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Quarantäne


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  • Aktives Mitglied

Hallo Beetle,

das ist eine super schwierige Frage. Muss die Praxis wirklich in Quarantäne? 

Also angeordnet vom Gesundheitsamt? Dann ist es definitiv kein Urlaub, sondern der Arbeitgeber kann sich das Geld wegen der angeordneten Quarantäne zurückholen. 

Wenn es keine angeordnete Quarantäne des GA ist, glaube ich nicht, dass es möglich ist in einem solchen Fall einfach alle Mitarbeiterinnen in den Urlaub z schicken und diesen abzuziehen. Vor allem, wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt.

Der Chef / Arzt könnte sich ja vertreten lassen, sodass ihr weiterarbeiten könnt. Wenn er sonst krank ist, kann er euch ja auch nicht Urlaub abziehen, oder? 

Allerdings ist das nur mein Rechtsempfinden. Ich glaube, dass ein Arbeitsrechtler hier vielleicht weiterhelfen kann. 

Leider haben wir Juristen glaube ich hier in der Runde nicht.

 

Bin mal gespannt auf deine Rückmeldung welcher Fall wirklich vorliegt.

 

Viele Grüße 

Christian 

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  • Aktives Mitglied
vor 18 Stunden schrieb Ch.Jager:

Hallo Beetle,

das ist eine super schwierige Frage. Muss die Praxis wirklich in Quarantäne? 

Also angeordnet vom Gesundheitsamt? Dann ist es definitiv kein Urlaub, sondern der Arbeitgeber kann sich das Geld wegen der angeordneten Quarantäne zurückholen. 

Wenn es keine angeordnete Quarantäne des GA ist, glaube ich nicht, dass es möglich ist in einem solchen Fall einfach alle Mitarbeiterinnen in den Urlaub z schicken und diesen abzuziehen. Vor allem, wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt.

Der Chef / Arzt könnte sich ja vertreten lassen, sodass ihr weiterarbeiten könnt. Wenn er sonst krank ist, kann er euch ja auch nicht Urlaub abziehen, oder? 

Allerdings ist das nur mein Rechtsempfinden. Ich glaube, dass ein Arbeitsrechtler hier vielleicht weiterhelfen kann. 

Leider haben wir Juristen glaube ich hier in der Runde nicht.

 

Bin mal gespannt auf deine Rückmeldung welcher Fall wirklich vorliegt.

 

Viele Grüße 

Christian 

Hallo Christian,

ja, die Quarantäne wurde vom Gesundheitsamt angeordnet, da mein Chef selber an Corona erkrankt ist und unter anderem auch noch Kolleginnen. Ich selber nicht.

Danke für die Antwort.

Viele Grüße

Beetle

 

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  • Aktives Mitglied

Hi Beetle, 

 

ohje das ist echt eine blöde Situation. Trotzdem gehe ich nicht davon aus, dass man es einfach als Urlaub abziehen kann. Das Ausfallrisiko des Arbeitgebers kann man ja nicht einfach auf die Mitarbeiterinnen übertragen. Wie gesagt, ich würde das Gespräch suchen und es dann ggf. auch von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen. 

 

Viele Grüße 

Christian 

 

 

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