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Dr. W. Mildenberger

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Alle erstellten Inhalte von Dr. W. Mildenberger

  1. Hallo! Ich möchte nur diskret darauf hinweisen, dass man nichts als IGeL anbieten/abrechnen darf, was bereits Bestandteil der normalen GKV-Versicherungsleistung ist. Bitte prüft unbedingt, ob es irgendetwas handfestes gib, was gegen die "normale" HB-Besuchstziffern 01410 (bzw. 01411, die wäre ab 19:00 berechnungsfähig gewesen) plus Wegepauschale plus ggf. 38100 (in begründeten Einzelfällen berechnungsfähig) spricht (evtl. kommen noch weitere Punkte in Frage). Dagegen spräche nur ein "nicht krankheitsbedingter, sondern Gefälligkeits-Besuch" - und dann ist aber auch die Abrechnung über GOÄ heikel (weil nicht medizinisch indiziert). Da ihr sie aber mit Infusion behandelt und dann eingewiesen habt, spricht vieles dafür, dass ihr sie ganz normal als Hausbesuch abrechnen dürft/müsst - nix mit privat/IGeL. So schlecht ist das aber auch wieder nicht honoriert... Liebe Grüße W. Mildenberger
  2. Die 03360 ist das Assessment, also z.B. Barthel + time up - dies geht 2x pro Jahr, also quasi jedes zweite Quartal. Dafür aber schon beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt (also zusammen mit 03220). Die 03362 ist die geriatrische (Langzeit-)Betreuung, die setzt nur voraus, dass im aktuellen oder den drei vorherigen Quartalen mal ein Assement gemacht worden ist (gelten auch Fremd-Befunde, z.B. aus dem Krankenhaus) und ist jedes Quartal abrechenbar. Aber erst mit einem zweiten Arzt-Patienten-Kontakt, also sinnvollerweise mit der 03221 zusammen. Natürlich müssen bei beiden Ziffern die entsprechenden Voraussetzungen (Alter und/oder Diagnosen und/oder Behinderungen) erfüllt sein. (P.S.: der BMP-Zuschlag 03222 entfällt leider bei 03362). Jetzt alles klar?
  3. Anonym beigetragen - soso. Aus dem ersten Satz darf man schließen, dass Sie der Verfasser auch des ursprünglich zitierten Artikels von "Verwaltungs-Chef" sind; wieso bleiben sie nicht bei einer "Identität" ? "Überall wird als Arbeitgeber oft das 10 bis 15-fache verdient als der Mitarbeiten mit dem (nächst)höchsten Gehalt?" Aha. Nehmen wir das oben genannte Gehalt von "max. 2.500,-" - ich soll also 25.000 - bis 37.500,- im Monat bekommen? Igrndwas mach ich da offenbar gründlich falsch, denn das schaff ich nicht als "Gehalt" (Privatentnahme), auch nicht als EBIT, leider nicht mal als Umsatz. Ich weiss nicht, in welchem Glücksrad solche Phrasen gedreht und gedroschen werden, aber mit der Wirklichkeit hat das, was sie von sich geben leider nichts zu tun... Und zu dem Denkansatz: natürlich kenne ich "Kollegen", die dringend einen Denkanstoß bräuchten - aber ganz sicher sind die nicht hier im Forum, also sollten sie vielleicht nicht diejenigen vergrätzen, die hier sind und an einem Austausch Interesse zeigen... Und Ihr Gleichnis kann ich mir nicht zu Herzen nehmen, denn sie haben mir gar keines erzählt. Tip: Ein Gleichnis ist nicht ein Synonym für einen "schlechten Vergleich".
  4. Ich hab eine solche Vollmacht auch noch nie bekommen. Wenn es dem ausdrücklichen (und belegbaren! also Vollmacht kopieren / einscannen) Wunsch des Pat. entspricht, wird sich daraus sicherlich nichts strafrechtlich relevantes ergeben, also keine Angst, diesen Wunsch kann man m.E. erfüllen - wenn man mag. Eine andere Frage ist, ob man ihn erfüllen muss: Das Ausstellen eines Rezeptes setzt nach diversen EBM- und GOÄ-Kommentaren eine genaue Kenntnis des Arztes über den Gesundheitszustand des Patienten voraus und ist nur in Ausnahmefällen ohne unmittelbare Untersuchung des Arztes statthaft (weil er ihn genau kennt und die letzte Untersuchung nicht all zu lange zurückliegt). Als Arzt ist man daher zweifellos berechtigt (wenn nicht verpflichtet), vor Ausstellen eines Rezeptes eine unmittelbare Inaugenscheinnahme zu verlangen, d.h. auf Wunsch hat der Patient in der Praxis zu erscheinen (oder alternativ der Arzt beim Patient/Hausbesuch, wenn der nicht transportfähig ist). Alles andere ist good-will und keine Pflicht. Also: wenn's einfacher ist, der Rezeptvollmacht zu folgen, ist das ok und sicher strafrechtlich nicht verfolgbar (es fehlt ja die Vorteilsnahme), aber wer das nicht will, kann sich sicher auch nicht zwingen lassen...
  5. Ich habe genau geguckt, aber den Ironie-Smiley leider nicht gesehen - ich muss also vermuten, die Aussage ist ernst gemeint. Diese Art von Sozialneid ist von übelster Sorte und auf einer von Ärzten und MFS gemeinsam genutzen Kommunikationsplattform völlig fehl am Platze! So einen blöden Spruch würde ich nicht einmal einer unreifen Azubine durchgehen lassen, aber gerade Sie als "Verwaltungs-Chef" in der Stufe einer Praxis-Managerin (so jedenfalls die Selbstbeschreibung) sollten sich doch ein wenig differenzierter denken und äußern können. In Zukunft bitte mehr Niveau! P.S.: Bin ja nur Brandenburger und nicht MeckPommer und kann daher vielleicht nicht mitreden, aber ich kann mir keinen Cayenne und ein Boot und einen Bootstrailer leisten; und dass bestimmt nicht nur desswegen, weil ich meinen MFA Tarif-Niveau zahle...
  6. Etwa ähnliches gibt es auch in Brandenburg mit der AOK (Nordost), Techniker und Barmer. Freundlicherweise setzt bei uns die KV die entsprechenden Kodes (bzw. setzt sie um), so dass wir mit der Kodierung nix zu tun haben, Hauptsache die Diagnosen sind endständig und korrekt kodiert. Vielleicht einfach mal die KV fragen, ob sie das nicht übernehmen kann, denn prüfen tun sie's doch bestimmt sowieso. Und durch den Morbiditätsausgleich (der ja mit diesen Diagnosen nachgewiesen wird und zu entsprechenden Umverteilungen innerhalb der Krankenkassen führt), haben doch alle was davon; KV, KK und abrechnender Arzt.
  7. Die 01414 ist im Pflegeheim höchstwahrscheinlich nicht korrekt, eine Belegstation hat nur ein Belegarzt (also als niedergelassener Arzt Tätigkeit im Krankenhaus mit Belegbetten). Für Besuche im Pflegeheim sind die KV-spezifischen Abrechnungshinweise zu beachten; in Brandenburg ist für den ersten Patienten die 01410H mit entsprechender Wegegeldpauschale, für alle folgenden die 01413H zu wählen. Außerplanmäßige Besuche können mit der 01415 abgerechnet werden. Für den Fall, dass man alles stehen und liegen lassen muss und sofort ins Heim eilt, ist laut eines EBM-Kommentars (Quelle hab ich gerade nicht zur Hand) ausnahmsweise auch mal die 01412 möglich (jeweils mit Wegegeldpauschale). Durch die Kennzeichnung "H" wird zwar in der Theorie das Entgeld halbiert, in Brandenburg aber nicht (eine extrabudgetäre Förderung der Haus- und Heimbesuche greift hier). Ich gehe davon aus, dass auch in anderen KV-Bereichen die Kombination 01410 / 01413 mit zusätzlichen Modifikations-Buchstaben zu wählen ist. Einfach mal in der Abrechnungsberatung der KV nachfragen.
  8. Darüber hinaus hat auch das Genfer Gelöbnis keinerlei Rechtswirkung --es ist nur eine "Richtschnur" bzgl.Ethik -- und wird auch keineswegs "von jedem Arzt unterschrieben". Bindend sind für einen Arzt die Berufsordnung und im übrigen die (allgemeinen) Gesetze, die für jeden gelten. Leider hält sich das Missverständnis mit dem "Eid des Hippokrates" (und seiner modernisierten Versionen) hartnäckig im Bewusstsein der Bevölkerung, desswegen hatte ich nochmal konkret nachgefragt..
  9. Hallo! Wenden Sie sich einfach an Ihren EDV-Betreuer / Kundendienst des AIS. Die Ziffer wurde zum 01.07.2016 neu in den EBM übernommen. Offenbar ist Ihr System nicht ganz up-to-date. Den aktuellen Hausarzt-EBM finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20160701_V00.pdf
  10. Welchen Eid genau meinen Sie? Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie selbst betroffen und fühlen sich diskriminiert, weil ihr Wunscharzt (oder dessen MFA) sie nicht als Patient nehmen wollte? Das tut mir natürlich leid für Sie, insbesondere da es offenbar mit Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist. Aber ich wiederhole mich hier gern nochmal: Sie haben --außerhalb einer Notsituation-- keinen Anspruch darauf, dass ein Arzt Sie als Patient nimmt. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass ein Architekt Ihr Haus baut oder ein Rechtanwalt Sie vor Gericht vertritt. Suchen Sie einfach einen anderen. Wenn Sie sich wirklich ungerecht behandelt fühlen, nehmen Sie Kontakt zu KV Mecklenburg-Vorpommern oder zur Ärztekammer auf und erläutern dort den Sachverhalt genau. mfG W. Mildenberger
  11. Der Barthel-Index mappt auf die Diagnosen U50.x0. Der MMST mappt auf die Diagnosen U51.x2. Die anderen Assessments sind m.E. entweder zu sperrig in der Anwendung oder lassen sich nicht gut genug kodieren. Uhrentest dient mir zu Orientierung, ob sich ein MMSt "lohnt", lässt sich leider nicht kodieren. Timed-Up-And-Go-Test gehört zum GBA mit dazu und ist rasch durchgeführt, auch wenn er sich nicht kodieren lässt. Insgesamt ist das Assessment mit überschaubarem Aufwand durchführtbar, der Kode 03362 beim zweiten Arzt-Patienten-Kontakt (habe mich oben verschrieben, aber das hat wohl jeder gemerkt ;-) ) rasch eingegeben. Was wirklich Mühe und Arbeit macht ist das, wofür der Kode eigentlich mal geschaffen wurde: die Koordinierung der geriatrischen Versorgung (HKP, tausenderlei Rezepte, Absprachen mit Hinz und Kunz, Zeit nehmen...) - und dafür ist der Kode m.E. zu schlecht bewertet, auch wenn man ihn natürlich nur als Ergänzung zu 03220/03221 und ja meist der 03005 sehen muss.
  12. Grundsätzlich ist man als Arzt verpflichtet, in einem Notfall alles Notwendige und Mögliche zu unternehmen, um den Erhalt von Leben und Gesundheit zu gewährleisen. Aber eben nur im Notfall. In einer elektiven Situation kann der Arzt sich den Patienten genauso heraussuchen wie der Pat. sich den Arzt heraussuchen kann. "Freie Arzwahl" gilt in beiden Richtungen! Als Arzt muss man genau so wenig Gründe angeben, wie der Pat. ja auch nicht sagen, wieso er zu einem Arzt nicht (mehr) gehen will. Aber die Angabe, "zu weit weg für evtl. nötige Hausbesuche" sollte eigentlich jeden befrieden und kein böses Blut verursachen. Ebenso sollte auch ein "Kapazitätsgrenze erreicht, keine neuen Pat. mehr!" für Anfragende nachvollziehbar sein. Aber wie gesagt, Gründe sind eigentlich nicht nötig, aber höflich. Pat. erst gar nicht zu nehmen halte ich jedenfalls für ethischer als im Bedarfsfall dann nicht zu kommen "weil zu weit weg". Vor der oben angesprochenen "Zwischenlösung" in saisonalen Zeiten kann ich nur dringend abraten. Wer einen Behandlungsvertrag eingeht, muss ihn auch vollständig erfüllen! Die Gerichte nehmen keine Rücksicht auf "ich konnte nicht genau untersuchen, weil das Wartezimmer voll war" oder "konnte nicht besuchen, weil ... und musste mich daher auf die Angaben des Pflegedienstes verlassen". Wer einen Pat. behandelt, muss ihn richtig behandeln, sonst steht er für Fehler gerade. Eine Triage ist in der ambulanten Versorgung nicht vorgesehen und wird auch nicht strafmildernd akzeptiert.
  13. Zugriff auf das Assessment hat sie nicht, aber offenbar fliegt die Ziffer (leicht mal) raus, wenn man die Diagnose U50.00 kodiert ist (=Barthel 100). Ich kenne das ehrlich gesagt nur vom Hörensagen, ich mache das Assessment nur bei Pat., die offensichtlich nicht nur alt, sondern wirklich geriatrisch sind und sich einen tieferen Barthel verdient haben. Mir sind die Pat. zuletzt gestrichen worden, weil ich mir bei der 03362 nicht die Mühe gemacht hatte, die Diagnosen aus dem Vorquartal zu wiederholen -- passiert mir aber nicht nochmal. Die Euro-Beträge, die da stehen, klingen leider zu schön: Zumindest in Brandenburg werden die geriatrischen Ziffern zwar extrabudgetär, aber in einem eigenen Budget bezahlt - und nur zu einem sehr viel geringeren Prozentsatz ausbezahlt. In den Jahren 2014 und 2015 waren es ca. 30-38%, in Q I/2016 immerhin knapp über 50%; d.h. die 03360 ist jetzt etwa 6,-, die 03362 etwa 8,- wert. Eindeutig besser als gar nix, aber nicht wirklich angemessen.... Die 03362 ist übrigens auch erst beim zweiten Arzt-Arzt-Kontakt abrechnungsfähig. Das ist eine äußert ärgerliche Einschränkung, denn gerade die wenig mobilen geriatrischen Pat., die durch (einmaligen) Hausbesuch und im übrigen durch NäPa-Besuche adäquat versorgt wären, benötigen einen zweiten ärztlichenHB, nur um die geriatrische Ziffer abrechnen zu können...
  14. Für die Geriatrie-GOPs genügt übrigens schon >70 UND Pflegestufe oder aber >70 und "Pflegeprobleme" wie Inkontinenzen, Dysphagie, Mobilitätsstörungen, Fallneigung, Altersschwindel, Sarkopenie, ... Also ein tiefer Griff in die passenden R-Diagnosen tut's auch... Das Ergebnis sollte man dann ebenfalls kodieren (U50.xy / U51.xy) Zumindest die KV-Brandenburg streicht das Assessment aber wieder raus, wenn der Pat. zu gut wegkommt, d.h. bei Barthel 100 hat man umsonst ge-assess-t. Aber Harninkontinenz soll ja ein häufiges Problem sein, und beim Rückenwaschen brauchen die meisten etwas Hilfe... ;-)
  15. Die 03242 - Testverfahren bei Demenzverdacht fehlt noch. Der ist zwar hoffnungslos unterbewertet, so dass sich die Ausführung quasi "nicht lohnt" - aber das ist für uns engagierte Hausärzte ja kein Grund, es nicht zu tun ;-)
  16. Da die Wundbehandlung Ihre Zeit braucht und punkttechnisch auf's Budget angerechnet wird (und eine umfangreiche Wundversorgung rasch das Budget sprengt), ist es "optimaler" (das Wort kann man eigentlich nicht steigern), die Zeit bei einem anderen Patienten mit neuem Budget (d.h. einem neuen Pat.) zu investieren und die Wundversorgung einem anderen zu überlassen. Genau dafür gibt es Wundschwestern! Hier muss man zwar ein Auge auf die Qualität der Wundversorgung (fällt auf einen zurück) und die Kosten des verwendeten Verbandsmaterials (zählt zum Medikamentenbudget) haben, aber die Entlastung durch eine qualitativ hochwertige Wundschwester ist nicht zu unterschätzen udn sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. Also nur erste Wundversorgung in der Praxis (oder halt so viele, dass die jeweilige GOP, z.B. 02310 erfüllt ist), die restlichen durch eine Wundschwester erledigen lassen!
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