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Goä Abrechnung Hausbesuch


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Hallo liebe Community

In der PrivatAbrechnung bin ich noch ein Neuling und mein Chef weiß leider auch nicht so viel weil er seit über 30 Jahren keinen Hausbesuch gemacht hat.

Wir sollten heute einen Hausbesuch machen nach der Sprechstunde bei einer Patientin die gesetzlich versichert ist und meinte sie zahlt das privat.

Jetzt weiß ich nicht genau  was wir alles abrechnen können / dürfen.

Leistungen was wir gemacht haben :

Hausbesuch von 18.50 bis 20.00

Infusion 2 mal 500 ml über denselben Venen Zugang.

Körperliche Untersuchung (abtasten abhören und abklopfen) von abdomen Lunge Herz und Wirbelsäule 

Ausstellung rezept und krankenhaus Einweisung 

Und dann eben der weg von praxis zur pat. 3.5 km

Ziffern hab ich wie folgt raus gesucht weiß aber nicht mit welchem Faktor ich abrechnen darf und ob manche Ziffern einam oder mehrfach abgerechnet werden können und ob es vllt. noch Ziffern gibt die man zusätzlich abrechnen kann und ob man für Material (Infusion System, venenverweilkanüle ) auch etwas abrechnen kann. 

Ziffern:

50

Wegegeld 

272

7 (geht das 2 mal weil ja Herz Lunge und abdomen untersucht wurden ?)

A (Zuschlag?)

 

Wäre super wenn mir jemand helfen kann da ich sowas noch nie hatte :)

Lg

 

 

 

 

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Hallo , habt ihr  euch das schriftich geben lassen, dass die Pat. den Besuch selbst bezahlen möchte ? IGEL ist 1,0 fachersatz , Sachkosten können noch seperat laut  §10 GOÄ abgerechnet werden , nein die 7 kann nur einmal berechnet werden,  unter Umständen gesteigert, Zuschlag A geht bei Hausbesuchen nicht !!! vielleicht noch die 56

falls noch Fragen sind , gerne melden, ich schreibe seit über 30 Jahren Privatrechnungen

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  • Aktives Mitglied

Hallo!

Ich möchte nur diskret darauf hinweisen, dass man nichts als IGeL anbieten/abrechnen darf, was bereits Bestandteil der normalen GKV-Versicherungsleistung ist. Bitte prüft unbedingt, ob es irgendetwas handfestes gib, was gegen die "normale" HB-Besuchstziffern 01410 (bzw. 01411, die wäre ab 19:00 berechnungsfähig gewesen) plus Wegepauschale plus ggf. 38100 (in begründeten Einzelfällen berechnungsfähig) spricht (evtl. kommen noch weitere Punkte in Frage). Dagegen spräche nur ein "nicht krankheitsbedingter, sondern Gefälligkeits-Besuch" - und dann ist aber auch die Abrechnung über GOÄ heikel (weil nicht medizinisch indiziert). Da ihr sie aber mit Infusion behandelt und dann eingewiesen habt, spricht vieles dafür, dass ihr sie ganz normal als Hausbesuch abrechnen dürft/müsst - nix mit privat/IGeL. So schlecht ist das aber auch wieder nicht honoriert...

Liebe Grüße W. Mildenberger

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  • Aktives Mitglied
Am 29.1.2017 um 18:19 schrieb luschae:

Hallo , habt ihr  euch das schriftich geben lassen, dass die Pat. den Besuch selbst bezahlen möchte ? IGEL ist 1,0 fachersatz , Sachkosten können noch seperat laut  §10 GOÄ abgerechnet werden , nein die 7 kann nur einmal berechnet werden,  unter Umständen gesteigert, Zuschlag A geht bei Hausbesuchen nicht !!! vielleicht noch die 56

falls noch Fragen sind , gerne melden, ich schreibe seit über 30 Jahren Privatrechnungen

IGeL als individuelle Gesundheitsleistung muss nach den Gebührensätzen der GOÄ abgerechnet werden (nicht frei verhandelbar, Problematik der Abdingung mal außen vor) - aber es gibt keine Festlegung, dass nur 1,0-facher Satz erlaubt sei. 2,3-fach ist üblich, in entsprechend begründeten Fällen ist auch eine Steigerung bis 3,5 möglich.

Aber wie gesagt, bei GKV-Versicherten ist der Hausbesuch über den EBM abzurechnen, wenn man davon abweicht, gerät man auf ganz dünnes Eis...

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  • Aktives Mitglied

Vielleicht hat die Pat. eine Zusatzversicherung ? Bzw,. wenn die Pat. den Besuch privat zahlen möchte !!!

Zu den IGEL und 1,0fachersatz,  der moderne Pat. ist aufgeklärt und auch von den KK wird den Mitgliedern vermittelt, dass IGEL Rechnungen nur mit 1,0 fachen GOÄ Satz verrechnet werden dürfen, sollten. Es sind ja keine Privatpat. Auch auf sog. IGEL Seminaren wird man darauf immer wieder hingewiesen.

Ich hatte leider deswegen schon öfters Diskussionen mit Pat., somit wird bei uns nur noch der 1,0 fache Satz berechnet.

 

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