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  • GOÄ-Ziffer 5328 – Zuschlag zu den Leistungen 5300 - 5327


      GOP: 5328 Gebühr in Euro: 69.94 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummem 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik

    Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je Sitzung nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5313 berechnungsfähig.



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