Jump to content

Telematikinfrastruktur - anbinden oder abwarten?


Recommended Posts

  • Aktives Mitglied
Am 13.1.2019 um 17:01 schrieb GolfVadda:
  • Auf jeden Fall werden aber auf de Karte 2 BITs vom offenen Bereich in einen geschützten Bereich umgeschrieben
    • Eine solche G2-Karte ist dann mit den "alten Kartenlesern" nicht mehr lesbar/ nutzbar ! ?

Herzlich Willkommen, GolfVadda und danke für Ihren Beitrag zur Diskussion.
Woher haben Sie diese Information? Ich habe hierzu im WWW nichts finden können.

Wir verwenden in unserer Praxis noch ein Kartenlesegerät ORGA 930 M mit der ursprünglichen Firmware Version 3.02. Auch hier habe ich mehrmals gelesen, dass das Einlesen von G2-Karten schon seit langem nicht mehr möglich sei. Unser Kartenlesegerät (es ist natürlich nicht das einzige) funktioniert aber auch seit dem Jahreswechsel nach wie vor tadellos. Und nach dem Motto "never change a running system" haben wir bisher die Firmware-Version auch nicht geupdatet (die letzte noch offline funktionierende Version ist laut Hersteller V3.20, die aktuellste Version - aber nur mit Telematik nutzbar - ist die V3.40).

Ich denke eher aber, dass es anders herum sein wird: Sind Sie als Praxis einmal an die TI angeschlossen, können sie keine alten Kartenlesegeräte mehr verwenden, denn es muss ja zusätzlich ein Online-Abgleich stattfinden. Die einzige Außnahme sind wohl (noch) mobile Kartenleseterminals für Hausbesuche, die (noch) offline funktionieren. Das ist dem in D noch sehr schleppendem Breitbandausbau geschuldet.

Rein technisch ist es also möglich manche alte Kartenterminals upzudaten: hier könnte man Updates herunterladen, aber um das Update durchzuführen braucht man einen neuen Lizensschlüssel, der natürlich was kostet: https://ingenico.de/healthcare/downloads

Die Updates jedoch gibt es nur für zwei Kartenterminal-Modell, die von der Gematik zugelassen wurden:
https://www.gematik.de/news/news/zwei-mobile-kartenlesegeraete-zugelassen/

...und das updaten ging auch nur bis 31.12.2018:
https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/telematikinfrastruktur/ti_aktuell/ti_lesegeraet_mobil_11_2018/

Warscheinlich, weil eben zukünftig alle Kartenerminals nur noch mit online-Anbindung funktionieren sollen.
Das blöde daran, die KV-Förderung gibts nur für das "Komplettpaket" und nach dem ersten Versicherten-Stammdatenabgleich.
Eine schrittweise Umstellung, so wie ich das für unsere Praxis gerne gemacht hätte, indem man erstmal nur die Kartenterminals updatet oder aufrüstet, wird nicht bezuschusst und man muss das Geld erstmal vorstrecken.

Apropro Förderung: Was nicht im Förderbetrag berücksichtigt ist, sind Kosten durch Betriebsausfälle bei der Installation oder auch im laufenden Betrieb und die laufenden Kosten für eine schnellere Internetverbindung und die Kosten für eine zusätzliche Firewall. Viele Praxen werden auch ihren bisherigen Internetanschluß aufrüsten und sich eine zustäzliche Firewall anschaffen müssen.

Die meisten Anbieter haben zwar in ihren TI-Paketen das sogenannte "Sicherer Internet Service" (SIS)-Paket inkludiert, aber vielen Ärzten ist gar nicht bewusst, dass hierbei nur ein zusätzlicher VPN-Tunnel zu einem Proxy-Server hergestellt wird: vereinfacht gesagt, ist das quasi nur eine Art "gefiltertes Internet surfen" so wie es z.B. inzwischen auch erwerbliche Jugendschutzfilter anbieten. Eine sogenannte Deep-Paket-Inspection oder gar ein SSL-Inspecting erfolgt dabei meines Wissens nicht (wie auch?).
So könnten z.B. E-Mail-Anhänge, in denen Viren enthalten sind - auch wenn man im SIS surft ungehindert auf dem eigenen Rechner in der Praxis landen und erheblichen Schaden anrichten. Und auch ein Datenverlust nach außen ist dann nicht mehr zu verhindern. Auch wenn man auf Emails verzichtet. Ein per USB-Stick eingefangener Virus, kann von sich aus eine Verbindung in das SIS initiieren und Daten senden. Es werden zwar viele Ports geblockt, aber manche (z.B. HTTP, TCP) müssen auch noch offen bleiben, sonst wäre ein internetsurfen gar nicht möglich.

Die genaue Funktionsweise eines TI-Konnektors kann man hier in diesem Handbuch nachlesen (in diesem Fall von der Firma Telekom):
https://geschaeftskunden.telekom.de/blobCache/umn/uti/433368_1533018497000/blobBinary/Konnektor-Handbuch.pdf

Gerne lasse ich mich diesbezüglich eines Besseren belehren. Vielleicht meldet sich ja auch einmal hier einer der großen Konnektor-Anbieter-Firmen und klärt auf. Telefonisch hat mir ein Anbieter eines Konnektors und ein Firewall-Anbieter (der keine Konnektoren betreibt), die eben beschrieben Problematik bestätigt.
Ich bin mir daher sicher, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die ersten Berichte über Attacken und Datenschutzpannen in Arzptraxen in den Medien kursieren.

Entweder man verzichtet komplett auf das Internet, wobei es dann wiederum schwierig ist seine Computersysteme up-to-date zu halten, Fernwartungen durchzuführen oder die Abrechnungen einzureichen oder man muss sich doch noch eine zusätzliche Firewall anschaffen, was wiederum mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, die in den KV-Förderbeiträgen gar nicht berücksichtigt sind (ca. 1000€ für Anschaffung und ca. 30-50€ monatlich je nach Praxisgröße).

Wer mir bis jetzt immer noch nicht glaubt, der schaue sich mal dieses Angebots der Compugroup an:
https://www.cgm.com/media/cgm_de/documents/products___solutions_12/physicians_1/telemed/grafiken/2018-02-08_TELEMED_Datenblatt_Sicherer_Online-Zugang_fuer_die_TI_Rev2_0_DE.pdf

Hier werden zusätzliche "Firewall"-Komponenten angeboten, die alle nicht im Basis-Paket des TI-Anschlußes enthalten sind: erst die höchste Stufe "TELEMED Firewall", der wahrscheinlich nicht ganz billig sein dürfte, bietet erst einen Schutz vor "Phishing, Spyware und Viren".
Mich wundert, dass sich hierbüber bisher noch keiner empört?? Die Internetanbindung (und wenn es nur das Nachschlagen in Wikipedia) wäre das einzige, was dem Patienten mit der TI-Anbindung einen Mehrwert bieten würden. Aber so wie die Politik früher die Auto-Industrie gefördert hat  und immer noch fördert, so fördert sie eben jetzt die Cybersecurity-Industrie.

Die ganze TI-Thematik ist eine riesige Mogelpackung !!!!

 

 


 



 


 

 


 

bearbeitet von DoktaBob
weitere Infos hinzugefügt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Aktives Mitglied
Am 13.1.2019 um 18:01 schrieb GolfVadda:

Auf jeden Fall werden aber auf de Karte 2 BITs vom offenen Bereich in einen geschützten Bereich umgeschrieben

    • Eine solche G2-Karte ist dann mit den "alten Kartenlesern" nicht mehr lesbar/ nutzbar ! ?

Das würde bedeuten, dass Patienten, die bei einem TI-Angebunden Arzt waren (z.B. dem Kardiologen) zu keinem Arzt ohne TI-Anbindung (z.B. dem Hausauszr) gehen könnten.

Ich habe davon noch nie etwas gehört umnd halte es ehrlich gesagt auch für Unsinn. Bei mir (siehe weiter unten) kann ich ohne Probleme zwischen TI-Lesegerät und "altem" Lesegerät hin und herwechseln.

Auf den G2-Karten gibt es einen ungeschützen und einen geschützten Bereich, das ist korrekt. So lange der ungeschützte Bereich (noch) benutzt wird, können die Karten auch von einem TI-losen Kartenlesegerät eingelesen werden (auch von den  mobilen Lesegeräten).

Der Gestzgeber hat vorgesehen, dass erst nach flächendeckendem "Rollout" der TI (wohl mit TI-Mobilgeräten) ein switch vom ungeschützten auf den geschützten Bereich geplant ist. Der geschützte Bereich kann von den "alten" Geräten nicht ausgelesen werden, also erst dann wird eine TI-lose Arztpraxis die Karte nicht mehr lesen können. Und dieser switch wird wohl noch eine weile auf sich warten lassen, kann man vermuten.

Bei der Gelegenheit: in https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/TI/KVB-Infoblatt-FAQ-Telematikinfrastruktur.pdf findet man fiele interessante Dinge.

Ich habe seit Q II / 2018 meine Anbindung an die TI und kann die vielen Unkenrufe nicht ganz nachvollziehen; die Kostenerstattung war ärgerlicherweise nicht ganz kostendeckend (die ausgezahlte Pauschale hat genau gereicht, die TI-Anbindung ohne Mobilgerät, welches zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht lieferbar/zertifiziert war zu bezahlen, das Mobilgerät muss ich also (demnächst) selbst bezahlen). Die Unterhaltspauschalen reichen für VPN-Anbieter, aber natürlich nicht für den DSL-Anschluss (den hatte ich aber vorher schon gebraucht; die Krankenkassen zahlen mir auch mein Faxgerät nicht, wieso sollten sie meine Telefonleitung bezahlen ?) Die technische Anbindung hat weitgehend problemlos geklappt, von "ständigen Abstürzen" kann ich nicht berichten. Ich habe mein altes Lesegerät (und mein altes mobiles Gerät) "für alle Fälle" behalten. Außer das ich das alte Lesegerät als Docking-Station des mobilen nutze, habe ich das alte aber nicht mehr wirklich gebraucht...

 

Dass ich derzeit keinen eigenen Vorteil davon habe, mich zum Büttel der Krankenkassen (VSDM) zu machen, habe ich halt hingenommen; ich hoffe inständig auf den elektronischen Medikationsplan, die erste Anwendung, von der ich mir wirklich was verspreche - die wird aber sicher erst 2020 oder auch erst 2021 kommen ? Den Notfalldatensatz halte ich für genau so überflüssig wie den VSDM, aber er ist halt nun mal Gesetz...

Also ich habe bislang kein Nutzen, aber auch keine ernsthaften Probleme mit der Nutzung der TI und das gute Gefühl, mich konform der Rechtslage zu verhalten ?

 

In diesem Sinne: frohes Schaffen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2) Wird in einer TI-Praxis eine G1/G1+ Karte über den Konnektor eingelesen und der VSDM wird ausgeführt, wird der Inhalt der eGK verändert. Die Karte ist über den Konnektor nicht mehr einlesbar.

3) G1-Karten können in Nicht-TI-Praxen solange noch eingelesen werden, bis sie zum ersten Mal in einer TI Praxis im Rahmen vom VSDM unlesbar gemacht werden. Im Quartal 1/2019 dürfen wir die noch lesbaren G1-Karten einlesen und verarbeiten. Es bleibt jetz abzuwarten, was die KBV möglicherweise im kommenden Update Schreiben zum 15.2.2019 an Neuerungen zu genau dem Thema schreibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Aktives Mitglied

Die G1 Karten sind ab 01.10.2017 ungültig, die G1+ sind seit 01.01.2019 ungültig; Sie stellen rechtlich keinen validen Versicherungsnachweis dar -- völlig unabhängig davon, ob sie technisch einlesbar sind oder nicht: sie sind schlicht nicht (mehr) gültig!

Ein Patient, der nichts anderes hat, benötigt entweder einen schriftlichen Versicherungsnachweis (Ersatzverfahren) oder bekommt eine Privatrechnung !

 

Es mag zwar sein, dass eine TI-Praxis die Karte auch technisch als ungültig kennzeichnet (das weiss ich nicht im Detail), aber damit würde sie nur geltendes Recht vollziehen: die Vorlage einer ungültigen Karte seitens des Patienten ist nicht erlaubt, die Annahme einer solchen Karte begründet keinen Abrechnungsanspruch, insofern werden nichtsahnende Praxen nur vor finanziellem Schaden bewahrt!

 

mfG W. Mildenberger

vor 4 Stunden schrieb GolfVadda:

3) [...] Im Quartal 1/2019 dürfen wir die noch lesbaren G1-Karten einlesen und verarbeiten.

Das entspricht nicht meinen Informationen:

https://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/egk-der-generation-1-ab-2019-ungueltig/507/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 month later...
  • Aktives Mitglied

Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen und das Quartal 1/2019 schon wieder fast zu Ende. Gab es denn hier bei irgendjemandem Probleme mit dem Karten einlesen?

Ich habe gehört, dass der Versichertenstammdatenabgleich beim Einlesen der Karte wohl relativ lange dauert: Die Aussagen gehen von 10sekunden bis zu 1 Minute. Kann das jemand bestätigen?

Bei uns läuft bisher alles noch weiterhin reibungslos.... Aber wir sind mit unsere Praxis  auch noch offline und haben uns nicht von der umherkursierenden Panikmache, man müsse sich jetzt ganz schnell an die TI anschließen, anstecken lassen.

Ich habe es mir mal durchgerechnet: eine Honorarkürzung von 1% ist bei unserer kleinen Praxis immer noch günstiger, als die ganzen Kosten, die bei uns mit einer Einrichtung der TI anfallen würden. Die KV-Förderung ist leider nach wie vor nicht kostendeckend, aber das sollte sich mittlerweile ja schon rumgesprochen haben.

Am 31.03.19 läuft die Frist zur Bestellung der TI und Meldung an die KV aus:

Interessant ist das nun vom Verein Freie Ärzteschaft e.V. veröffentlichte Musterschreiben für die KV:

https://freie-aerzteschaft.de/anbindung-an-telematik-infrastruktur/

Ist ziemlich geschickt formuliert und vielleicht ein Versuch wert.

 

 

 

Screenshot_20190322-164011_zuschnitt.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Aktives Mitglied
Am 22.3.2019 um 16:00 schrieb KoelnDoc:

Wenn eine solche Karte nicht mehr lesbar ist, müßte man einen Ersatzfall anlegen, oder was denken Sie? 

Es geht nicht darum, ob die Karte lesbar ist oder nicht, es geht darum ob sie gültig ist oder nicht. Karten der G1-Generation (sowohl G1 wie G1+) sind schlicht nicht mehr gültig, egal ob man die Daten einlesen kann oder nicht.

Jeder Patient sollte von seiner Krankenkasse eine gültige eGK der zweiten Generation bekommen haben. Wer die nicht vorlegt, ist möglicherweise auch nicht versichert. Und ja, trotz Versicherungspflicht gibt es solche Leute: entweder weil die Karte eingezogen wurde, die Versicherung(spflicht) erloschen ist oder weil die Karte missbräuchlich durch jemand anderen verwendet wird oder oder oder.

Daher muss ein Patient, der so eine veraltete Karte vorlegt, innerhalb von 10 Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen (entweder findet er seine neue Karte "plötzlich" doch noch zu Hause oder er bekommt (bei Verlust) eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, die man sich auch gern in die Praxis faxen lassen kann). Wenn so eine Ersatzbescheinigung vorliegt, kann man einen Ersatzfall anlegen, wenn die Originalkarte auftaucht, natürich einen normalen Fall --und andernfalls eben einen Privatfall. Die Leute dürfen ruhig merken, dass es ein Privileg ist, krankenversichert zu sein! Der Pat. hat doch sowieso von Gesetz wegen Zeit, innerhalb des laufenden Quartals eine gültige eGK vorzuweisen, um den Privatfall wieder in einen GKV-Fall umzuwandeln. Aber es ist nun mal Pflicht und Schuldigkeit des Versicherten, einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Es ist nicht ärztliche Pflicht herauszufinden, auf welche Art und weise der Patient womöglich versichert oder nicht versichert sein könnte!  ==> Wer keine eGK vorlegt, wird privat abgerechnet, fertig.

Am 22.3.2019 um 16:46 schrieb DoktaBob:

Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen und das Quartal 1/2019 schon wieder fast zu Ende. Gab es denn hier bei irgendjemandem Probleme mit dem Karten einlesen?

Ich habe gehört, dass der Versichertenstammdatenabgleich beim Einlesen der Karte wohl relativ lange dauert: Die Aussagen gehen von 10sekunden bis zu 1 Minute. Kann das jemand bestätigen?

Bei uns läuft bisher alles noch weiterhin reibungslos.... Aber wir sind mit unsere Praxis  auch noch offline und haben uns nicht von der umherkursierenden Panikmache, man müsse sich jetzt ganz schnell an die TI anschließen, anstecken lassen.

Ich habe es mir mal durchgerechnet: eine Honorarkürzung von 1% ist bei unserer kleinen Praxis immer noch günstiger, als die ganzen Kosten, die bei uns mit einer Einrichtung der TI anfallen würden. Die KV-Förderung ist leider nach wie vor nicht kostendeckend, aber das sollte sich mittlerweile ja schon rumgesprochen haben.

 

Also meine Schwestern klagen über keiner Probleme mit dem VSDM. Das Durchziehen der Karte dauert zwar länger als früher, aber meist unter 5sec. Abstürze, Hänger oder dergleichen haben wir seit der Installation (30.06.2018) keine bewusst erlebt.

Die Anbindung der TI wird zumindest von Herrn Span als Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit gesehen; er hat wohl schon relativ deutlich durchblicken lassen (das TSVG enthält wohl entsprechende Passagen; hab's selbst noch nicht gelesen), dass die KVen entsprechendes "Fehlverhalten" entsprechend sanktionieren sollen bis hin zum Entzug der KV-Zulassung (und die KVen werden unter Zwangsverwaltung gesetzt, wenn sie's nicht machen). Glaubt also bitte nicht, mit dem "Bezahlen" der 1%-Abschläge sei alles erledigt. Und ob man mit den juristischen Spitzfindigkeiten (siehe Musterbrief) durchkommt oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Ich halte das für ein gewagtes Spiel und würde meine wirtschaftliche Existenz nicht wegen dieser in meinen Augen Bagatelle aufs Spiel setzen.

Aber noch sind wir ja selbstständig, hier kann jeder auch selbst entscheiden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Aktives Mitglied

Sicherlich lässt sich mit so einem Brief mit etwas Zeit gewinnen.

Die Ärzteschaft hat eine der größten Lobbies in Deutschland, leider aber eine die ein immer weicheres Rückgrat hat... 

Die Anbindung an die TI ist eine Einbahnstraße, wer das einmal gemacht hat für den gibt's kein zurück.

Allein das ist für mich schon Grund genug, erst einmal abzuwarten. Bevor die Zulassung entzogen wird, werden sicher noch einige Sanktionen vorher folgen. 

Ich bin nicht gegen eine Digitalisierung nur nicht in der Form wie es jetzt umgesetzt wird und mit welcher Art und Weise.

Ich wünsche Ihnen allen die Weitsicht und Mut, die richtige Entscheidung zu treffen.

Wer noch Bedenken hat, dem seien diese Seite eines mutigen Arztes ans Herz gelegt:

http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/sorgen-wegen-ti-und-fragliche-gesetzesluecken/

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 weeks later...
  • Aktives Mitglied

Aus gegebenem Anlass sei auf diesen Artikel verwiesen:

"Ohne TI-Anschluss drohen nicht nur finanzielle Sanktionen"

https://www.kbv.de/html/1150_40248.php

und wo wir gerade dabei sind:

Unter dem Schlagwort "TI-Anschluss: Konnektor bietet optimalen Schutz" stellt die KBV dar, dass keine Sicherheitsrisiken durch den Konnektor hinzutreten.

https://www.kbv.de/html/1150_40271.php

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beteilige Dich an der Unterhaltung

You are posting as a guest. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingefügt.   Alternativ als einfachen Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...
  • [[Template core/global/plugins/superblocks is throwing an error. This theme may be out of date. Run the support tool in the AdminCP to restore the default theme.]]
×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung