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  • GOÄ-Ziffer 253 – Injektion intravenös


      GOP: 253 Gebühr in Euro: 4.08 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Injektion, intravenös

    Die Leistung nach Nummer 253 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.



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