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  • GOÄ-Ziffer 402 – Zuschlag zu sonographischen Leistungen


      GOP: 402 Gebühr in Euro: 14.57 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung

    Der Zuschlag nach Nummer 402 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für den Zuschlag nach Nummer 402 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 403, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687, 688, 689, 690, 691, 692 berechnungsfähig.



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