Jump to content

  • GOÄ-Ziffer 401 – Zuschlag zu Leistungen nach Nr. 410-418


      GOP: 401 Gebühr in Euro: 23.31 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag

    Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummem 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens - gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -


    Der Zuschlag nach Nummer 401 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
    Der Zuschlag nach Nummer 401 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für den Zuschlag nach Nummer 401 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten



    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422, 423, 424, 644, 645, 649, 1754 berechnungsfähig.



    Rückmeldungen von Benutzern

    Recommended Comments

    Keine Kommentare vorhanden



    Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.

    Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können

    Benutzerkonto erstellen

    Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!

    Neues Benutzerkonto erstellen

    Anmelden

    Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

    Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung