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Wie sind eure Erfahrungen mit dem neuen Medikamentenplan?


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  • Aktives Mitglied

@pgrimm Ich sehe das genauso wie @Dr.W.Mildenberger. Und was die älteren Patientinnen und Patienten angeht, darf nicht vergessen werden, dass es oft Betreuungspersonen gibt, für die die Infos des BMP durchaus verständlich sind. Bringt der ältere Patient keine guten Medikationsinfos für Familie oder Mobile Krankenpflege mit nach Hause, haben wir einen vermeidbaren Stolperstein in der AMTS eingebaut. Im besten Fall führt das einzig und allein zu Rückfragen von Angehörigen, im schlechtesten...

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Wir haben den neuen Medikamentenplan von Turbomed leider erst in den letzten Märztagen erhalten!

Der alte Plan gefiel uns und den Patienten besser und war einfacher herzustellen und zu begreifen, aber es konnten keine Medikamente davon abgerufen werden.

Wir haben an alle Chroniker auch schon vorher einen Plan gegeben und den meisten Patienten mit mehreren Medikamenten.

Der neue Plan kostete mehrere hundert Euro und die Medikamente aus den alten Plänen lassen sich darin nicht korrekt konvertieren!!

Wir haben also sehr viel Arbeit mit der Umstellung, müssen sie aber machen, denn es ist ja gesetzliche Vorschrift.

Diese Arbeit ist für uns sehr fehleranfällig! ( Durch unsere Computersoftware)

Wenn die neuen Pläne fertig sind, haben sie den Vorteil, dass dann weniger Fehler vorkommen werden, weil die Mediamente ja direkt aus dem Plan übernommen werden.

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  • Aktives Mitglied

>Wir haben den neuen Medikamentenplan von Turbomed leider erst in den letzten Märztagen erhalten!

Der war im Quartalsupdate 16.4 schon mit drin, ab Oktober konnte er verwendet werden - zunächst kostenfrei, ab Februar 2017 plötzlich kostenpflichtig.

>Der alte Plan gefiel uns und den Patienten besser und war einfacher herzustellen und zu begreifen, aber es konnten keine Medikamente davon abgerufen werden.

Genau.

>Wir haben an alle Chroniker auch schon vorher einen Plan gegeben und den meisten Patienten mit mehreren Medikamenten.

Wir auch.

>Der neue Plan kostete mehrere hundert Euro und die Medikamente aus den alten Plänen lassen sich darin nicht korrekt konvertieren!!

Äh doch, aber etwas mühsam...

>Wir haben also sehr viel Arbeit mit der Umstellung, müssen sie aber machen, denn es ist ja gesetzliche Vorschrift. Diese Arbeit ist für uns sehr fehleranfällig! ( Durch unsere Computersoftware)

Ja, CGM hat sich da wahrich nicht mit Ruhm bekleckert - und für ein gesetzlich vorgeschriebenes Modul noch Geld zu kassieren war nicht sehr anständig...

>Wenn die neuen Pläne fertig sind, haben sie den Vorteil, dass dann weniger Fehler vorkommen werden, weil die Mediamente ja direkt aus dem Plan übernommen werden.

Wir haben auch (seit Oktober 2016) viel Zeit und Energie hineingesteckt, die Medikationslisten auf BMP umzustellen. Aber wir hoffen, dass sich diese einmalige Mühe bezahlt macht (abgesehen davon, dass sie schlicht eine Pflicht ist), denn die Pflege ist jetzt in der Tat leichter und kommende Änderungen der Gesetzeslage werden auf diesem BMP-Plan beruhen, so dass ggf. Konvertierungen sicher automatisch erfolgen werden. Die Benutzung wird (in Turbomed) hoffentlich bald noch etwas benutzerfreundicher, aber inzwischen sind wir einigermaßen zufrieden, den Schritt gegangen zu sein...

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  • Aktives Mitglied

@Dr. W. Mildenberger Ja, das mit dem Preis war so ein Ding. Da es ja durchaus andere Anbieter gab, die das BMP-Tool kostenfrei abgegeben haben, hatte ich mich im letzten Jahr diesbezüglich noch mit der KBV in Verbindung gesetzt. Dort hieß es, es sei zwar Pflicht, bestimmten Patienten den BMP mitzugeben, die Softwarehäuser seien aber nicht verpflichtet worden, das innerhalb ihrer Praxisverwaltungssoftware zu regeln. Sie hätten daher auch das Recht, für eine neu programmierte Software Geld zu verlangen.

Anfang dieses Jahres gab es dann die gedankliche Kehrtwende. Da war das Kind aber schon in den Brunnen gefallen.

Zitat

Angesichts der Preispolitik der Softwareanbieter erwägt Gassen, die Herstellung eigener Praxissoftware-Module in der KBV zu veranlassen. „Dafür brauchen wir aber die Unterstützung der Politik, die die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen müsste“, so der KBV-Chef. http://www.kbv.de/html/418_26236.php

Die BMP-Software soll allerdings bestimmte Auflagen erfüllen und auch bestimmte Sachen können. Siehe: Spezifikation für einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (PDF) sowie die FAQ für Softwarehersteller (PDF) dazu.

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  • 2 weeks later...
  • Aktives Mitglied

Folgender Text kann bei der KV Baden-Württemberg (https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2529) nachgelesen werden:

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Seit dem 1. Oktober diesen Jahres haben Patienten, die gleichzeitig mindestens drei (zu Lasten der GKV) verordnete, systemisch wirkende Medikamente über einen Zeitraum von Minimum 28 Tagen einnehmen oder anwenden AUF WUNSCH einen Anspruch auf einen Medikationsplan.

 

Somit ist für mich klar, dass ich den bisherigen Plan weiter verwenden darf, es sei denn Patienten wünschen einen BMP

Grüße

pgrimm

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  • 3 weeks later...
  • Aktives Mitglied
Am 2.7.2017 um 12:43 schrieb pgrimm:

Folgender Text kann bei der KV Baden-Württemberg (https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2529) nachgelesen werden:

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Seit dem 1. Oktober diesen Jahres haben Patienten, die gleichzeitig mindestens drei (zu Lasten der GKV) verordnete, systemisch wirkende Medikamente über einen Zeitraum von Minimum 28 Tagen einnehmen oder anwenden AUF WUNSCH einen Anspruch auf einen Medikationsplan.

 

Somit ist für mich klar, dass ich den bisherigen Plan weiter verwenden darf, es sei denn Patienten wünschen einen BMP

Grüße

pgrimm

 

Ich würde sagen: herzlichen Glückwunsch zu diesem Kommentar der KV - bitte ausdrucken und sorgfältig verwahren!

Inhaltlich halte ich ihn für falsch, aber zumindest kann man Ihnen da nicht den Vorwurf einer Falschabrechnung machen, wenn Sie darauf verweisen können.

mfG W. Mildenberger

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Der papierbasierte Medikationsplan ist nur als Übergang gedacht. Wenn die Telematik-Infrastruktur eingeführt ist (neuer Zieltermin 31.12.2018), wird der Medikationsplan auf der Versichertenkarte gespeichert und kann dann z.B, auch vom Apotheker gelesen und ergänzt werden (z.B. um die nicht-verordnungspflichtigen OTC-Arzneimittel, die der Patient in der Apotheke kauft und die bei der Beurteilung von Interaktionen berücksichtigt werden sollten). Wenn die eingesetzte Praxis-Software tatsächlich eine Umstellung des Medikationsplans erfordert, dann wird man spätestens dann nicht mehr darum herumkommen. 

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Laut Website der KBV ist die Verwendung des bundeseinheitlichen Plans verpflichtend: "Falls die Verordnungssoftware zunächst noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthielt, konnten Ärzte übergangsweise bis 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Seit 1. April 2017 muss jedoch der bundeseinheitliche Plan verwendet werden."

Ausnahmen seien danach nur noch möglich, wenn der bundeseinheitliche Plan spezielle Anforderungen nicht abdeckt, z.B. wie Insulinpläne oder Patienten unter Behandlung mit Blutverdünnern. Nach meinem Verständnis kann der Patient sich daher nicht wünschen, wie das Format seines Plans aussehen soll, sondern allenfalls, ob er einen Plan erhalten möchte oder nicht - er hat einen Anspruch darauf, wenn er mehr als drei Arzneimittel nimmt. Nach Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der Versichertenkarte wird dies genauso gelten - der Patient kann nur entscheiden, ob die Arzneimittel auf die Karte geschrieben werden sollen.

 

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  • Aktives Mitglied
vor 7 Minuten schrieb alexanderwilms:

Laut Website der KBV ist die Verwendung des bundeseinheitlichen Plans verpflichtend: "Falls die Verordnungssoftware zunächst noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthielt, konnten Ärzte übergangsweise bis 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Seit 1. April 2017 muss jedoch der bundeseinheitliche Plan verwendet werden."

Ausnahmen seien danach nur noch möglich, wenn der bundeseinheitliche Plan spezielle Anforderungen nicht abdeckt, z.B. wie Insulinpläne oder Patienten unter Behandlung mit Blutverdünnern. Nach meinem Verständnis kann der Patient sich daher nicht wünschen, wie das Format seines Plans aussehen soll, sondern allenfalls, ob er einen Plan erhalten möchte oder nicht - er hat einen Anspruch darauf, wenn er mehr als drei Arzneimittel nimmt. Nach Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der Versichertenkarte wird dies genauso gelten - der Patient kann nur entscheiden, ob die Arzneimittel auf die Karte geschrieben werden sollen.

 

Zitat KVNO 11/2016: " In Nordrhein dürften zwischen 1,5 und 2 Millionen Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Doch Praxen müssen ihn nur dann erstellen, wenn ein Patient es wünscht. Auf die Details zu Form und Inhalt des Plans hatte sich die Selbstverwaltung bereits im Frühjahr rahmenvertraglich vereinbart (wir berichteten)." (Zitat Ende)

Es gilt weiter: wenn der Patient keinen bundeseinheitlichen Medikationsplan haben will, dann bekommt er auch keinen - wollen Sie dem Pat. einen aufzwingen? Der Pat. kann, freier Bürger, der er ist, auch einen Medikationsplan handgeschrieben in seiner Muttersprache auf Raufasertapete erhalten, wenn er gern so einen hätte. Der Pat. hat Anspruch! auf einen BMP, den er aber nicht geltend machen muss. Der Patient ist Chef im Ring, nicht die KV oder Ärztekammer. Nur ein gegenteiliger Verordnungstext würde mich vom Gegenteil überzeugen - den habe ich aber noch nicht gefunden.

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