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  • GOÄ-Ziffer 61 – Ärztl. Beistand, je angef. halbe Stunde


      GOP: 61 Gebühr in Euro: 7.58 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde

    "Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig.
    Die Nummer 61gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.
    Die Leistung nach Nummer 61 darf nicht berechnet werden, wenn die Assistenz durch nicht Iiquidationsberechtigte Ärzte erfolgt.,"","","","","","","""



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