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    Der richtige Umgang mit Schutzhandschuhen

    Die Verwendung von Schutzhandschuhen in der Arztpraxis stellt unbestritten eines der wichtigsten Aspekte der Infektionshygiene und es Arbeitsschutzes dar. Trotzdem lassen sich tagtäglich Unsicherheiten und Fehler im Umgang mit dieser Schutzkleidung erleben.

    Im Laufe dieses Beitrags möchten wir einige Grundsätze aufzeigen und hilfreiche Tipps und Umgangsregeln geben.

     

    Welche Arten von Handschuhen gibt es in der Arztpraxis?

    Wichtig zu beachten ist, dass medizinische und chemikalienbeständige Handschuhe den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen und deshalb die Anforderungen europäischer Normen (EN) erfüllen müssen:

    ·         EN 374: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

    ·         EN 420: Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

    ·         EN 455: Handschuhe für den medizinischen Gebrauch

     

    1.

    Unsterile medizinische Einmalhandschuhe

    (geprüft nach EN 374, 420, 455)

     

    Indikation z. B. bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt

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    2.

    Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe

    (geprüft nach EN 374, 420)

     

    Indikation z.B. bei Desinfektions- oder Reinigungstätigkeiten

    3.

    Sterile medizinische Einmalhandschuhe

    (geprüft nach EN 374, 420, 455)

     

    Indikation z. B. bei Operationen und invasiven Eingriffen

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    4.

    Haushaltshandschuhe mit Stulpen

     

    Als Schutz vor Nässe und Reinigungsmitteln

     

    Bei mehrfacher Verwendung:

    -          personenbezogen einsetzen

    -          nach validierten Desinfektionsverfahren aufbereiten und hygienisch lagern

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    5.

    Textile Unterziehhandschuhe

     

    Bei längerem Tragen von luftundurchlässigen Handschuhen

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    Was ist beim Umgang (unsterilen) Einmalhandschuhen zu beachten?

    Wir konzentrieren uns im Folgenden hauptsächlich auf die unsterilen Handschuhe, da von diesen die häufigsten Fehlanwendungen ausgehen.

    Das wichtigste zuerst: Das Tragen von Handschuhen ist KEIN Ersatz für die hygienische Händedesinfektion!

    Tatsächlich werden getragene Handschuhe oft als Schwelle zur Händedesinfektion angesehen und können so zu einer niedrigeren Compliance führen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, nur dann Einmalhandschuhe anzulegen, wenn eine Indikation dafür vorliegt und nicht aus einem falschen Hygieneverständnis heraus. Nach dem Motto: Ein Handschuh überträgt keine Infektionen!

    Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Handschuhe verhalten sich mikrobiologisch wie eine Fläche und verfügen nicht, wie beispielsweise die Hautoberfläche unserer Hände, über ein eigenes mikrobiologisches Milieu. Das bedeutet, dass eine korrekt desinfizierte Hand oftmals hygienisch einwandfreier ist, als ein Einmalhandschuh.  

    Die häufig verwendete Bezeichnung „keimarmer Handschuh“ sagt nichts über die mikrobielle Unbedenklichkeit aus, denn für „keimarm“ gibt es bisher keine festgelegten gesetzlichen Anforderungen. Somit kann keine Aussage über die hygienische Qualität getroffen werden.

    Unsterile Einmalhandschuhe sind also primär als Instrument des Arbeitsschutzes zu sehen, d.h. um den Tragenden vor der Exposition mit möglichem infektiösem Material oder Chemikalien zu schützen. Das zeigen auch die vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgelisteten Indikationen:

    - bei vorhersehbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten wie z.B. bei der Blutentnahme oder bei inkontinenten Patienten

    - vor intensivem Kontakt mit MRE (insbesondere bei Erregern, die unempfindlich gegenüber alkoholbasierten Desinfektionsmitteln sind, wie das C. difficile)

    - bei der Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem, sowie bei der Entfernung von Drainagen, Verbänden oder kontaminierten Materialien

    - bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

    bei Desinfektionsarbeiten und Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen ¹

     

    Konkrete Umgangsregeln

    Um einen korrekten Umgang mit Schutzhandschuhen zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:

     

    ✔  Vor der Entnahme aus Handschuhbox und nach Ablegen der Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen

    Dies hat vor allem zwei Gründe: zum einem bietet die geöffnete Handschuhbox Raum für Kontaminationen und Handschuhe werden häufig mit belasteten Fingern entnommen, was für eine zusätzliche Keimbelastung sorgt. 

    Zum anderen können unsterile Handschuhe für das Augen unsichtbare Perforationen aufweisen und bieten somit keinen lückenlosen Schutz vor einer Kontamination der Hände.

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    Abbildung 1: Cartoon "Aktion Saubere Hände", 2009

     

    ✔  Handschuhe nur so lange wie nötig tragen

    Einmalhandschuhe sind nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit abzulegen und umgehend fachgerecht zu entsorgen.

     

    ✔  Handschuhe nur auf saubere, trockene Hände anziehen

    Sollten die Hände beim Anziehen der Schutzhandschuhe noch feucht sein, besteht ein erhöhtes Risiko einer Hautschädigung. Zudem können die Schutzhandschuhe leichter reißen (perforieren). Handschuhe sollten gewechselt werden, wenn sie beschädigt oder innen feucht sind.

     

    ✔  Richtige Schutzhandschuhgröße auswählen

    Wählt man Schutzhandschuhe mit falscher Größe aus, kann dies dazu führen, dass keine vollständige Schutzfunktion gegeben ist. Zusätzlich besteht bei zu kleinen Handschuhen die Gefahr, dass diese schneller reißen, was dann ebenfalls zu einem mangelnden Schutz führt.

     

    Dürfen Einmalhandschuhe desinfiziert werden?

    Hier eine weitere Frage, die im Rahmen des Hygienemanagements häufig gestellt wird: Dürfen behandschuhte Hände desinfiziert werden?

    Die Antwort lautet: Ja, aber nur in Ausnahmefällen! Das RKI benennt hier Situationen, in denen ein häufiger Handschuhwechsel erforderlich, aber erfahrungsgemäß schwierig realisierbar ist bzw. der Wechsel zu einer Unterbrechung des Arbeitsflusses führen würde. Das bedeutet, wenn der Arbeitsablauf keine ausreichende Zeitspanne für die Lufttrocknung der desinfizierten Hände und Anlegen eines neuen Einmalhandschuhs hergibt, dürfen Sie behandschuhte Hände desinfizieren. Dies wäre beispielsweise bei Tätigkeiten am selben Patienten, aber zwischenzeitlichem Kontakt mit unterschiedlich kontaminierten Körperbereichen oder auch bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blutentnahmen bei mehreren Patienten der Fall.

    Zudem müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:

    -          Der Handschuh muss chemikalienbeständig sein (gem. EN 374)!

    -          Der Handschuh darf keine sichtbaren Perforationen und/oder Kontaminationen aufweisen! ²

     

    Also zusammenfassend: Die Desinfektion von Einmalhandschuhen ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig, sollte jedoch keinesfalls als gängige Praxis gelten!

     

    Fazit

    Schützen Sie Ihre Haut vor Verschmutzungen, Verletzungen, aggressiven Stoffen und infektiösem Material und beugen Sie der Verbreitung von Krankheitserregern vor, indem Sie für den jeweiligen Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe anlegen! Beachten Sie dabei immer, dass das Tragen von Handschuhen nicht von der Pflicht einer hygienischen Händedesinfektion vor und nach der entsprechenden Tätigkeit entbindet.

     

     

     

     

    ¹ Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1200 – 1202

    ² Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1201




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