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  • GOÄ-Ziffer 279 – Infusion in das Knochenmark


      GOP: 279 Gebühr in Euro: 10.49 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Infusion in das Knochenmark

    Die Leistung nach Nummer 279 kann nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.
    Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 279 und mit den Gebühren abgegolten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 279 berechnungsfähig.



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