tätigkeitsbereiche definiert werden, kannst du dir im Gehaltstarifvertrag anschauen: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife Du hast einen ganz normalen Urlaubsanspruch. Wenn dir beispielsweise 24 Urlaubstage in den Vertrag geschrieben werden, geht die Berechnung so: Die Anzahl von 24 Urlaubstagen wird multipliziert mit der Anzahl der individuellen wöchentlichen Arbeitstage und dann durch 6 Werktage dividiert. Wenn du 16 Stunden verteilt auf 3 Arbeitstage in der Woche arbeiten würdest, könntest du dann also 12 deiner Arbeitstage im Jahr als Urlaub einreichen. Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld hast du wie jeder andere Arbeitnehmer auch. LG
  14. Hallo @Reyn es gibt einen Arbeitszeugnisgenerator im Internet: https://www.arbeitszeugnisgenerator.de/ Das ist natürlich nur ein grober Leitfaden, der auf die reale Situation, bzw. den tatsächlichen Arbeitsplatz angepasst werden muss. Die vorgegebene Struktur entspricht aber durchaus dem, was üblich ist. Liebe Grüße Birgit
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