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  • GOÄ-Ziffer 5335 – Zuschlag zu den Leistungen 5300 - 5331


      GOP: 5335 Gebühr in Euro: 46.63 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummem 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung

    Der Zuschlag nach Nummer 5335 kann je Untersuchungstag unabhängig von der Anzahl der Einzeluntersuchungen nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5313 berechnungsfähig.



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