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  • GOÄ-Ziffer 5373 – Computertomographie des Skeletts


      GOP: 5373 Gebühr in Euro: 110.75 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare)

    Die Leistung nach Nummer 5373 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5378 berechnungsfähig.



    Rückmeldungen von Benutzern

    Recommended Comments

    Guten Tag, ist für eine Abrechnung dieser Ziffer mit einem DVT ein vorangeschaltete Diagnostik per "normalen" Röntgen zwingend erforderlich und nachzuweisen? Dies erschiene mir wenig sinnvoll, jedoch bin ich nicht sicher, ob dies dennoch gemacht werden muss. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung. 

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