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Praxis Gilgen

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Beiträge erstellt von Praxis Gilgen

  1. vor 1 Minute schrieb Ralph Jäger:

    Hallo Peter Gilgen,

    das ist ja spannend, ich werde das morgen gleich mal mit der Abrechnungsberatung unserer KV klären. Der EBM ist hier eigentlich eindeutig.

    Auf dieser Grundlage überlege ich tatsächlich, ob wir in unserer üBAG nicht doch mehr auf die EBM-Ziffer 01435 und 01430 achten sollten.

    Wir beschäftigen in unserer üBAG mehrere Ärzte: das würde bedeuten, dass bei jedem Wiederholungsrezept noch einmal mit der EBM-Ziffer 01430 1,35 € und mit der Leistungsziffer 01435 bei einem APK 9.18€ zu verdienen wären.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann fliesen die EBM-Ziffern 01435 und 01430 in das "Budget" Regelleistungsvolumen ein, aber führen im nächsten Jahr zu einer Erhöhung des Regelleistungsvolumen, weil es einen Arztfall auslöst.

    Die große Frage für mich ist, wie man solche Ziffern ohne viel Aufwand in die Praxis-EDV eintragen kann, ohne dass man sich erst einmal alle EBM-Ziffern anzeigen lassen und dann überlegen muss, bei welchem Arzt schon eine Ziffer eingetragen ist.

    Vom Bauchgefühl bin ich froh, dass es die pauschalisierte Vergütung für die Selektivverträge / HZV gibt.

    Grüße

    Ralph Jäger

    Hallo,

    ja sie fließen in das RLV ein und auch in den Laborbonus...

    Da bin ich gespannt was die KV sagt. Ich frage hier in Hessen auch mal nach.

    Beste Grüße

    Peter Gilgen

     

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