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  • GOÄ-Ziffer 551 – Reizstrombehandlung


      GOP: 551 Gebühr in Euro: 2.80 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -

    Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach den Nummern 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 725 berechnungsfähig.



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