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  • GOÄ-Ziffer 5463 – Zuschlag zu der Leistung Nr. 5462


      GOP: 5463 Gebühr in Euro: 29.14 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts

    Für die Leistung nach Nummer 5463 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).



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