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Praxisführung


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Hallo,

weiß irgend jemand, welche Einweisungen für die MFA`s verpflichtend sind. (Reanimation, Hygiene, Arbeitsschutz etc.) und wer diese Einweisungen macht.

Brauche ich zwingend einen Brandschutzbeauftragten.

 In unserer Allgemeinarztpraxis bereiten wir Instrumente auf. Leider haben wir im Team niemanden mit Steri-Schein. Ist aber nötig, oder?

Gibt es ein empfehlenswertes Nachschlagewerk, indem ich alles kompakt erlesen kann?

Ich freue mich über viele hilfreich Tipps und sage schon mal DANKE.

MfG Tima

 

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Hallo Tima,

also soweit mir bekannt ist, ist es zwingend vorgeschrieben, dass jemand die entsprechende Fortbildung zur Aufbereitung von Medizinprodukten hat! Wäre also sehr vorsichtig und würde, solange das niemand hat, lieber Einmalinstrumente nutzen.

Einweisungen kann der Arzt machen oder ein beauftragter, fähiger Mitarbeiter/in. Oftmals ist es die QM-Beauftragte. 

Ob eine Brandschutzbeauftragte notwendig ist, ist vermutlich von der Praxisgröße bzw Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Also wir, 2-Mann-Praxis (Arzt & MFA) haben das nicht explizit festgelegt. Wir haben allerdings eine Firma für Arbeitsschutz. Beim letzten Besuch hat er eben auch geschaut, dass ein Feuerlöscher vorhanden ist und das entsprechende Hinweisschild (Piktogramm) darüber (oder auch daneben) angebracht ist. Ob darüber hinaus noch etwas wichtig ist, hängt sicherlich auch wieder von der Praxisgröße ab. Kennzeichnung der Fluchtwege usw. Solange für solche Aufgaben kein Mitarbeiter geeignet oder bestimmt wurde, hat alle diese "Stellen" der Praxisinhaber für mich inne. Ob ich mit dieser Denkweise richtig liege, weiß ich nicht wirklich. Aber ich bin dann schon mal raus aus der Nummer :10_wink:

Nur die Sache mit der Aufbereitung ist ein heißes Eisen. Das kann man meiner Meinung nach nicht mal eben dem Chef unterjubeln, da er auch die entsprechende Fortbildung machen müsste. Und ganz ehrlich? Find ich auch richtig so! Wenn ich die steigende Zahl von Wundinfektionen sehe, frag ich mich täglich, inwiefern Hygienepläne, welche die Aufbereitung von MP (falls zutreffend) beinhalten, überhaupt umgesetzt werden. Existieren die nur fürs QMB? Also unserer/meiner ist, was die einzelnen Desinfektionsmittel (Fläche) auch gerade nicht auf aktuellem Stand. Aber da ich selber putze und megapingelig bin, würde ich woanders garantiert, selbst in aktuellen Plänen, Schwachstellen finden. Spätestens bei der Umsetzung :4_joy:

Wir sind auch eine Allgemeinarztpraxis. Nachdem die Aufbereitung über unser Labor stetig teurer wurde, sind wir komplett auf Einmalinstrumente umgestiegen. Denn wie oft braucht man die denn? Bissl Fadenzug, bissl Wundversorgung, viel mehr fällt bei uns nicht an. Deshalb halten sich die Kosten wirklich in Grenzen. 

Die aufbereiteten Instrumente lagen ja zum Teil so lange ungenutzt in den Schubladen, dass wir sie vor Benutzung schon wieder hätten sterilisieren lassen müssen. Je nach dem wie oft ihr Instrumente benötigt, würde ich entweder jemanden ganz schnell zur Fortbildung schicken oder eben umstellen.

LG Alex

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Am 16.1.2018 um 12:44 schrieb tima:

Hallo,

weiß irgend jemand, welche Einweisungen für die MFA`s verpflichtend sind. (Reanimation, Hygiene, Arbeitsschutz etc.) und wer diese Einweisungen macht.

Brauche ich zwingend einen Brandschutzbeauftragten.

 In unserer Allgemeinarztpraxis bereiten wir Instrumente auf. Leider haben wir im Team niemanden mit Steri-Schein. Ist aber nötig, oder?

Gibt es ein empfehlenswertes Nachschlagewerk, indem ich alles kompakt erlesen kann?

Ich freue mich über viele hilfreich Tipps und sage schon mal DANKE.

MfG Tima

 

 

Hallöchen!

Also soweit ich weiß, braucht ihr auf jeden Fall eine Hygienebeauftragte, eine QMB. Die Kurse kann man bei der KV machen. Der Notfallkurs muss alle 2Jahre Aufgefrischt werden. Wir bekommen immer von Vertretern ein Angebot dafür. Aber das DRK oder Johanniter machen das auch. Für das Notfallmanagement würde ich auch eine MFA beauftragen, die sich um das  Notfallequipment (Rucksack, Ampullarium, DEFI usw. ) kümmert. Arbeitsschutz, und Brandschutz ist meines Wissens nur in „großen“ Praxen Pflicht.  Aber ab wievielten, weiß ich leider nicht  

Datenschutzbeauftragte ist noch wichtig! 

Wir sind auch eine allgemein Arztpraxis und haben auf einmal Material umgestellt. Super Sache ?

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  • Aktives Mitglied

Hallo,

Arbeitsschutz Brandschutz etc. ist Pflicht gesetzlich mit Strafen ab 1 Angestellten.

kann man als Arzt selbst machen ebenso wie Ersthelfer. Das ist man sogar ohne Schulung. Viele Ärztekammern bieten einen Kurs zur Unternehmer Schulung an. Bei uns 99 Euro jährlich Schulung alle 5 Jahre. Lohnt sich, da viele Auflagen seit 2013 Gesetze sind und teuer geahndet werden können.

Ich bin auch Allgemeinmediziner und Arbeitsmediziner und auch ich musste zur Schulung selbst wenn ich auch selbst schule.

grüsse 

 

da erfährt

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  • 1 month later...
  • Aktives Mitglied

Kleine Ergänzung: Wichtig ist auch, dass eine Einweisung in die Geräte erfolgt und dokumentiert wird. Einweisen dürfen nur Personen, die selbst eingewiesen wurden.

Zwingend notwendige Unterweisungen:

Sicherheitsbelehrung: • Gefahren, die von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgehen. Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Symbolik nach GHS, Vorstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster, Erste-Hilfe bei Gefahrstoffen. • Verhalten bei Wegeunfällen • Gefahren, die von Geräten und Maschinen ausgehen • Verhalten bei Unfällen • Verhalten im Brandfall, Meldung des Brandes, Fluchtwegekennzeichnung, Brandklassen, Präsentation Rauchmelder • Notwendigkeit von sicheren Kanülen, neue BioStoffV

Hygieneunterweisung / Händehygiene / Hautschutz

Datenschutzunterweisung / Schweigeflicht

Röntgen / Strahlenschutz

Verhalten am Arbeitsplatz

Verhalten auf dem Weg zur / von der Arbeit

Verhalten bei Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten

Unfälle und Erste Hilfe

Gesundheitsvorsorge

Sicherheit in der Alten- und Krankenpflege

Heben und Tragen, Gebrauch von Leitern

Fahrten mit Dienstfahrzeugen

Umgang mit Elektrischen Betriebsmitteln

Arbeiten mit Fotokopierern und Laserdrucker

Das hängt natürlich vom Leistungsspektrum / Umfang der Tätigkeit ab

Ich hab mal ein Musterunterweisungsformular beigelegt, das kann man leicht anpassen. Mein Tipp ist immer, einen externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, die 1 x pro Jahr (bei Praxen ab 20 MA auch öfter) kommt und die Unterweisungen direkt vor Ort durchführt...

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen,

Viele Grüße

Joachim Deuser

 

 

 

 

 

unterweisungsnachweis.doc

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