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  • GOÄ-Ziffer 5030 – Oberarm, Unterarm etc., jew. in 2 Ebenen


      GOP: 5030 Gebühr in Euro: 20.98 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk, jeweils in zwei Ebenen

    Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5030 und 5031 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5035, 5110, 5111 berechnungsfähig.



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