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Ralph Jäger

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GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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Alle erstellten Inhalte von Ralph Jäger

  1. Hallo, wir nutzen diese offizielle Liste der ICD-Kodierungen für das Ansetzen der Chronikerpauschale.
  2. In diesem Fall würde ich trotzdem die Chronikerziffer ansetzen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die KV gar nicht kontrollieren kann, wie viele Arzt-Patienten-Kontakte der Patient beim "alten" Hausarzt hatte.
  3. Hallo, bei der Definition handelt es sich um die letzten 4 Quartale, so dass das aktuelle nicht dazu zählen dürfte. An Ihrer Stelle würde ich wirklich die Prüfung dieser Regeln an die KV-Mitarbeiter zurückdelegieren: rechnen Sie die Chronikerpauschale dann ab, wenn es ein Patient ist, der regelmäßig die Praxis besucht und eine chronische Erkrankung vorweist. Da bin ich mal gespannt, wie die KV prüfen möchte, wer wann wie oft einen APK hatte und nicht den Hausarzt gewechselt hat :-) Grüße
  4. Hallo, bezüglich der Chronikerpauschale gibt es folgende Regelung: Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor, wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt [...] pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. Persönlich können wir in unserer Praxis aus praktischen Gründen diese Voraussetzung schlecht prüfen. Bei Patienten im DMP oder mit Dauermedikation ist fast immer ersichtlich, ob ein Patient in einem Quartal nicht da war. Falls sie/er tatsächlich mehr als 2 Quartale keinen APK vorweisen konnte, dürfte theoretisch die Ziffer nicht abgerechnet werden. Um ehrlich zu sein, überlassen wir die Prüfung dieses Sachverhaltes den Mitarbeitern der KV, da wir sonst vor Abrechnung der Chronikerziffer 03221 mindestens 2-5 Minuten für die Durchsicht der Dokumentation benötigen würden. Bei einem Wechsel des Hausarztes sollte in der Patientenakte dokumentiert werden, dass diese Kontakte bei dem vorherigen Hausarzt erfolgt sind. Auch eine Möglichkeit....
  5. Wir nutzen den Barthel Index und Timed-up&go Test. Einige Programme haben hierfür ein extra Formular (ich glaube in Turbomed gibt es ein solches, aber dieses könnte evtl. zus. Gebühren kosten). Alternativ kann man durch die Anbindung an Word ein Dokument aufrufen, dass Formularfelder enthält, und dieses Word-Dokument kann man dann in den Patientendaten abspeichern. Ich werde versuchen, am Freitag ein solches zu veröffentlichen. In unserer Praxis erfassen wir in den Patientenakten nur das Ergebnis der Tests und scannen/speichern nicht den Erhebungsbogen. Ich hoffe dass ist für die KV ausreichend.
  6. Vielen Dank für das Lob. Ich werde gleich heute noch die Palliativziffern hinzufügen.
  7. Vielen Dank für das Lob, das freut mich sehr. Feedback ist für mich sehr wichtig, auch wenn es mal Kritik geben sollte...
  8. es müssen folgende 3 Punkte erfüllt werden: - Erhebung der Funktionseinschränkung (Anamnese / Klinik) - Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels einer dieser Tests (Barthel / Magic etc.) - Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren z.B. Timed "up & go" Also zusätzlich zum Barthel muss noch ein Timed "up & go" Test durchgeführt werden.
  9. Hallo, nach Rücksprache mit der Abrechnungsberatung unserer KV (Baden-Württemberg) berechtigt die Durchführung eines geriatrisches Assessment, welches wissenschaftlich validiert worden ist, zu der Abrechnung der EBM-Ziffer 03360 (hausärztlich geriatrisches Basis-Assessment). Es kann sich um den "Barthel-Index" aber auch um das "Manageable Geriatric Assessment" handeln.
  10. Hallo, nach meinem Verständnis und nach Telefonat mit der Abrechnungsberatung reicht entweder eine Pflegestufe oder eine entsprechende Diagnose zur Abrechnung aus. Die KV kann aber die Pflegestufe eines Patienten nicht wissen, so dass sie hier auch eine Diagnose kodieren sollten, z.B. Senilität R54.
  11. Hallo, leider können Sie die Ziffer 03360 nicht im 1. und 2. Quartal 2014 abrechnen, nachdem Sie im im 4. Quartal 2013 diese abgerechnet haben. Man muss sich an die Definition des "Krankheitsfall" halten. Dadurch sind immer 4 Quartale und nicht ein Kalenderjahr zu betrachten. Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen
  12. Das wäre sicherlich eine Diskussion wert, allerdings glaube ich derzeitig nicht, dass die KV diese Diagnosen für die Palliativziffern akzeptiert. Ich werde aber gleich morgen mal fragen.
  13. Hallo, eine Übersicht der Diagnosen für die Abrechenbarkeit der Tests finden Sie hier Diagnosen und ICD-Kodierungen für die geriatrischen Leistungen EBM 03360 und 03362
  14. Hallo, ja, es sollte reichen, den Barthel-Index und timed-up&go Test durchzuführen. Hier gibt es eine Vorlage Geriatrisches Basis-Assessment für beide Tests zum Ausdrucken (PDF) und Bearbeiten (Word).
  15. Die gesicherten Diagnosen müssen den Abbau körperlicher Funktionen im Alter dokumentieren, nach Aussage unserer KV (BW) reicht auch der ICD R54G, Senilität. Vor vollendetem 70. Lebensjahr ist die Abrechnung der Geriatrie ausschließlich bei festgelegten gesicherten Diagnosen: Demenz, Alzheimer und Parkinson mit schwerer Beeinträchtigung abrechnungsfähig.
  16. Das ist ja wirklich eine gute Idee: wir sollten uns das eventuell schon vorhandene Assessment, wie ein Barthel-Index, von den Pflegeheimen zufaxen lassen ! Wahrscheinlich müssen diese ein Assessment im Rahmen deren Qualitätssicherung durchführen, ich werde mich erkundigen. Den Mobilitätstest können tatsächlich die Physiotherapeuten durchführen, z.B. in den Pflegeheimen oder wenn der Patient sowieso Physiotherapie erhält. Unser Problem ist hier, dass die Physiotherapeuten uns seltenst einen Bericht zukommen lassen (deren Vergütung ist auch nicht gerade üppig). Zweifelsohne müssen wir aber, wie beim DMP, stärker die Medizinischen Fachangestellten einbinden: zum Einen für die Durchführung des Assessment (auf einmal wird noch ein Untersuchungszimmer notwendig) als auch zum "dran denken". Bei Letzterem kann auch die EDV-Software behilflich sein. Für einen organisierten und optimalen Ablauf werden wir wahrscheinlich ein "Pseudo"-DMP einführen: die geratrischen Patienten werden in der Software wie in einem DMP-Programm geführt. Bei Erscheinen zum Termin wird ein definierter Ablauf (Assessment, Ziffer, etc.) von den MFA durchgeführt, bevor der Arzt die Patienten dann sieht.
  17. Das sehe ich auch so, dass man die Erhebung dieser Tests delegieren kann (z.B. an die MFA, wie beim Demenzscreening). Schwierig wird die praktische Umsetzung der Delegierung an Physiotherapeuten oder Pflegepersonal, da der Arzt so einen Test nicht einfach "anweisen" kann.
  18. Danke für die wertvollen Tipps. An sich finde ich es im Grunde positiv, wenn ich der MFA sage, dass sie die Marcumar-Ausweise korrekt ausgefüllt hat oder die Wundversorgung richtig gemacht hat.
  19. Die Schwierigkeit an flachen Hierarchien ist, dass man das "Führen" lernen muss und beispielsweise lobt oder auch konstruktive Kritik übt. Das lernt man nicht im Studium und für den Arzt ist konkret fraglich, ob die Investition in Zeit und Geld dies wert ist. Unsere Erfahrungen sind, dass dadurch die gesamte "Praxisstruktur" effizienter wird und das Klima deutlich gebessert ist.
  20. Hallo Herr Kluess, klar, die Abrechnungs-Ziffern lauten: EBM: 03330 Spirographische Untersuchung (6,08 € / 60 Punkte) Nach GOÄ können Sie zwei Ziffern abrechnen 605 Ruhespirographische untersuchung 14,11 € einfach 605a Flußvolumenkurve bei Spirographie 8,16 € einfach Vielleicht hilft Ihnen auch diese kleine GOÄ-Übersicht in den Foren:
  21. Hallo Herr Lehmann, vielen Dank für das Kompliment. Solche Kommentare motivieren ungemein :-) Grüße Ralph Jäger
  22. Hallo Herr Helmig, unsere Erfahrungen mit den VOIP-Telefonen sind sehr gut: wir nutzen jeweils 16000/1000 Standard DSL-Leitungen und führen häufig mehr als 4 Gespräche gleichzeitig. Zudem nutzen wir zur selben Zeit eine "Datensynchronisation" zwischen den Standorten / Labor-Online-Anbindung / und Web-Andwendungen (Zeitmanagement). Man muss hierzu auf jeden Fall die Priorisierung an den Routern, z.B. Fritzbox / Gusbox beachten, d.h. die Telefonate müssen eine höhere Priorität als die anderen Anwendungen haben. Das Problematische bei Ihnen wird die DSL-Anbindung über die DGN sein: die angepriesene Leitungsbreite wird faktisch nie erreicht, da die Daten "live" auf mögliche "Bedrohnungen" (Virenscanner etc.) gescannt werden. Aus diesem Grunde haben wir diesen Zugang wieder gekündigt. Entweder Sie sprechen direkt mit dem Anbieter, dass dieser die VOIP-Daten ohne "Umwege / Scannen" durchleiten oder Sie können für 30€ einen weiteren DSL-Anschluss von der Telekom nur für die VOIP-Telefone nutzen. Grüße Ralph Jäger
  23. Hallo Peter, bei uns funktioniert die Fax2Mail-Funktion ohne Probleme. Soweit ich es verstehe, haben Sie ja die Telefonnummer als "Fax" deklariert. Wenn es eine solch hohe Abbruchrate gibt, dann stimmt etwas nicht. Der Service von Placetel kann und hat auch schon den Verbindungsaufbau und die Übertragung bei uns durchgetestet. Das wäre eine Möglichkeit dem Problem auf den Grund zu gehen. Wichtig ist auch, dass die bei der Rufnummer Grüsse Ralph
  24. Hallo Peter, ja, man kann wirklich für 2,99€ mit mehreren Telefonen gleichzeitig telefonieren. Bezüglich dem Fax nutzen wir einerseits die Fax2Mail-Option für eingehende Faxe und die "alte" Telefonleitung der Telekom für ausgehende Faxe (auch VoIP). Dort werden die Daten allerdings von der Telekom direkt priorisiert, so dass es zu keinen Schwierigkeiten kommt. Grüsse, Ralph
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