Für die Leistung nach Nummer 5463 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).
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GOÄ-Ziffer 5463 – Zuschlag zu der Leistung Nr. 5462
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GOP: 5463
Gebühr in Euro:
29.14 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts
Für die Leistung nach Nummer 5463 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).
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