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  • GOÄ-Ziffer 15 – Einl. therapeut. und sozialer Maßnahmen


      GOP: 15 Gebühr in Euro: 17.49 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken

    Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden.
    Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 4, 33, 34, 45, 46 berechnungsfähig.



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