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Gesetzliche Mindestanforderungen an Praxisräumen


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  • Aktives Mitglied

Hallo liebe Community,

ich bin schon öfters hier auf Teramed gelandet und habe schon viel interessantes hier gefunden. Toll, dass es diese Seite gibt :)

Mich würde interessieren welche gesetzlichen Mindestanforderungen an Praxisräumlichkeiten  gestellt werden.

Konkret geht es um eine Praxisneugründung bzw. -übernahme.  Einige Fallstricke habe ich schon recherchiert... so fand ich u.a. diesen Artikel, wonach sich viele Vermieter wohl aus der Pflicht nehmen wenn sie Praxisräume vermieten, indem sie im Mietvertrag die Formulierung "Räume zur Nutzung als Praxis" verwenden. Dann seien die Mieter alleine dafür verantwortlich die gesetzlichen baulichen Anforderungen einzuhalten.

Ich habe eine kleine Allgemeinarztpraxis mit einer Arzthelferin und 2 angestellten Hilfskräften. Nach einer Modernisierungsmaßnahme möchte mein bisheriger Vermieter den Vertrag nicht mehr verlängern bzw. nur noch wenn ich das doppelte der jetzigen Miete zahle (statt 15,-/qm nun 30€/qm). Ich bin noch einer der wenigen Einzelkämpfer unter den Ärzten und kann mir das bei meiner jetzigen Praxisfläche nicht mehr leisten. Ich bin nun gezwungen in den kommenden 4 Monaten neue Räume zu suchen.

Da die Mieten insgesamt massiv gestiegen sind, Frage ich mich wie "klein" darf meine Praxis eigentlich sein? Welche Räume braucht man unbedingt, auf welche kann man verzichten?

Reicht auch eine Toilette, wenn die baulichen Maßnahmen zur Installation einer zweiten Toilette (für's Personal) mit zu hohen Kosten verbunden sind?

Gelten eventuell manche Vorschriften erst ab einer bestimmten Mindestanzahl von Mitarbeitern? 

Laut den Hygienevorschriften, die ich hier schön zusammengefasst gefunden habe müsste  ich mindestens einen Personalumkleideraum, einen Aufbereitungsraum mit reiner & unreiner Zone, einen Entsorgungraum und ggf. noch einen Lagerraum haben. Ich konnte dazu aber keine rechtsgültigen Quellenangaben finden.

Andererseits habe ich aber auch schon Praxen gesehen, wo es nur 3 oder 4 Räume gab: die Praxen hatten zwar nur ein paar Stühle im Gang statt einem Warteraum, aber vermutlich Dank gutem Termin-Management liefen die Praxen auch ganz gut... tolerieren die Inhaber dieser Praxen das erhöhte Haftungsrisiko einfach oder dürften sie das eigentlich gar nicht und wurden einfach nur noch von keiner Aufsichtsbehörde kontrolliert?

Wo kann man die räumlichen  Anforderung an Praxisgewerbeimmobilien noch nachlesen bzw. erfragen? Bei KBV möchte ich nicht direkt fragen, um nicht irgendwelche schlafenden Hunde zu wecken...

 

 

 

 

 

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Hallo!

Bei einer Praxisneugründung gibt es leider sehr sehr viel zu beachten. Ich baue gerade selbst meine neue Praxis. Quellen für die Vorschriften sind KBV, Gesundheitssamt, Berufsgenossenschaft u.s.w.

Bei Übernahme einer alten Praxis also Kassenarztsitzes sieht das unfairerweise etwas anders aus. Hier gilt Bestandsschutz!

Fürs Personal muss - egal wieviele beschäftigt werden - ein Pausenraum vorhanden sein, davon räumlich getrennt die Umkleide und mind. zwei! Personal-WC‘s (man könnte ja Männlein und Weiblein einstellen). 

Dann braucht man einen Serverraum. Separater Raum - ohne Fenster aber mit Lüftung wegen der Abwärme - möglichst nur zugänglich durch den Praxisinhaber.

Die Räumlichkeiten für eine Instrumentenaufbereitung spare ich mir! Viel zu teuer. Einweginstrumente bzw. externe Aufbereitung sind in der Allg.-Med.-Praxis deutlich günstiger.

Wartezimmer muss akustisch von der Anmeldung getrennt sein (Datenschutz), ebenso der Eingangsbereich.

so was zu mieten, ist bei uns unmöglich! Deshalb baue ich neu! Aber das Behörden-Chaos ist dann auch nicht unbedingt förderlich! Ich streite mich gerade seit einem 3/4 Jahr mit der Baubehörde! Inzwischen baue ich endlich. Aber wenn man das alles mitmacht, muss man sich nicht wundern, warum niemand Landarzt werden will!!!

Viel Glück bei der Suche nach neuen Räumen!!!

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Hallo DoktaBob,

auch wir sind eine kleine Hausarztpraxis und haben auch nur begrenzten Raum,-90 qm. Die Personalumkleide ist zugleich der Pausenraum mit kleiner(!) angeschlossener Personaltoilette. Neben dem Tresen gibt es ein Labor, zwei Behandlungszimmer, einen Warteraum, eine Patiententoilette (diese ist barrierefrei wie der Eingang) und einen Lagerraum,- alles keine großen Räume, aber ausreichend. Die Aufbereitung haben wir mit Einweginstrumenten (sind ja in einer Allgemeinarztpraxis nicht so viele) umgangen und einen Entsorgungsraum braucht es auch nicht, wenn der Müll täglich in die Tonne gebracht wird. Das Terminmanagment läuft bei uns "auf Abruf", heißt, die Patienten werden angerufen, wenn sie dran sind. Das ist nur ein kleiner Aufwand, bringt aber viel Ruhe in die Räume und wird dankbar angenommen. Die hygienischen Anforderungen sind problemlos auch in kleinen Räumen umsetzbar. Wir hatten vor dem Praxisausbau 2013, hier war vorher ein Einkaufsladen, mit dem Verantwortlichen im Landratsamt Kontakt aufgenommen, welcher uns die Anforderungen genannt hat, so lief es eigentlich reibungslos.

Schöne Grüße und viel Glück!

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  • 2 weeks later...
  • Aktives Mitglied

Herzlichen Dank für die Antworten.

Weiß jemand von Euch wie das mit dem Bestandsschutz ist?
Nach meinen bisherigen Recherchen könnte das erklären, warum viele Praxen noch nicht barrierefrei sind.


Inzwischen habe ich mal eine Anfrage an das lokale Bauamt gestellt und hoffe auf eine allgemein rechtsgültige Aussage. Ich befürchte aber, dass wird wahrscheinlich von Fall zu Fall entschieden... nur blöd wenn man den Mietvertrag dann schon unterschrieben hat, aber die Genehmigung des Bauamts zur Nutzungsänderung auch mal 3 oder mehr Monate dauern kann (unser Bauamt hier ist in einer Großstadt).

 

 

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  • Aktives Mitglied
Am 13.6.2018 um 08:55 schrieb Sandra Luebeck:

Bestandsschutz gilt für alte Praxen. Die dürfen auch in Gebäuden von Anno dazumal sein, mit Schwindelerregenden Treppen u.ä. 

Bei einer neuen Praxis wird die Barrierefreiheit gefordert!

Und der Bestandsschutz bezieht sich auf die Räumlichkeiten, nicht auf den Inhaber!

Wenn die Praxis von einem neuen Arzt übernommen wird, hat der den gleichen Bestandsschutz wie zuvor. Und wenn der "alte" Arzt seine Praxis verlegt, muss die neue Praxis auch "modern" sein, egal wie die Praxis vorher war...

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  • 1 month later...
  • Aktives Mitglied

Hallo DoktaBob,

da es im Bereich der Arztpraxis eine Vielzahl von zu beachtenden Vorschriften gibt, gibt es aus meiner Erfahrung heraus leider keine zentrale Behörde, die alle Vorgaben verbindlich darstellt.

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

- BGW (zum Schutze der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes), Arbeitsstättenverordnung

- Hygienerichtlinien

Ich habe bei allen Um- und Neubauten die ich betreut habe, sehr gute Erfahrungen mit den Gewerbeaufsichtsämtern und dem Gesundheitsamt gemacht.

Häufig sind diese sogar bereit, sich die Pläne anzusehen und entsprechend Hilfestellung zur Umsetzung der Verordnung zu geben.

Daher würde ich zunächst dort anrufen und um Unterstützung bitten.

 

Viele Grüße

 

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  • 1 year later...

Hallo zusammen,

Am 2.6.2018 um 23:25 schrieb DoktaBob:

Ich habe eine kleine Allgemeinarztpraxis mit einer Arzthelferin und 2 angestellten Hilfskräften. Nach einer Modernisierungsmaßnahme möchte mein bisheriger Vermieter den Vertrag nicht mehr verlängern bzw. nur noch wenn ich das doppelte der jetzigen Miete zahle (statt 15,-/qm nun 30€/qm). Ich bin noch einer der wenigen Einzelkämpfer unter den Ärzten und kann mir das bei meiner jetzigen Praxisfläche nicht mehr leisten. Ich bin nun gezwungen in den kommenden 4 Monaten neue Räume zu suchen.

ich hänge hier mal meine Frage zu diesem Thema an, es scheint passend zu sein. In unserer Gemeinde gibt es seit einigen Jahren aus ähnlichem Grund wie oben genannt keinen Hausarzt mehr. Die ehemaligen Praxisräume sind inzwischen privat anderweitig vermietet. Es gibt noch eine Zahnarztpraxis und eine psychologische Facharztpraxis.

Nun hat sich der günstige Umstand ergeben, dass die Gemeinde selbst über eine freie große ebenerdige barrierefreie Wohnung im Ortszentrum verfügt. Die Gemeinde hat 3.300 Einwohner und liegt direkt im Speckgürtel einer 20.000 Einwohner-Kreisstadt im Südosten Bayerns mit Autobahnanschluss. Da Bürgermeister und Gemeinderat das Interesse haben, wieder über einen Hausarzt zu verfügen, würde man die Wohnung (Altbau) entsprechend den Bedürfnissen einer Hausarztpraxis herrichten und günstigst vermieten.

Die Frage ist, wie schätzen die Ärzte hier die Erfolgsaussichten dieses Vorhabens ein? Ist die Gemeinde einfach zu klein oder besteht eine reelle Aussicht, wenn man es richtig angeht? Und wenn ja, wo findet man am besten einen interessierten Arzt?

Würde mich über Antworten freuen,
VG, Josef

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