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Infusionen im Rahmen der Anästhesie


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Hallo zusammen,

Ich stehe vor dem täglichen Dilemma der korrekten Abrechnung von Infusionen. Im Rahmen einer Narkose sind Infusionen 271/271 je nur max 2 mal pro Tag abrechenbar.

Das geht in Ordnung, solange die Patienten stabil sind. Nun habe ich des öfteren Patienten, die kreislaufmäßig latent grenzwertig sind und im Rahmen der präoperativen Nahrungskarenz mit einem konsekutiven Flüssigkeitsmangel bei mir im OP liegen. Meist haben diese Patienten auch eine kardiale Vorgeschichte. So brauchen diese Patienten häufig mehr als die möglichen Infusionen um kreislaufstabil zu bleiben bzw. wieder zu werden. In den Abrechnungskommentaren liest man, dass solche Infusionen unabhängig der Anästhesieleistung abgerechnet werden dürfen. Leider ist nirgends erwähnt mit welcher Nummer dies geschehen kann. Ist das dann auch die 271 oder 272 nur mit entsprechender Begründung?

Ich danke vielmals für schlaue Kommentare und Erläuterungen...

Gruß

Meier

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