Im ersten Schritt mag es so wirken. Letztendlich wird der Arzt hierdurch in den Fällen entlastet, in denen die Patienten ihren Krankmeldungen gegenüber den Krankenkassen nicht nachkommen. Hier hat es schon diverse Male Schadensersatzansprüche gegenüber Ärzten gegeben, wenn nicht nachvollziehbar war, wer "gepennt" hat. Mit dem Nachweis, dass das Muster 1c dem Patienten ausgehändigt wurde wird der Arzt schlicht vor solchen Anschuldigungen geschützt. Man kann' s also auch positiv sehen!