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  • GOÄ-Ziffer 50 – Besuch, einschl. Beratung und Unters.


      GOP: 50 Gebühr in Euro: 18.65 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung

    Besuchsgebühren nach der Nummer 50 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 45, 46, 48, 52 berechnungsfähig.



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