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  • GOÄ-Ziffer 5803 – Zuschlag zu der Leistung Nr. 5802


      GOP: 5803 Gebühr in Euro: 5.83 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

    Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
    Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.



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