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Wirkstoffverordnung oder Originalpräparate auf das Rezept?


Gast thomas

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Am 7.6.2017 um 20:53 schrieb Hg:

Ich finde diesen schon praktisch, da auch der Wirkstoff draufsteht, da wir ausschließlich Wirkstoffverordnungen machen

Hallo Hg,

jetzt bin ich aber baff: ihr macht ausschließlich Wirkstoffverordnung? :o Das funktioniert bei euch? :91_thumbsup:

Die umliegenden Apotheken haben die Krise bekommen, als wir ca 6 Wochen lang auf Wirkstoffverordnung umstellten :(

Hast Du uns ein paar Tipps dazu? Auf was müssen wir achten? Welches Praxisprogramm nutzt ihr dazu?

Funktioniert das auch bei HZV?

Grüße

Thomas

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das würde mich auch interessieren: laut der Hotline können wir das mit Medistar nicht machen.

Die Diskussion über rabattierte und ausgetauschte Präparate nervt mich gewaltig. Ich glaube, dass es kaum einen Unterschied macht, ob auf der Ramipril-Packung ratiopharm, Stada oder 1A-Pharma steht.

Einzig die Patienten müssen bei gleichem Medikament immer mit einem anderen Aussehen kämpfen.

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  • Aktives Mitglied

Hallo,

bei uns funktioniert die Wirkstoffverordnung einwandfrei und unsere Apotheken im Umkreis akzeptieren dies und es gibt auch keine Beschwerden.

Wir benutzen Medical Office als Programm, dies ist bereits mein 6! (Arbeite seit fast 40 Jahres als MFA) und mit Abstand das Beste. Ich suche das Medikament oder gehe auf Wiederholung bei Dauermedikamenten, Wirkstoffstärke, Größe etc. und klicke dann auf Wirkstoffverordnung und es wird auf das Kassenrezept übernommen.

Bei den HZV Patienten verordnen wir ebenso, da hätte man zwar mehr "Luft" zum Verordnen, aber wir machen die Verordnung eigentlich bei allen Kassen, außer natürlich bei Privatpatienten. Sogenannte Wunschverordnungen sind ja lt. KV geregelt und werden selten verlangt, da ja das Procedere sehr aufwendig ist. 

Bei der Arzneimitteltrenmeldung liegt unsere Chefin, außer bei Asthmasprays und den neuen Diabetesmedikamenten, immer im grünen Bereich. ?

Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen

Liebe Grüße 

hg

 

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  • Aktives Mitglied

Nachtrag Wirkstoffverordnung

bei bestimmten Medikamenten, wie Digitalis, Schilddrüsenmedikamente, Phenro bzw. Markumar und noch einige Wenige  - Liste lt. KV - darf keine Wirkstoffverordnung gemacht werden, wie ihr wahrscheinlich eh wisst.

Liebe Grüße 

hg

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  • Experte

Danke Hg:)

Ich wusste nur, dass bei diesen Medis nur keine Substitution / Austausch in der Apotheke erfolgen darf.

Merkt euer Praxisprogramm automatisch, wenn ihr so ein Medikament rezeptiert und druckt dann den Herstellernamen anstelle des Wirkstoffs aus?

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  • Aktives Mitglied

Hallo,

auf die Frage, ob unser Programm das erkennt, nein. Ich habe eine Liste erstellt, die jedem greifbar ist, sollte man die Medikamente gerade nicht wissen.  Meist sind es ja nur SD, Digitalis und OAK's.  Die Anderen braucht man fast nie, jedenfalls ist es bei uns so. Die Präparate erscheinen immer zuerst mit Herstellernamen, erst durch das ankreuzen im Wirkstoffkästchen wird umgewandelt, was ja bei diesen Medikamenten nicht gemacht wird. 

SD Tabletten verschreibt bei Erstverordnung unsere Chefin und wir verordnen dann diese Firma weiterhin. Bei Digitalis haben wir im Laufe der Zeit die Orginalpräparate von Fa. M. auf Digimed bzw. ß-acetyldigoxin wegen der Generikaquote umgestellt.  Bei Phenpro ebenso, was verordnet war wird ebenso weiterverordnet.

Ansonsten die anderen Medikamenten, wie schon erwähnt, Wirkstoffverordnung. 

Schönen Abend noch 

hg

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  • Aktives Mitglied

@thomas Die nec aut-idem-Liste muss beachtet werden. Ansonsten sind Wirkstoffverordnungen jederzeit möglich. Die KBV weist sogar im Rahmen der Beschreibung des neuen Medikationsplanes darauf hin:

"Ihre Software muss Ihnen einerseits ermöglichen, Fertigarzneimittel aus einer aktuellen Arzneimitteldatenbank in den Plan aufzunehmen. Sie muss aber auch die Möglichkeit bieten, ausschließlich einen Wirkstoff zu dokumentieren.

Diesen müssen Sie als Freitext eingeben können und müssen dazu auch eine Angabe der Wirkstärke und der Darreichungsform vornehmen können. Ergänzend soll Ihre Software zudem die Möglichkeit anbieten, bei einem vorhandenen Eintrag auf dem Medikationsplan den Inhalt der Spalte 'Handelsname' zu löschen."

Die aktuelle Substitutionsausschlussliste findet ihr in der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VII, Teil B (S. 23/24) https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/

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Danke @MFAimNetz:)

Genau das haben wir gemacht: den Wirkstoff als Freitext auf das Rezept eingetragen mit der Wirkstärke.

Das empfinde ich selbst als fair und in den meisten Fällen auch als medizinisch sinnvoll. Allerdings ist es auch gewöhnungsbedürftig, da man den Wirkstoff nicht so schnell parat hat, wie den Marketing / Handelsnamen.

Dadurch ist aber der "schwarze Peter" der Auswahl des am günstigsten / rabattierten Medikamentes auf die Apotheken übergangen. Und ich glaube, dass das die Ursache war, warum die Apotheken sich geärgert hatten.

Ich denke, dass die Ärzte sich auf die Medizin anstelle die Präparateauswahl konzentrieren sollten. Gleichzeitig glaube ich, dass v.a. die Patienten mehr Informationen darüber benötigen, warum es überhaupt "rabattierte" Medikamente gibt und weshalb Apotheken das günstigste Präparat aussuchen müssen.

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  • Aktives Mitglied

@thomas Ich persönlich empfinde das nicht als "schwarzen Peter" für die Apotheken. Dort müssen die Verordnungen ja sowieso noch einmal überprüft werden. Oft genug steht ein Handelsname auf dem Rezept, der mit dem Rabattvertrag der Kasse des Patienten nicht vereinbar ist. ;)

Ich denke allerdings, dass im Medikationsplan älterer und geistig eingeschränkter Menschen für das bessere Verständnis der Handelsname stehen sollte. Alles andere geht wider die Compliance.

Auch denke ich, dass bei den Personengruppen das nec aut-idem-Kreuz gesetzt werden sollte. Der Austausch eines Arzneimittels aufgrund eines neuen Rabattvertrags hat teils schon zu gefährlichen Situationen geführt, weil ein alter Mensch nicht begriffen hat, dass das jetzt kein neues Medikament ist, dass er ab sofort noch zusätzlich nehmen soll. #Arzneimitteltherapiesicherheit

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  • Aktives Mitglied

Jede KV macht das mit den Arzneimittel-Budgets anders und die Berechnungen wechseln auch immer wieder mal.

Bei der KV Brandenburg ist es so, dass rabattierte Arzeimittel komplett aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden und nur die anderen Präparate noch in die Berechnung einbezogen werden. Ich mache mir daher die Mühe, jeweils (sofern nix dagegen spricht) immer das rabattiere Präparat zu verordnen, das hat mein (durch Entresto und die NOAKs stark strapaziertes) Budget merklich entlastet. Meine Arneimittelliste (ifap) zeigt mir zur jeweiligen Krankenkasse die rabatierten Präparate an, in der Medikationsübersicht kann ich auch sehen, ob das Medikament rabattiert ist bzw. ob es ein anderes gibt, das rabattiert ist.

Aber wie gesagt, die Mühe lohnt sich bei mir, in anderen KV-Bezirken kann das komplett nutzlos sein...

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