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Ausnahmeziffern


Gast veraschröder

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Gast veraschröder

Hallo, wie rechnet ihr die ausnahmeziffern ab? Ich kenne dass so das man die 32015 bei jeder Blutentnahme abrechnet. Chef meint dass es einmal im Quartal reicht. Viele Quick Patienten kommen aber viel öfter als einmal. Danke für eure Mühe

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Einmal im Quartal reicht. Meines Wissens sind dann in diesem Quartal alle Laboruntersuchungen des Patienten (z.B. nicht nur die INR-Messungen) ausserhalb des Laborbudgets. Also immer schön Ausnahmeziffern wo irgend möglich - dann freut sich der Chef.

Liebe Grüße!

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vor einer Stunde schrieb luschae:

einmal im Quartal genügt und ganz wichtig auch auf dem Laborschein !!!!  Diabetes ist 32022 ,  31018 ist Niereninsuffizienz ....

 

Dazu habe ich mal eine Frage: Wenn die Ziffer vergessen wurde oder sich die Berechtigung dafür erst im laufenden Quartal ergibt (also z.B Neueinstellung Marcumar, neu diagnostizierter Diabetes...) , wie kann ich die für rückwirkende Laboraufträge "geltend machen"? Sie gilt ja eigentlich für das ganze Quartal, aber auf dem vorhergehenden Laborauftrag sind sie ja nicht ... 

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Am 14.1.2018 um 12:16 schrieb Sylvia:

Dazu habe ich mal eine Frage: Wenn die Ziffer vergessen wurde oder sich die Berechtigung dafür erst im laufenden Quartal ergibt (also z.B Neueinstellung Marcumar, neu diagnostizierter Diabetes...) , wie kann ich die für rückwirkende Laboraufträge "geltend machen"? Sie gilt ja eigentlich für das ganze Quartal, aber auf dem vorhergehenden Laborauftrag sind sie ja nicht ... 

So weit ich informiert bin, gibt es einen bundesweiten Labordatenabgleich, bei dem die Freiziffern zwischen Labor und beauftragender Praxis abgeglichen werden. Wenn unterschiedliche Ziffern bestehen, wird anhand der Abrechnungsdiagnosen (der einreichenden Praxis) geprüft, welche Freiziffer gilt. D.h. wenn in den Abrechnungsdiagnosen eine begründende Diagnose steht (und sei es am letzten Quartalstag) und Ihre Praxis eine Freiziffer angibt, dann gilt die (für das komplette Quartal), auch wenn das Labor davon keine Ahnung/Information hatte. Rückwirkend müssen sie das Labor auch nicht informieren, es ist dem Labor egal, die Rechnung ändert sich nicht. Und eine Freiziffer pro Quartal genügt, die müssen sie nicht bei jeder Laborleistung erneut abrechnen...

Achtung, zum 01.04. wird sich die Laborabrechnung ändern. Wichtig ist, dass ab dann die Freinummern nur noch für die Untersuchungen gelten, für die sie gedacht sind (also z.B. die 32015 nur für 32026 (INR-Streifentest) und  32113,32114 (INR-Messungen aus dem Blut im Labor), nicht mehr wie bisher für alle Laborleistungen. Wenn Patienten also mehrere Freinummern haben (z.B. ein antikoagulierter Diabetiker mit Rheuma), dann sollte man künftig alle Freinummern nennen - bislang sollte man das zwar auch tun, aber es war für die Abrechnung egal, ob man eine oder mehrere Freinummen genannt hatte.

vor 6 Stunden schrieb Massouda:

Rechnen sie die ziffern 32022,31018 oder 32015 trodz Laborbudget, bei uns in EDV diese ziffern sind unbewertet.

Ist das eine Frage oder eine Empfehlung? Ich verstehe Ihren Satz nämlich nicht.

Die Freinummern sind immer unbewertet, man bekommt ja schließlich kein Geld (oder EBM-Punkte) dafür, aber sie entlasten das Labor-Budget und sollten daher immer unbedingt angegeben werden, sofern sie zutreffen und eine Laborleistung erfolgte. (Wenn keine Laborleistung erfolgte, dann sollte man sie bis 31.03. besser nicht angeben, weil sie gleichzeitig die Berechnungsgrundlage (Anzahl der gezählten Patienten) für den Wirtschaftlichkeitsbonus reduzierte und damit der Bonus kleiner wurde. Ab 01.04. wird das aber egal sein.)

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vor 4 Stunden schrieb Dr. W. Mildenberger:

So weit ich informiert bin, gibt es einen bundesweiten Labordatenabgleich, bei dem die Freiziffern zwischen Labor und beauftragender Praxis abgeglichen werden. Wenn unterschiedliche Ziffern bestehen, wird anhand der Abrechnungsdiagnosen (der einreichenden Praxis) geprüft, welche Freiziffer gilt. D.h. wenn in den Abrechnungsdiagnosen eine begründende Diagnose steht (und sei es am letzten Quartalstag) und Ihre Praxis eine Freiziffer angibt, dann gilt die (für das komplette Quartal), auch wenn das Labor davon keine Ahnung/Information hatte. Rückwirkend müssen sie das Labor auch nicht informieren, es ist dem Labor egal, die Rechnung ändert sich nicht. Und eine Freiziffer pro Quartal genügt, die müssen sie nicht bei jeder Laborleistung erneut abrechnen...

Achtung, zum 01.04. wird sich die Laborabrechnung ändern. Wichtig ist, dass ab dann die Freinummern nur noch für die Untersuchungen gelten, für die sie gedacht sind (also z.B. die 32015 nur für 32026 (INR-Streifentest) und  32113,32114 (INR-Messungen aus dem Blut im Labor), nicht mehr wie bisher für alle Laborleistungen. Wenn Patienten also mehrere Freinummern haben (z.B. ein antikoagulierter Diabetiker mit Rheuma), dann sollte man künftig alle Freinummern nennen - bislang sollte man das zwar auch tun, aber es war für die Abrechnung egal, ob man eine oder mehrere Freinummen genannt hatte.

 

@Dr. W. Mildenberger 

Vielen Dank, das zu meiner Frage ist eine perfekte Zusammenfassung verschiedener Infos, die ich zu dem Thema mir aus unterschiedlichen Quelle (leider nicht richtig eindeutig) quergelesen habe. Auch von einer Änderung zum 1.4. hatte ich was gelesen, aber Sie haben das wirklich toll übersichtlich und "idiotensicher" :) zusammengeschrieben!!!

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