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  • GOÄ-Ziffer 270 – Infusion, subkutan


      GOP: 270 Gebühr in Euro: 4.66 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Infusion, subkutan

    Die Leistung nach Nummer 270 kann nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.
    Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 270 und mit den Gebühren abgegolten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 270 berechnungsfähig.



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