Als Facharztpraxis können Sie von einer zügigen Terminvermittlung profitieren. Aufgrund der weggefallenen Neupatientenregelung ist das auch ab 1-23 unbedingt notwendig. Wenn Sie z.B. einem Patienten, der von seinem Hausarzt an sie vermittelt wird, innerhalb von 4 Tagen einen Termin anbieten, erhalten Sie die doppelte Grundpauschale und dieser Patient ist für das laufende Quartal komplett außerhalb des Budgets abrechenbar. Also sehr lohnend. Erfordert aber etwas Organisation.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, die Abrechnungsziffern können Sie in dem link zur KVBAWUE nachlesen. Die sind bundesweit gleich. Nur arztgruppenspezifisch.
HA Vermittlungsfall
in Forum, Fragen & Antworten
Geschrieben
Als Facharztpraxis können Sie von einer zügigen Terminvermittlung profitieren. Aufgrund der weggefallenen Neupatientenregelung ist das auch ab 1-23 unbedingt notwendig. Wenn Sie z.B. einem Patienten, der von seinem Hausarzt an sie vermittelt wird, innerhalb von 4 Tagen einen Termin anbieten, erhalten Sie die doppelte Grundpauschale und dieser Patient ist für das laufende Quartal komplett außerhalb des Budgets abrechenbar. Also sehr lohnend. Erfordert aber etwas Organisation.
In Baden-Württemberg hat die KV hier ein Überischt erstellt: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel?tx_news_pi1[news]=1737&cHash=8b340145cef2ac620e5ab6d73a0800e5
Ich berate selbst Praxen zu diesem Thema und habe dazu auch schon in meinem Blog veröffentlicht: https://praxisfinanz.de/neue-wege-facharztpraxen/
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, die Abrechnungsziffern können Sie in dem link zur KVBAWUE nachlesen. Die sind bundesweit gleich. Nur arztgruppenspezifisch.