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EBM-Reform 2013: Das neue hausärztlich-geriatrische Basisassessment Ziffer 03360


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  • Experte

Hallo,

nach meinem Verständnis und nach Telefonat mit der Abrechnungsberatung reicht entweder eine Pflegestufe oder eine entsprechende Diagnose zur Abrechnung aus. Die KV kann aber die Pflegestufe eines Patienten nicht wissen, so dass sie hier auch eine Diagnose kodieren sollten, z.B. Senilität R54.

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  • 7 months later...
  • Aktives Mitglied

"Senilität" hat  einen Beigeschmack. Ich möchte es in meiner z.B. Karteikarte nicht sehen. Warum werden wir nur genötigt, demonstrativ Sachverhalte zu dokumentieren, die allein (abrechnungstechnische) Regeln erfüllen? Mich stört zunehmend, dass wir uns immer wieder darauf einlassen und das Spiel so mitspielen.

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  • Experte

Ich habe auch immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich die Diagnose "Senilität" bei einem Patienten eintragen soll....

 

Ich habe das Gefühl, dass diese Probleme bei Teilnahme an den Selektivverträgen nicht existieren.

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