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  • GOÄ-Ziffer 387 – Pricktest, 41.-80. Test je Beh.-Fall


      GOP: 387 Gebühr in Euro: 1.17 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)

    "Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
    Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 387 sind die Kosten abgegolten.,Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig."""



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