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BG Schein


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  • Aktives Mitglied

Hallo ihr Lieben,

Frage.... Es gibt ja immer wieder in den Praxen den Fall, dass ein BG Patient kommt. zum Glück nicht so oft, aber dennoch gibt es sie... ;)

Beim ersten Besuch wird der Ärztliche Unfallbericht erstellt und an die BG geschickt.

Soweit klar.

Muss dann anschließend jedes weitere Quartal dieser Bogen wieder ausgefüllt und dorthin geschickt werden?

Hier streiten sich die Gemüter. Meiner Meinung nach ist das unnötig. Einer unserer Ärzte meint jedoch, dass es gemacht werden muss. Immer zu Beginn des Quartals, damit die BG weiß, dass er behandelt wird. Aber anhand der Abrechnung sieht sie das doch sowieso?!:huh: Also bei mir hat sich noch keine BG beschwert. Ich lasse mich aber gerne belehren.

Danke vorab...

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  • Experte

Hallo ATei,

ja, die BG-Fälle sind immer für eine Überraschung gut ;)

vor 15 Stunden schrieb ATei:

Beim ersten Besuch wird der Ärztliche Unfallbericht erstellt und an die BG geschickt

Das ist richtig. Soweit ich es überblicke, wird die Rechnung von der BG allerdings nur bezahlt, wenn der Patient in allgemeiner Behandlung bleibt, also wir den Patienten nicht zu einem Durchgangsarzt weiterschicken.

Das ist echt ärgerlich, da wir oft die initiale Wundversorgung und Begutachtung durchführen. Wir müssen den Patienten aber, zum Beispiel für einen über den Tag hinausgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Rö-Kontrolle, zum D-Arzt schicken. Dann ersetzt und die BG keine Kosten. Ausnahme ist, wenn der D-Arzt den Patienten wieder an den Hausarzt zurücküberweist.

vor 15 Stunden schrieb ATei:

Muss dann anschließend jedes weitere Quartal dieser Bogen wieder ausgefüllt und dorthin geschickt werden?

Wenn der Arbeitsunfall in allgemeiner Behandlung beim Hausarzt steht und dieser auch über die Quartalsgrenzen behandelt wird, versenden wir nur die Rechnung an die BG ohne erneuten Bericht. Das hat bisher immer ausgereicht. Einen neuen Bericht versenden wir nur, wenn aus der allgemeinen Behandlung eine "besondere Heilbehandlung" wird.

Ich habe die Informationsbroschüre der BG und unsere Dokumentation für BG-Unfälle angehängt. Vielleicht hast Du hierzu noch Ideen und Hinweise:

 

Wie ist das bei euch? Kontrolliert Ihr die Zahlungseingänge der versendeten BG-Rechnungen? Erhaltet Ihr Rücküberweisungen der Durchgangsärzte, nachdem ihr die Patienten dort vorgestellt habt?

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  • Aktives Mitglied

Vielen Dank für die Broschüre...

Also in den seltensten Fällen nehmen wir hier Patienten auf und schicken sie anschließend zum D-Arzt. Meistens gehen die Mitarbeiter etc. hier in unserer großen Einrichtung direkt zum D-Arzt und kommen anschließen mit Bericht zu uns in Behandlung.

Wir haben aber in unserer Einrichtung viele behinderte Menschen, die schon seit 30 Jahren oder so über BG laufen. Wir haben drei Standorte und bei uns wird das nicht gemacht mit den Berichten jedes Quartal. In dem anderen Standort aber schon. Und gestern wurde dann darüber diskutiert. Die BG weiß aber ja, dass die Pateinten dauerhaft in Behandlung sind und bei uns auch Physio, Ergo und Logo Rezepte bekommen. Natürlich auf BG-Formulare. Dafür braucht man aber soweit ich weiß eine Genehmigung, die wir haben.

Unsere BG Abrechnung sende ich online mit der Privatabrechnung über die PVS ein. Daher kontrollieren die für uns. Unter anderem auch unsere Buchhaltung.

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  • Experte

Hallo ATei,

auch ohne Genehmigung darf man als Hausarzt Rezepte über Physio, Ergo und Logopädie ausstellen, solange der Patient sich in "allgemeiner Heilbehandlung" befindet oder regelmäßig vom D-Arzt gesehen wird.

Hierzu muss man keinen gesonderten Bericht versenden.

Wir senden unsere BG- und restliche Privatabrechnung auch über die PVS, da läuft alles etwas geordneter ab und ist einfacher.

Grüße

Ralph

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  • Aktives Mitglied

Ah gut. Wir müssen die BG-Formulare immer so kompliziert bestellen, daher dachte ich, dass man eine Genehmigung braucht.

Wie auch immer. Jedenfalls läuft das bei euch genau so wie bei mir hier. Alles andere wäre für mich auch unverständlich und kompliziert.

Vielen Dank für die Hilfe :)

 

Liebe Grüße

Annika

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  • 2 months later...
  • Aktives Mitglied

Frage! Habe heute bei der Probearbeit i.einer Allgemeinarztpraxis was mitbekommen, was mir bedenklich vorkommt. Eine Mutti kam mit Ihrem 10jährg.Sohn i.Praxis nach Schulunfall,unkompliziert! Frau Doc wollte ihn rannehmen und nicht zum D-Arzt schicken(Ich glaub die kannten sich...) Somit nahm die Schwester den BG-Fall auf. Nachdem Sie beim Doc rauskam, sollte die Kollegin für den Sohn eine Kinderbescheinigung ausstellen. Der Vater wollte wohl dann einen Tag-den nä.Tag zu Hause bleiben mit dem Sohn. 

Mich wundert es..Ist es nicht so, sofern eine Krankschreibg.zustande kommt, muss der Pat.zu D-Arzt?? Oder gibt es bei dieser Bescheing.die Ausnahme? Unfallkasse hatte sie zwar rübergeschrieben, aber irgendwie seltsam finde ich.... Ist das so richtig nun meine Frage?

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